12386/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Frauen und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.290/0097-I/4/2012

Wien, am         November 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Lausch, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2012 unter der Nr. 12584/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Bewertung der dem Zentralen Überstellungsdienst zuge­ordneten Arbeitsplätze gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 5:

Ø  Wann fanden die Verhandlungen zwischen BMJ und BKA betreffend der acht E2a/4 Arbeitsplätze – elektronisch überwachter Hausarrest statt? (bitte um ge­naue Aufschlüsselung der einzelnen Gesprächsrunden)

Ø  Wer war an den Gesprächen seitens des BMJ bzw. des BKA beteiligt? (bitte um Aufschlüsselung nach den einzelnen Gesprächsrunden und der beteiligten Abtei­lungen)

Ø  Wurden im Zuge der Verhandlungen über die Arbeitsplätze des elektronisch über­wachten Hausarrestes auch die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungs­dienstes (ZÜD) mit evaluiert?
3.1 Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
3.2 Wenn ja, warum wurden die 3 Arbeitsplätze des ZÜD noch nicht umgesetzt?
3.3 Wenn nein, warum nicht?

Ø  Welche Abteilung des BKA hat die acht Projektarbeitsplätze – elektronisch über­wachter Hausarrest – E2a/4 genehmigt?


Der elektronisch überwachte Hausarrest (eüH) wurde mit Wirksamkeit vom 1. Sep­tember 2010 als neue Vollzugsform für den Vollzug von Freiheitsstrafen und Unter­suchungshaft an Jugendlichen und Erwachsenen eingeführt (BGBl I Nr. 64/2010). Die elektronische Überwachung der Insassen wird von einer zentralen Überwa­chungszentrale wahrgenommen.

Dazu gab es ein Vorgespräch am 26. Juli 2010, bei dem die Abteilung III/3 des Bun­deskanzleramts, die Abteilung III1 des Bundesministeriums für Justiz und die Abtei­lung VD4 der Vollzugsdirektion vertreten waren. Daraufhin wurde am 10. August 2010 ein Projektantrag beim BKA eingebracht. Der Einrichtung von acht in E2a/4 be­werteten Projektarbeitsplätzen (befristet zunächst mit 31. August 2011, in der Folge verlängert bis 31. Dezember 2011) wurde zugestimmt.

Am 27. Dezember 2011 wurden die Arbeitsplätze im Zuge des Bewertungsverfah­rens von Vertretern der Abteilung III/3 des Bundeskanzleramtes besichtigt. An der Arbeitsplatzbesichtigung nahmen außerdem Vertreter der Abteilung III1 des Bundes­ministeriums für Justiz und der Vollzugsdirektion teil.

Die Arbeitsplätze des ZÜD stehen in keinem Zusammenhang mit der Überwachungs­zentrale, weshalb deren Bewertung nicht Gegenstand dieses Verfahrens war.

 

Zu den Fragen 4, 6, 7, 10 bis 12 sowie 16 und 17:

Ø  War für die Verhandlung bzw. Evaluierung betreffend der Projektarbeitsplätze EüH und der Projektarbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes seitens des BKA dieselbe Abteilung zuständig?
4.1 Wenn ja, welche Abteilung?

Ø  Welche Abteilung im BKA ist derzeit mit der Aufwertung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes betraut?

Ø  Seit wann ist diese Abteilung (lt. Frage 6) mit den 3 Arbeitsplätzen ZÜD betraut?

Ø  Wie rechtfertigen sie die Umsetzung der notwendigen Aufwertung der acht Ar­beitsplätze – EüH und die gleichzeitige Unterlassung der Aufwertung der 3 Ar­beitsplätze ZÜD?

Ø  Liegt aus Ihrer Sicht die Verantwortlichkeit der Unterlassung der Aufwertung der drei Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes im Rahmen der Evalu­ierung bzw. Verhandlung der acht Arbeitsplätze EüH beim Bundeskanzleramt oder beim Bundesministerium für Justiz?

Ø  Wie rechtfertigen Sie diese Unterlassung?

Ø  Welche Schritte müssen für die Umsetzung (lt. Frage 12) seitens des BKA noch unternommen werden? (Bitte um genaue Angabe der einzelnen Schritte inkl. da­zugehörigen Zeitplanes)

Ø  Wann ist mit einer Umsetzung der 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungs­dienstes auf 1x E2a/3 bzw. 2x E2a/2 zu rechnen und können sie die Einhaltung dieses Zeitplanes garantieren?


Für sämtliche Bewertungsfragen für das BMJ ist die Abteilung III/3 des Bundeskanz­leramts zuständig. Die Befassung des Bundeskanzleramts mit den drei Arbeitsplät­zen des ZÜD erfolgte (im Gesamtzusammenhang mit der Umsetzung des Stellen­modells) mit Note vom 6. April 2011.

Die Arbeitsplätze wurden bereits gemäß § 143 BDG (einheitlich) nach E2a/2 (Sach­bearbeiter Wirtschaftsstelle) bewertet; mit Inkrafttreten des Bundesfinanzgesetzes 2012, BGBl. I 110/2011 vom 30. November 2011, wurde der Personalplan 2012 in diesem Sinn angepasst.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Wie hoch sind die Kosten für die 8 notwendigen Arbeitsplätze E2a/4 – elektro­nisch überwachter Hausarrest?

Ø  Auf welche Höhe belaufen sich die Kosten für die 3 Arbeitsplätze des Zentralen Überstellungsdienstes nach Aufwertung?

 

Es handelt sich in beiden Fällen um Arbeitsplätze der Verwendungsgruppe E2a, für die gemäß Verordnung des Bundesministers für Finanzen vom 17. März 2011, BGBl. II Nr. 97/2011, der durchschnittliche Personalaufwand auf Basis 2010 einheit­lich mit € 58.518,-- anzusetzen ist.

 

Zu den Fragen 13 bis 15:

Ø  Wurden Statistiken über die Arbeit des Zentralen Überstellungsdienstes analog der in der Einleitung angeführten Statistiken in die Evaluierung von Seiten des BMJ eingebracht?

Ø  Wurden Statistiken (lt. Frage 12) von Seiten des Bundeskanzleramtes zur Evalu­ierung angefordert?
14.1 Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wurden Statistiken (lt. Frage 12) in die Evaluierung mit einbezogen?
15.1 Wenn ja, in welcher Art und Weise und mit welchem Ergebnis?
15.2 Wenn nein, warum nicht?

 

Die Beilage von Statistiken war nicht erforderlich, da für die Arbeitsplatzbewertung die mit dem Arbeitsplatz verbundenen Anforderungen an das Wissen, die für die Um­setzung des Wissens erforderliche Denkleistung und die Verantwortung maßgeblich sind. Die reine Arbeitsmenge ist ohne Einfluss auf die Arbeitsplatzbewertung.

 

 

Mit freundlichen Grüßen