12394/AB XXIV. GP
Eingelangt am 19.11.2012
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0193-I/4/2012 |
Wien, am 19. November 2012 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2012 unter der Nr. 12630/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Cyberkriminalität - Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Maßnahmen setzt das BKA gegen Cyberkriminalität?
Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-System des Ressorts gegen Angriffe iSd § 118a StGB eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Verständnis, dass gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, sie im Detail öffentlich mitzuteilen.
Zu den Fragen 2 bis 7:
Ø War das BKA, bzw. nachgeordnete Dienststellen bereits Ziel eines oder mehrerer Hackerangriffe?
Ø Wenn ja, welche Dienststelle?
Ø Wenn ja, wann?
Ø Wenn ja, wann wurde dieser Angriff erkannt?
Ø Wenn ja, welcher Schaden entstand durch diesen Angriff?
Ø Wenn ja, können sie ausschließen, dass dadurch sensible Daten Dritten zugänglich gemacht wurden?
Es gibt permanent Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computersysteme des Ressorts zu setzen. Ich ersuche aber auch hier um Verständnis, dass - wie unter 1. ausgeführt - Details nicht bekannt gegeben werden können.
Zu Frage 8:
Ø Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die IT-Sicherheit der Computersysteme in ihrem Verantwortungsbereich?
Die Kosten sind nur zum Teil dem Bereich IT-Sicherheit zuordenbar und können daher nicht im Detail ausgewiesen werden.
Mit freundlichen Grüßen