12443/AB XXIV. GP

Eingelangt am 27.11.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0175 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 26. NOV. 2012

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Johann Maier, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 28. September 2012, Nr. 12680/J, betreffend

                        Agrardieselvergütung für Österreichische Landwirte 2010 und 2011

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen vom 28. September 2012, Nr. 12680/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 6:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und liegt daher in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Im Mineralölsteuergesetz werden neben den Landwirtinnen und Landwirten auch Eisenbahnunternehmen zum Antrieb von Schienenfahrzeugen (§7) und Anlagen zur Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie (§8) begünstigt. Von der Mineralölsteuer befreit sind Luftfahrtunternehmen für den Luftfahrtbetriebsstoff und Schifffahrtsunternehmen für den Schiffsbetriebsstoff (§4).

 

Zu den Fragen 3, 4 und 5 liegen dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Daten vor. Für Zwecke der Berichterstattung im Grünen Bericht liegt folgende Auswertung vor:

 

Tabelle: Mineralölsteuervergütung für Land- und Forstwirte 2010-2011 (1)

Jahre

Österreich

Davon

 Burgenland

 Kärnten

 Nieder-
österreich

 Ober-
österreich

 Salzburg

 Steiermark

 Tirol

 Vorarlberg

 Wien

Frage 1: Anzahl Betriebe

2010

125.637

6.026

11.405

31.408

26.530

7.899

26.625

12.268

3.220

256

2011*

125.753

5.969

11.537

31.040

26.401

7.938

26.804

12.574

3.231

259

Frage 2: Ausbezahlte Vergütungsbeträge (in Mio. Euro) (2)

2010

48,976

3,840

3,232

19,611

10,457

1,901

6,869

2,165

0,764

0,139

2011*

49,958

3,952

3,285

20,060

10,602

1,931

6,987

2,232

0,760

0,148

Frage 6: Berechnete Fläche (in ha)

2010

5.570.900

243.436

614.440

1.816.232

757.883

352.282

1.014.932

615.869

144.923

10.902

2011*

5.567.666

242.825

611.422

1.819.075

756.921

348.936

1.020.221

621.022

136.240

11.004

Frage 6: Aufteilung der Fläche im Jahr 2011* (in ha)

Agrar

2.964.940

179.140

281.824

898.793

515.078

209.612

383.484

388.439

102.613

5.958

Forst

2.602.726

63.685

329.599

920.282

241.844

139.325

636.736

232.583

33.628

5.046

*) vorläufige Werte

1) Flächen bzw. Auszahlungen umfassen den Pauschalbetrag und die Vergütung nach dem tatsächlichen Verbrauch.

2) Vergütung der Mineralölsteuer auf Basis der Novelle des Mineralölsteuergesetzes BGBl. I Nr. 630/1994 idF BGBl. I Nr. 180/2004. 

Quelle: BMF/LFRZ Stand September 2012

 

Zu Frage 7:

 

Für das Jahr 2010 wurden 49 Mio. Euro und 2011 50 Mio. Euro vergütet. In § 7a Abs. 4 Mineralölsteuergesetz 1995 ist ein Vergütungsbetrag von max. 50 Mio. Euro pro Jahr festgelegt.

 

Zu Frage 8:

 

Der aktuelle Vergütungssatz würde gemäß § 7a Mineralölsteuergesetz 1995 0,299 Euro je Liter Diesel betragen. Dies ist für die Jahre 2011 und 2012 ein theoretischer Wert, da die mit 50 Mio. Euro gedeckelte Agrardieselvergütung pro Betrieb aliquotiert werden musste. Der tatsächliche Agrardiesel Vergütungssatz macht 2011 0,2554 Euro je Liter Diesel und im Jahr 2012 0,2506 Euro je Liter Diesel aus.

 

 

 

Zu den Fragen 9 und 10:

 

Die Agrardieselvergütung stellt eine Maßnahme nach dem Mineralölsteuergesetz 1995 dar und liegt daher in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen. Es können hinsichtlich Kontrolle keine Aussagen getroffen werden. Missbrauch kann nahezu ausgeschlossen werden, da die Daten größtenteils aus dem INVEKOS System übernommen werden, das der Kontrolle der AMA unterliegt.

 

Zu Frage 11:

 

Die Besteuerung von Betriebsmitteln innerhalb der EU erfolgt nicht einheitlich, für die agrarische Verwendung besteht in vielen EU-Mitgliedstaaten entsprechend den EU-Rahmenbestimmungen eine spezifische Regelung. Eine allfällige Vergütung für Gewerbetreibende – außer für bestimmte Verkehrsunternehmen und Anlagen zur Erzeugung von Wärme und elektrischer Energie – ist in den EU-Rahmenbestimmungen nicht vorgesehen.

 

Zu Frage 12:

 

Staat

Agrardiesel
% Ermäßigung gegenüber dem MöSt Regelsteuersatz

Agrardiesel­
Besteuerung
in € je 1.000 l

BE

100

0,00

LT

100

0,00

LU

100

0,00

LV

100

0,00

MT

100

0,00

FI

94

28,50

RO

93

21,00

IE

91

43,60

DK

87

57,11

FR

83

72,00

HU

82

69,40

UK

81

129,59

PT

79

77,51

IT

78

130,50

ES

76

78,71

SE

75

128,36

EE

72

110,95

SL

70

108,66

AT

63

146,89

CY

62

124,73

DE

46

255,60

NL

39

258,86

BG

0

322,12

CZ

0

440,15

EL

0

412,00

PL

0

330,01

SK

0

386,40

 

Der Bundesminister: