11280/AB XXIV. GP

Eingelangt am 25.06.2012
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

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Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0142-III/4a/2012

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 22. Juni 2012

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 11465/J-NR/2012 betreffend Verstöße gegen die Aufsichtspflicht gem. § 51 (3) SchUG an der Volksschule Leopoldinum in Graz-Eggenberg, die die Abg. Dr. Walter Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen am 25. April 2012 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 und 2:

Nach den vorliegenden Informationen (Stellungnahmen des für die Schulaufsicht zuständigen Bezirksschulrates Graz I, der Schulleitung und der übrigen Lehrkräfte, die in der betreffenden Klasse unterrichten) erschien am Mittwoch, dem 18. April, die Mutter des betreffenden Schülers in der Schule, um die Bisswunde zu zeigen, die ihrem Sohn am Montag angeblich von einem Kind mit Migrationshintergrund auf dem Heimweg zugefügt wurde. Das von der Mutter beschuldigte Kind wies alle Anschuldigungen zurück, behauptete nichts mit diesem Biss zu tun zu haben. Mitschülerinnen und -schüler bestätigten diese Aussage. Der betreffende Schüler tätigte widersprüchliche Angaben und beschuldigte daraufhin drei andere Kinder ihn gebissen zu haben. Hingegen beschimpfte die Mutter die Schulleiterin mit „…Ausländerschule, die österreichische Kinder diskriminiert“. Die beiden „Wiederholungstäter“ sind nicht bekannt.

Der betreffende Schüler fühlte sich nach Wahrnehmung der Schulleitung in seiner Klasse wohl, hat bis zum Vorfall vom 16. April nie von Übergriffen seiner Mitschülerinnen und -schüler geklagt. Es wurden auch keine Vorkommnisse dieser Art von der Lehrerin und von anderen Bezugspersonen dieser Klasse beobachtet. Im Gegenteil diese Klasse wird als sehr ruhig und sozial empfunden. Die Klassenlehrerin nimmt ihre Aufsichtspflichten gewissenhaft wahr. Das Verhalten des betreffenden Schülers wird als auffällig beschrieben und darauf hingewiesen, dass er in seiner eigenen Fantasiewelt lebt und sich kaum herausfinden lässt, wo die Grenzen zwischen Wahrheit und Fantasie sind.


Dem für die Schulaufsicht zuständigen Bezirksschulrat Graz I wurden bis zur Anfrage einer Stadtzeitung „der Grazer“ und der gegenständlichen Parlamentarischen Anfrage von der Volks­schule Leopoldinum keine besonderen Vorkommnisse, keine Beschwerden bekannt.

Nach der Einschätzung des Bezirksschulrates ist die Schulleiterin eine sehr kompetente, verlässliche und gut kooperierende Schulleiterin. Die klassenführende Lehrerin gilt als sehr engagiert und wird betreffend die sehr gute Klassengemeinschaft sehr positiv beschrieben. Die klassenführende Lehrerin geht mit den Schülerinnen und Schülern respektvoll und liebevoll um und wird von allen gleichermaßen geschätzt. Von den Kolleginnen und Kollegen wird sie als äußerst umsichtig, strukturiert und pädagogisch wohlwollend geschätzt. Im Umgang mit dem betreffenden Schüler beweist sie laut Aussage der Religionslehrerin sehr großes Einfühlungs­vermögen und große Geduld. Eine Aufsichtspflichtverletzung ist aus Sicht des Bezirksschulrates nicht gegeben, die vorgeworfenen Verletzungen ereigneten sich auf dem Schulweg bzw. wurden erst zwei Tage später der Direktion mitgeteilt.

 

Mit der Mutter wurde vom Bezirksschulrat für 30. Mai 2012 ein Gesprächstermin nach telefonischer Rücksprache vereinbart. Dieser Termin wurde von der Mutter nicht wahrge­nommen.

 

Zu den einzelnen Fragestellungen ist vom Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur zu bemerken, dass die Aufsichtspflicht der Schule endet, sobald die Schülerinnen und Schüler die Schule nach Beendigung des Unterrichts verlassen haben. Die Aufsicht über die Schulwege (Weg von zu Hause in die Schule und Rückweg) fällt in den Verantwortungsbereich der Erziehungsberechtigten. Nach den vorliegenden Informationen erfolgte der Biss auf dem Weg von der Schule nach Hause. Eine Verletzung der schulischen Aufsichtspflicht liegt daher nicht vor. Die Darstellung, dass einem anderen Schüler der Klasse einige Wochen danach die Hand gebrochen wurde, entspricht nicht den Tatsachen.

 

Nach den übereinstimmenden Aussagen der übrigen Lehrkräfte, die in der Klasse unterrichten, und des Bezirksschulrates hat sich der Mobbingverdacht nicht bestätigt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.