1766/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. Juni 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0166-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1822/J betreffend „Familienleistungen Wien“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs erklärend fest:

 

Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.

 

Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.

 

Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.

 

Es bezogen in Wien insgesamt 36.181 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 22.882 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 13.299 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 8.473 Drittstaatsangehörige sowie zehn Personen als sogenannte Grenzgänger in Wien beschäftigt.

 

Es bezogen in Wien insgesamt 14.849 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 7.179 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 7.670 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 5.694 Drittstaatsangehörige, jedoch keine Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Wien beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.

 

Es wurde in Wien für 357.387 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 288.822 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 68.565 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 49.124 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 176 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Wien beschäftigt waren.

 

Es wurde in Wien für 14.685 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 13.048 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 1.637 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 1.304 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, jedoch keine Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Wien beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:

 

Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Wien im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 875.573.269,29, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 699.810.481,27, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 175.762.788,02.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Wien im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 118.041.875,21.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Wien im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger in Wien beschäftigt waren, beträgt € 1.621.868,07.

 

 

Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:

 

Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.