1818/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.06.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017  Wien

 

 

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Bgm. Gerhard Köfer, Kolleginnen und Kollegen haben am 22. April 2009 unter der Zahl 1788/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Erstaufnahmezentrum Süd“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Kärntner Landeshauptmann wurde in einem Brief mitgeteilt, dass die Einrichtung einer weiteren Erstaufnahmestelle im Regierungsprogramm vorgesehen ist und dass die Prüfung dieser Einrichtung insbesondere von Überlegungen des vertraglich vereinbarten geografischen Ausgleichs geleitet wird. Ebenfalls wurde angeführt, dass mit einer weiteren Erstaufnahmestelle auch die Vertragserfüllung erleichtert und wirtschaftliche sowie kommunalpolitische Vorteile ermöglicht werden sollen.

 

Zu Frage 2:

Nein.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Der illegalen Migration wird durch die konsequente Umsetzung und Durchführung von Ausgleichsmaßnahmen im grenznahen Bereich und auf den Transitrouten entgegengetreten.

Gemäß Artikel 23 Verordnung (EG) Nr. 562/2006 („Schengener Grenzkodex“) können Grenzkontrollen an der Binnengrenze nur im Falle einer schwerwiegenden Bedrohung der öffentlichen Ordnung oder inneren Sicherheit ausnahmsweise wieder eingeführt werden und dies wiederum nur für einen Zeitraum von höchstens 30 Tagen.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Die Rechtsgrundlage zur Neufassung der Dublin-Verordnung ist Artikel 63 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV). Damit kommt bereits jetzt das Verfahren nach Artikel 251 EGV zur Anwendung, nach dem die Neufassung der Verordnung unter Mitentscheidung mit dem Europäischen Parlament und qualifizierter Mehrheit der Mitgliedsstaaten im Rat beschlossen wird. Der Vertrag von Lissabon würde daran nichts ändern.