14066/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.06.2013
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am        Mai 2013

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0132-I/4/2013

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14347/J vom 3. April 2013 der Abgeordneten Ing. Robert Lugar, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. und 2.:

Das österreichische System der gesetzlichen Einlagensicherung gewährleistet in seinem mehrstufigen Aufbau eine rasche und sichere Auszahlung der gesicherten Einlagen an die Sparer. Mehrstufig bedeutet in diesem Zusammenhang, dass die Sicherung von Einlagen bis zu einer Höhe von 50.000 Euro pro Einleger und Bank im Sicherungsfall an erster Stelle durch die Sicherungseinrichtung des jeweiligen Bankenfachverbands, nötigenfalls durch die Sicherungseinrichtungen aller Bankenfachverbände in ihrer Gesamtheit und erst in letzter Stufe, falls durch die ersten beiden Stufen nicht genügend Mittel aufgebracht werden können, durch den Bund mittels Übernahme von Bundeshaftungen (mitsamt gesetzlichen Rückgriffsansprüchen gegenüber den Sicherungseinrichtungen im Falle der Inanspruch-nahme dieser Bundeshaftungen) zu gewährleisten ist. Nur bei Einlagen, deren Höhe pro Person und Bank über 50.000 Euro liegt, haftet der Bund im Sicherungsfall direkt für den Betrag, der die Höhe von 50.000 Euro übersteigt, bis zur gesetzlich garantierten Höchst-grenze von 100.000 Euro pro Person und Bank. Die Annahme, dass der Bund die durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützten Einlagen im Sicherungsfall alleine zu garantieren hätte, ist daher jedenfalls unzutreffend.

 

Zu 3. und 4.:

Das österreichische Bankwesen ist insgesamt stabil und leistungsfähig, was ebenso für den österreichischen Staatshaushalt gilt. Auch die Relation zwischen Finanz- und Realwirtschaft steht in Österreich in einem angemessenen Verhältnis. Das österreichische System der Einlagensicherung gewährleistet darüber hinaus in seinem mehrstufigen Aufbau eine rasche und sichere Auszahlung der gesicherten Einlagen an die Sparer. Selbst in Fällen weltweiter systemischer Krisen auf den Finanzmärkten hat die österreichische Bundesregierung bereits bewiesen, dass sie zur schnellen und wirksamen Reaktion – im Jahr 2008 etwa durch die Verabschiedung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes und des Interbankmarktstärkungs-gesetzes – fähig ist.

 

Des Weiteren würde § 78 Bankwesengesetz für den Fall, dass mehrere Banken gleichzeitig durch Ereignisse in Schwierigkeiten geraten, die auf eine allgemeine politische oder wirtschaftliche Entwicklung zurückzuführen sind und dadurch Gefahren für die gesamte österreichische Volkswirtschaft oder die Aufrechterhaltung des Zahlungsverkehrs entstehen, die Möglichkeit vorsehen, dass die Bundesregierung mittels Verordnung den Zahlungsverkehr in Österreich vorübergehend schließen oder einschränken könnte.

 

Zu 5.:

Für Befürchtungen, dass in Österreich Zustände ähnlich wie in Zypern eintreten könnten, gibt es keinerlei Grundlagen. Denn dort hat das Bankwesen insgesamt mit massiven Problemen zu kämpfen, nicht zuletzt deshalb, weil der Finanzsektor unverhältnismäßig aufgebläht und deshalb auch der zypriotische Staatshaushalt in Bedrängnis geraten ist. Wie bereits ausgeführt, ist das österreichische Bankwesen hingegen insgesamt stabil und leistungsfähig, was ebenso für den österreichischen Staatshaushalt gilt. Auch die Relation zwischen Finanz- und Realwirtschaft steht in Österreich in einem angemessenen Verhältnis.

 

Vorsorgemaßnahmen, die unter der Annahme einer mit Zypern zu vergleichenden Situation vorbereitet werden würden, wären daher für Österreich weder passend noch zielführend. Dessen ungeachtet ist die FMA jedoch selbstverständlich im Rahmen ihrer laufenden Aufsichtstätigkeit jederzeit dazu verpflichtet, auf das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Bankwesen und an der Finanzmarktstabilität Bedacht zu nehmen.


Zu 6. und 7.:

Eine genaue Bezifferung der Summe, die der Bund bei Eintreten eines Sicherungsfalles zu tragen hätte, ist ex ante nicht möglich und kann daher nur im konkreten Anlassfall durchgeführt werden. Die konkret zu errechnende Summe hinge dann unter anderem von der Größe der betroffenen Bank(en) und der Zahl und Summe der Einlagen, die bei der betroffenen Bank pro Person die Grenze von 50.000 Euro übersteigen, ab.

 

Die Herkunft bzw. die rechnerische Grundlage der in der vorliegenden Anfrage als „geschätzt“ titulierten Haftungssummen wird in der Anfrage nicht genauer beschrieben, allgemein ist im Hinblick auf die Berechnung potentieller Zahlungsverpflichtungen des Bundes aufgrund der gesetzlichen Einlagensicherung jedoch auf Folgendes hinzuweisen: Jedenfalls unzulässig als Basis für Berechnungen einer potentiellen Haftungssumme des Bundes aus der gesetzlichen Einlagensicherung ist die Gesamtsumme aller Spar- oder Sichteinlagen bei österreichischen Banken bis zu einer Höhe von 100.000 Euro, da so auf den unrealistischen Fall abgestellt werden würde, dass ein Sicherungsfall gleichzeitig bei allen österreichischen Banken eintreten würde. Ebenso würde eine solche Berechnungsbasis weder die gesetzlichen Ausnahmen von der Einlagensicherung noch die Ersatzpflicht der Sicherungseinrichtungen der Bankenfachverbände berücksichtigen (siehe dazu auch die Beantwortung zu den Fragen 1. und 2.).

 

 

Mit freundlichen Grüßen