1767/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.06.2009
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 18. Juni 2009

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0168-IK/1a/2009

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1823/J betreffend „Familienleistungen Kärnten“, welche die Abgeordneten Dr. Dagmar
Belakowitsch-Jenewein, Kolleginnen und Kollegen am 24. April 2009 an mich richteten, stelle ich eingangs erklärend fest:

 

Als Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft gelten jene Personen, die nicht die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen. Dazu zählen Staatsbürger der EU, des EWR, der Schweiz und Drittstaatsangehörige.

 

Als Drittstaatsangehörige gelten alle Personen, die nicht die österreichische oder die Staatsbürgerschaft eines EWR-Staates besitzen.

 

Da der Status Grenzgänger nicht in der Familienbeihilfen-Datenbank vermerkt ist, wurden Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in Österreich beschäftigt sind, ermittelt.

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 10 der Anfrage:

 

Im Sinne einer Vergleichbarkeit mit den auf der Webseite meines Ressorts veröffentlichten Monatsstatistiken werden die jeweiligen Durchschnittsdaten des Monats April 2009 angeführt. Eine rückwirkende Erfassung des Monats März 2009 ist aus EDV-technischen Gründen nicht möglich.

 

Es bezogen in Kärnten insgesamt 10.241 Personen Kinderbetreuungsgeld, davon 8.908 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 1.333 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 683 Drittstaatsangehörige, jedoch keine Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Kärnten beschäftigt waren.

 

Es bezogen in Kärnten insgesamt 1.675 Personen den Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld, davon 1.189 Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und 486 Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 307 Drittstaatsangehörige, jedoch keine Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Kärnten beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 11 bis 20 der Anfrage:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf die Anzahl der Kinder, für die zum Stichtag 31. März 2009 Anspruch auf Familienbeihilfe, Ausgleichszahlung oder Differenzzahlung für den Monat März 2009 bestand.

 

Es wurde in Kärnten für 123.508 Kinder und Jugendliche Familienbeihilfe bezogen, davon für 114.113 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 9.395 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 5.837 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, sowie 40 Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Kärnten beschäftigt waren.

 

Es wurde in Kärnten für 4.880 Kinder und Jugendliche die erhöhte Familienbeihilfe wegen erheblicher Behinderung bezogen, davon für 4.685 Kinder und Jugendliche von Personen mit österreichischer Staatsbürgerschaft und für 195 Kinder und Jugendliche von Personen mit ausländischer Staatsbürgerschaft.

 

Von Letzteren waren 108 Kinder und Jugendliche von Personen, die Drittstaatsangehörige waren, jedoch keine Kinder und Jugendliche von Personen, die als sogenannte Grenzgänger in Kärnten beschäftigt waren.

 

 

Antwort zu den Punkten 21 bis 25 der Anfrage:

 

Berücksichtigt wurden alle Auszahlungen, die im Zeitraum 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2008 durchgeführt wurden, unabhängig davon, für welchen Zeitraum Anspruch auf die Leistung bestand.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Kärnten im Jahr 2008 wohnhaft waren, beträgt € 301.945.019,44, davon für Personen, die die österreichische Staatsbürgerschaft hatten, € 277.409.894,21, und für Personen, die eine ausländische Staatsbürgerschaft hatten, € 24.535.125,23.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Kärnten im Jahr 2008 wohnhaft und Drittstaatangehörige waren, beträgt € 14.172.747,82.

 

Die Gesamtsumme der Auszahlungen der Familienbeihilfe für Personen, die in Kärnten im Jahr 2008 wohnhaft und als sogenannte Grenzgänger in Kärnten beschäftigt waren, beträgt € 981.510,10.

 

 

Antwort zu den Punkten 26 bis 35 der Anfrage:

 

Diese Daten stehen nicht zur Verfügung und können ohne unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand nicht erhoben werden.