14130/AB XXIV. GP

Eingelangt am 11.06.2013
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0111-III/4a/2013

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 10. Juni 2013

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 14415/J-NR/2013 betreffend Gesetzesentwurf zur "Pädagog/innenbildung NEU", die die Abg. Stefan Markowitz, Kolleginnen und Kollegen am 11. April 2013 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 6:

Der Lehrberuf ist ein hochspezialisierter Beruf mit einer hohen gesellschaftlichen Verantwortung. Die Anforderungen an diese Berufsgruppe verändern sich im selben Ausmaß wie sich die Gesellschaft insgesamt verändert. Konsequenterweise verändern sich damit auch die Anforde­rungen an die Ausbildung für diesen Beruf. Selbstverständlich ist dies ein Beruf, der ebenso wie alle anderen Berufe mit vergleichbarer Verantwortung heute eine qualifizierte, akademische Ausbildung nach internationalen Standards benötigt.

 

Die in parlamentarischer Behandlung befindlichen Gesetzesentwürfe zum zentralen bildungs­politischen Projekt der Bundesregierung, der „Pädagog/innenbildung NEU“, sehen eine wissen­schaftliche und berufsfeldbezogene Qualifizierung im Rahmen einer kompetenzbasierten und professionsorientierten Ausbildung für alle zukünftigen Pädagoginnen und Pädagogen in einer in den Grundzügen einheitlichen Studienarchitektur vor.


Sowohl die pädagogischen wie auch die fachbezogenen Anforderungen an eine international konkurrenzfähige Ausbildung werden damit erfüllt und folgen den Empfehlungen der nationalen und internationalen Bildungsexpertinnen und -experten (ua. Expertinnen- und Expertengruppe unter der Leitung von Dr. Härtel, Vorbereitungsgruppe unter der Leitung von Prof. Dr. Schnider, Entwicklungsrat unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Schnider), wodurch eine bestmögliche Ausbildung nach Altersbereichen für den Einsatz in den bestehenden Schulen (Volksschule, Neue Mittelschule, allgemein bildende höhere Schule, Berufsbildende Schulen, etc.) gewähr­leistet werden kann.

 

Unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und Vertiefungsmöglichkeiten in der neuen Studien­architektur bringen hohe Flexibilität beim Einsatz der Pädagoginnen und Pädagogen und erleichtern die Übergänge zwischen Schulstufen und Schularten.

 

Die neuen Studienpläne, unabhängig von der anbietenden Institution, berücksichtigen die berufsrechtlichen Vorgaben in gleicher Weise, qualitätsgesichert durch den „Qualitäts­sicherungsrat für Pädagoginnen- und Pädagogenbildung“. Der neue Studienaufbau ist ident und erleichtert damit auch den Wechsel zwischen den Ausbildungen. Gemeinsam eingerichtete Studien setzen darüber hinaus auch inhaltlich idente Studienpläne voraus. Dennoch sind standortspezifische Schwerpunktsetzungen erwünscht und bieten die Möglichkeit zu Profil­bildungen der Anbieterinstitutionen bzw. -verbünde.

 

Richtig ist, dass es in den Institutionen unterschiedliche Stärken gibt, die in der gegenständ­lichen Parlamentarischen Anfrage dazu enthaltenen Verallgemeinerungen sind jedoch zurück­zuweisen. Die unterschiedlichen Stärken der Pädagogischen Hochschulen und der Universitäten sind durch den Entwicklungsrat mit Hilfe von Potentialanalysen genau untersucht worden. Darauf aufbauend können nun die jeweiligen Stärken gezielt, am besten in engen Koopera­tionen beider Institutionen, in die neue Ausbildung einfließen.

 

Ein maßgebliches Ziel ist, dass die neuen Lehramtsstudien nicht einfach länger, sondern durch eine inhaltliche Aufwertung und weitere Akademisierung an jenen gesellschaftlichen Heraus­forderungen ausgerichtet werden, welche Kinder und Jugendliche heute haben und in Zukunft haben werden. Egal welche Schule ein Kind in Österreich besucht, es soll die Chance haben, von bestausgebildeten Lehrerinnen und Lehrern unterrichtet zu werden. Die Verbesserung der Ausbildung von Pädagoginnen und Pädagogen soll vor allem ermöglichen, das Bildungsniveau von Kindern und Jugendlichen in Österreich zu heben.

 

Die Wirksamkeit der neuen Ausbildung wird maßgeblich von den curricularen Entwicklungen und deren standortbezogenen Umsetzungen abhängig sein. Zur Sicherstellung der inter­nationalen Qualität der neuen Lehramtsstudienangebote wird daher ein „Qualitätssicherungsrat Pädagoginnen- und Pädagogenbildung“ eingerichtet. Seine Aufgabe ist unter anderem, die Einhaltung von österreichweiten Standards in den curricularen Entwicklungen im Bereich der professionsbezogenen Kompetenzen (Kompetenzkatalog) sowie die Berücksichtigung der Anforderungen des Berufsrechts (dienstrechtliche Anstellungserfordernisse) zu gewährleisten.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.