14123/AB XXIV. GP

Eingelangt am 10.06.2013
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

           

           

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0454-II/2013

Wien, am         . Juni 2013

 

 

Die Abgeordnete zum Nationalrat Mag.a Laura Rudas, Genossinnen und Genossen haben am 10. April 2013 unter der Zahl 14413/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Tätigkeit des Verfassungsschutzes im Bereich Rechtsextremismus“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1, 3 und 5:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen wird von der Nennung von (Vereins)Namen abge-sehen.

 

Zu Frage 2:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechts.


Zu Frage 4:

Derzeit bestehen keine Hinweise auf nachweisliche Verbindungen von Burschenschaften zu Kontaktorganisationen der NSU (Nationalsozialistischer Untergrund).

 

Zu Frage 6:

Die Tätigkeit des Verfassungsschutzes fußt auf Grundlage der geltenden Gesetze.

 

Zu Frage 7:

Diesbezüglich besteht keine Legaldefinition. Als Arbeitsdefinition unterliegen dem Begriff „Extremismus“ jene politischen Bestrebungen, die sich gegen die Normen und Regeln des Verfassungsstaates wenden und dazu mit Mitteln der verbalen und/oder aktiven Gewaltanwendung agieren. Die Kategorisierung in „links“ oder „rechts“ ergibt sich aus der individuellen Weltanschauung der Person oder Organisation.

 

Zu Frage 8:

Der Anstieg der rechtsextrem motivierten, angezeigten Straftaten kann einerseits durch ein verbessertes statistisches Erfassungssystem und andererseits durch die zunehmende  interne und externe Sensibilisierung erklärt werden. Sowohl interne Schulungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen für den Exekutivbereich als auch im zivilgesellschaftlichen Bereich (z. B. Vortragstätigkeit an Schulen) werden angeboten und intensiviert. Im operativen Bereich wurde die Internetmeldestelle für NS-Wiederbetätigung personell gestärkt und Schwerpunkte mit inländischen und ausländischen Sicherheitsstellen durch die Staatsschutzbehörden gesetzt.

 

Zu Frage 9:

Der ehemalige Jahresbericht zum Thema Rechtsextremismus findet seinen Niederschlag  in den jährlichen Verfassungsschutzberichten.

 

Zu Frage 10:

Aufklärungsquote bei rechtsextremen Straftaten

2008

2009

2010

2011

2012

43,2 %

44,2 %

48,6 %

50,3 %

54,1 %

 

Zu Frage 11:

Die inhaltliche Gestaltung des Verfassungsschutzberichtes orientiert sich an Themen von besonderer Aktualität und Gewichtigkeit. Neben dem allgemeinen Überblick und dem statistischen Teil enthält er in den letzten Jahren auch Schwerpunktthemen, wie im Bereich Rechtsextremismus.


Zu Frage 12:

Die Anwesenheit dient der Prävention, also der Verhinderung von Straftaten und/oder dem Schutz der Veranstaltung. Aus polizeitaktischen Gründen wird von einer weiteren Beant-wortung der Fragen Abstand genommen.

 

Zu Frage 13:

Diesbezüglich werden keine Statistiken geführt.

 

Zu den Fragen 14 und 15:

Es werden Statistiken über Straftaten, die extremistischen Gruppierungen zugeordnet werden können, geführt.

 

Zu Frage 16:

Entfällt aufgrund Beantwortung der Frage 12.

 

Zu den Fragen 17 bis 20:

Aus Gründen der Amtsverschwiegenheit sowie aus polizeitaktischen Gründen wird von einer Beantwortung der Fragen Abstand genommen.