12403/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.11.2012
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0190-I/4/2012

Wien, am 19. November 2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Winter, Kolleginnen und Kollegen haben am 19. September 2012 unter der Nr. 12649/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend „Kosten für Werner Faymanns Social-Media-Auftritt“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie viele Mitarbeiter sind aktuell für die Wartung des Social-Media-Auftrittes des Bundeskanzlers abgestellt?

 

Für die Wartung sind keine Mitarbeiter „abgestellt“. Es arbei­ten mehrere MitarbeiterInnen neben ihren sonstigen Aufgaben zu einem geringen Teil ihres Beschäftigungsausmaßes  an dem Projekt mit.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Ø  Wie hoch sind die jährlichen Kosten für jene Mitarbeiter, die den Social-Media- Auftritt des Bundeskanzlers betreuen?

Ø  In welchem Dienstverhältnis (VA, Bea, Werkvertrag usw.) stehen diese Mitarbei­ter zum Bundeskanzleramt?


Ø  Welche Kosten entfallen für Überstunden bzw. Wochenend- und Feiertagsdiens­te?

 

Da die erwähnten MitarbeiterInnen im Bundespressedienst zum weitaus überwiegen­den Teil mit anderen Aufgaben des Bundespressedienstes befasst sind, ist eine kon­krete Aufstellung der jährlichen Personalkosten nicht möglich. Die Personen stehen in unterschiedlichen Beschäftigungsverhältnissen. Es handelt sich dabei um Ver­tragsbedienstete, eine Beamtin und eine Arbeitsleihkraft. Bezugsrechtlich sind sie in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen bzw. analog in A1, v1 und v2 einge­stuft. Eine Mitarbeiterin ist in meinem Kabinett tätig.

 

Zu den Frage 5 und 6:

Ø  Wie viele Meldungen gaben die Mitarbeiter in den jeweiligen Medien jeweils ab?

Ø  Wie viele Meldungen entspricht dies je Mitarbeiter und Tag?

 

Aufgrund der dargestellten Organisationsform des Projekts werden zu den Meldun­gen auf Facebook keine personenbezogenen Statistiken geführt.

 

Zu Frage 7:

Ø  Wurde auch über Ihre Reise zu den Bilderbergern berichtet?

 

Nein.

 

Zu Frage 8:

Ø  Wenn nein, wieso wird ausgerechnet diese essentielle Information nicht transportiert?

 

Die Teilnahme erfolgte nicht in Ausübung der Funktion als Bundeskanzler.

 

Mit freundlichen Grüßen