12394/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0193-I/4/2012

Wien, am 19. November 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Doppler, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2012 unter der Nr. 12630/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend „Cyberkriminalität - Hackerangriffe auf Computersysteme des Bundes“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Maßnahmen setzt das BKA gegen Cyberkriminalität?

 

Es werden spezifische Sicherheitsvorkehrungen zum Schutze der IKT-System des Ressorts gegen Angriffe iSd § 118a StGB eingesetzt. Ich ersuche Sie aber um Ver­ständnis, dass gerade im Hinblick auf die Effektivität dieser Maßnahmen es nicht möglich ist, sie im Detail öffentlich mitzuteilen.

 

Zu den Fragen 2 bis 7:

Ø  War das BKA, bzw. nachgeordnete Dienststellen bereits Ziel eines oder mehrerer Hackerangriffe?

Ø  Wenn ja, welche Dienststelle?


Ø  Wenn ja, wann?

Ø  Wenn ja, wann wurde dieser Angriff erkannt?

Ø  Wenn ja, welcher Schaden entstand durch diesen Angriff?

Ø  Wenn ja, können sie ausschließen, dass dadurch sensible Daten Dritten zugäng­lich gemacht wurden?

 

Es gibt permanent Versuche, Handlungen gemäß § 118a StGB gegen die Computer­systeme des Ressorts zu setzen. Ich ersuche aber auch hier um Verständnis, dass - wie unter 1. ausgeführt - Details nicht bekannt gegeben werden können.

 

Zu Frage 8:

Ø  Wie hoch sind die jährlichen Kosten für die IT-Sicherheit der Computersysteme in ihrem Verantwortungsbereich?

 

Die Kosten sind nur zum Teil dem Bereich IT-Sicherheit zuordenbar und können da­her nicht im Detail ausgewiesen werden.

 

Mit freundlichen Grüßen