12387/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am        November 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0216-I/4/2012

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 12605/J vom 19. September 2012 der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 3. und 10.:

Die BAWAG P.S.K. ist die alleinige Hausbank der Finanzverwaltung (des Bundes), da dies im Bundeshaushaltsgesetz so vorgesehen ist.

 

Zitat BHG 2009

§ 71 BHG: Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse zu besorgen (BGBl. Nr. 213/1986).

 

Zitat BHG 2013

§ 111 BHG: Der bargeldlose Zahlungsverkehr ist nach Tunlichkeit im Wege der Österreichischen Postsparkasse zu besorgen (BGBl. I Nr. 139/2009).


Zu 2.:

Für diesen Umstand verantwortliche Überlegungen sind die Einhaltung der

 

einfachgesetzlichen Vorgaben sowie die Verfügbarkeit eines für den Bund optimierten Liquiditätsmanagements mit einem mehrstufigen Cash-Pooling, einem einzigen dotierten Bund-Hauptkonto und ca. 1500 Subkonten. Eine den technisch/organisatorischen Anforderungen des Bundes optimal angepasste Leistungserbringung (Massendatenverarbeitung, Steuertermine, Gehälter, Pensionen, Familienbeihilfen, Bargeldversorgung der Bundesdienststellen) wird von der BAWAG P.S.K. garantiert.

 

Zu 4.:

Als systemrelevantes Institut wird die BAWAG P.S.K. jährlich von der Oesterreichischen Nationalbank geprüft. Der Bericht über die Prüfung ergeht an die Finanzmarktaufsichts-behörde (FMA), welche in Abhängigkeit von den Prüfungsfeststellungen Veranlassungen nach dem Bankwesengesetz (BWG) trifft.

 

Das Bundesministerium für Finanzen erhält die Prüfungsberichte nicht und kann diese in Ermangelung einer gesetzlichen Grundlage auch nicht von der FMA anfordern. Es kann daher keine Aussage getroffen werden, ob die Kundenbeziehung der BAWAG P.S.K. mit der Republik Österreich in der Vergangenheit ein Prüfungsgegenstand war.

 

Zu 5.:

Vergleichsangebote wurden keine eingeholt. Periodisch werden die allgemein gültigen Marktpreise erhoben und sichergestellt, dass die für den Bund maßgeblichen Zahlungsverkehrsentgelte deutlich unter einem marktüblichen Preisniveau liegen.

 

Zu 6.:

Am 23. April 2012 wurde zwischen der Republik Österreich (Bund) und der BAWAG P.S.K. eine Rahmenkooperationsvereinbarung abgeschlossen.

 

Zu 7.:

Im Hinblick auf die Aktualität der Rahmenkooperationsvereinbarung (Unterzeichnung am 23. April 2012) kam es bisher zu keinen (neuen) Verhandlungen.


Zu 8.:

Die österreichische Finanzverwaltung legt höchsten Wert auf Sicherheit, Service und ein optimales Preis-/Leistungsverhältnis. Diese Anforderungen sind bei der - ausschließlich - in Österreich angesiedelten BAWAG P.S.K. gegeben und werden laufend überprüft.

 

Zu 9.:

Die Kooperation mit der Österreichischen Postsparkasse und deren Rechtsnachfolgerin, der BAWAG P.S.K., ist eine auf den Bund bestmöglich abgestimmte, die sich auf eine bewährte Kommunikation und praxiserprobte Serviceprozesse stützen kann. Mit dem Abschluss der Rahmenkooperationsvereinbarung im April 2012 wurden die für den Bund wesentlichen Rahmenbedingungen auch vertraglich vereinbart, die bestehende wechselseitige Zusammenarbeit zusammengefasst und das gemeinsame Verständnis von Bund und der BAWAG P.S.K. dokumentiert. Damit einhergehend sind eine Standardisierung des Leistungsportfolios und des Prozesses der Tarifgestaltung erfolgt und die allenfalls eintretenden Rahmenbedingungen im Falle der Auflösung der Rahmenkooperationsvereinbarung fixiert worden.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.