12484/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2012
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0177 -I 3/2012

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 30. NOV. 2012

 

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Werner Neubauer, Kolleginnen

                        und Kollegen vom 05. Oktober 2012, Nr. 12736/J, betreffend

                        laufende Störfälle im AKW Temelin

 

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Werner Neubauer, Kolleginnen und Kollegen vom 05. Oktober 2012, Nr. 12736/J, teile ich Folgendes mit:

 

Einleitend ist festzuhalten, dass von Störfällen laut Definition nach der INES-Skala (International Nuclear Event Scale) erst bei Ereignissen ab der Stufe 2 (Incident) gesprochen wird. Ein derartiges Ereignis ist seit Inbetriebnahme des KKW Temelín nicht eingetreten.


Die bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“, die Österreich mit allen Nachbarstaaten – mit Ausnahme Italiens und Liechtensteins – abgeschlossen hat, normieren in der Regel eine Meldepflicht bei Ereignissen, bei denen es zu radiologischen Auswirkungen außerhalb der Anlage kommt oder kommen kann.  Selbst bei sehr geringfügigen Freisetzungen außerhalb der Anlage würde ein Ereignis bereits mit INES Stufe 3 (ernster Störfall, Serious Incident) bewerten.

 

Das KKW Temelín stellt einen Sonderfall dar, da hier im Rahmen des „Melker Protokolls“ im Jahre 2000 eine eigene „Info-Hotline“ etabliert wurde. Kurz zusammengefasst bedeutet dies, dass das KKW Temelín eine tägliche Statusmeldung direkt an das Einsatz- und Krisenzentrum (EKC) im Bundesministerium für Inneres übermittelt. Diese Statusmeldungen werden sowohl an das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW), als auch an alle Landeswarnzentralen weitergeleitet. Darüber hinaus gibt es eigene Meldungen des Staatsamtes für Nukleare Sicherheit (SÚJB), die ebenfalls über das EKC an das BMLFUW sowie an die Landeswarnzentralen übermittelt werden. Anzumerken ist, dass die Meldepflichten gemäß „Info-Hotline“ von den Meldepflichten, denen der Betreiber eines KKW in der Tschechischen Republik gegenüber dem SÚJB nachzukommen hat, sowohl hinsichtlich ihrer Rechtsgrundlagen als auch hinsichtlich ihrer inhaltlichen Vorgaben unterscheiden. Direkte Vergleiche der Anzahl gemeldeter Ereignisse sind daher nicht möglich.

 

Darüber hinaus finden im Rahmen des erwähnten bilateralen „Nuklearinformations­abkommens“ mit der Tschechischen Republik jährlich Expertengespräche statt, bei denen die geringe Zahl von INES klassifizierten Ereignissen (Stufe 1) ausführlicher erörtert wird. Dadurch werden auch Ereignisse erfasst, deren Klassifizierung erst nach umfassender und vollständiger Analyse möglich ist. Auf Grund der kurzen Meldefristen können über die „Info-Hotline“ gemeldete Ereignisse nur eine vorläufige Einstufung aufweisen. Dies entspricht dem INES-System, das grundsätzlich eine vorläufige und eine endgültige Einstufung vorsieht. Dies impliziert, dass auch aus der Nichtmeldung eines Ereignisses, das erst später mit INES 1 bewertet wird, eine Verletzung der Informationspflichten nicht abgeleitet werden kann. Zu ergänzen ist, dass die Ämter der Landesregierungen jeweils vom koordinierenden Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten eingeladen werden, TeilnehmerInnen für die Expertengespräche zu nominieren.

 

Im Abstand von etwa 200 km von der österreichischen Grenze befinden sich rund 30 Reaktorblöcke, wenn auch teilweise bereits abgeschaltet. Da dem BMLFUW somit eine Vielzahl an Meldungen übermittelt wird – die zum Großteil weder für sich genommen, noch in ihrer Gesamtheit eine Aussage über die Sicherheit der jeweiligen Anlagen zulassen – werden im BMLFUW keine „Ereignislisten“ geführt. Alle im Hinblick auf den bestmöglichen Schutz der österreichischen Bevölkerung und der Umwelt tatsächlich relevanten Meldungen werden jedoch im Rahmen der bilateralen „Nuklearinformationsabkommen“ erörtert.

 

Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Bislang wurden im Rahmen der „Info-Hotline“ fünf Ereignisse gemeldet, die zum Zeitpunkt der Meldung als INES 1 eingestuft wurden.

 

Zu Frage 2:

 

Über die Jahresberichte des SÚJB, die Störfalldatenbank der IAEO, Nachfragen beim SÚJB im Falle von Medienberichten – selbst bei unbestimmter Verdachtslage – sowie über den Informationsaustausch im Rahmen der jährlichen Expertengespräche auf Basis des bilateralen „Nuklearinformationsabkommens“ und Kontakte zu anderen Nachbarstaaten,  erfolgt eine Kontrolle.

 

Zu Frage 3:

 

Es ist kein Fall bekannt.

 

Der Bundesminister: