1841/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2009
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0130-Pr 1/2009

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 1808/J-NR/2009

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Andreas Karlsböck und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „gesundheitsfördernder Maßnahmen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ministerium“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 6:

Im Bundesministerium für Justiz (Zentralstelle) besteht seit Jänner 2001 eine arbeitsmedizinische Betreuung im Ausmaß von circa 70 Stunden jährlich (§ 77 Bundes-Bedienstetenschutzgesetz).

Neben der individuellen Betreuung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wurden und werden Impf- und Untersuchungsaktionen sowie Informationsveranstaltungen durchgeführt. So können die Bediensteten von Impfungen wie Grippeschutz, Tetanus, Polio und Zeckenschutz Gebrauch machen. Bei den Untersuchungen werden den Bediensteten Sehtests, Hörtests, Blutdruckmessungen und Lungenfunktionstests angeboten.

An den Gesundheitstagen besteht die Möglichkeit, sich über die Erhaltung bzw. Verbesserung der Funktionalität des Bewegungsapparates zu informieren und einfach durchzuführende Übungen zu erlernen, die nur einen geringen Zeitaufwand in Anspruch nehmen und im Bürobetrieb praktikabel sind.

Weiters wurden Vorträge zum Thema „Richtige Ernährung – ich lebe gesund“ veranstaltet.

Abgerundet werden diese Aktionen durch den Ankauf von Büchern, die auf Empfehlung der arbeitsmedizinischen Betreuung zu den Themen „Übungen für die Augen“, „Wirbelsäulengymnastik“ etc. beschafft wurden.

Gesundheitsbezogene Maßnahmen werden nicht in einer gesonderten Finanzposition im Rechnungswesen erfasst.

Grundsätzlich lässt die Anzahl der Krankenstandstage keinen eindeutigen Rückschluss auf die Qualität der betrieblichen Gesundheitsförderung zu. Die betriebliche Gesundheitsförderung verfolgt den präventiven Ansatz, das vorhandene Gesundheitspotential zu halten bzw. zu verbessern und Arbeitsbelastungen entgegenzuwirken. Die Reduktion bzw. Erhöhung von Krankenstandstagen - eine ermittelbare Kennzahl - kann von zahlreichen anderen Einflüssen abhängen und ist nur bedingt als Messgröße verwendbar, zumal der Abwesenheitsgrund der Bediensteten in der Regel dem Dienstgeber nicht bekannt ist und eine gesetzte Intervention daher auch nicht daran gemessen werden kann.

Die Krankenstände der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesministerium für Justiz (Zentralstelle) für die Jahre 2007 und 2008 sind in der folgenden Tabelle dargestellt:


 

2007

 

 

 

 

 

 BMJ-Zl

Beamte (ohne Exek.)

Richter, RiAA

StA

VB

Gesamt

Anzahl Krankenstände

80,00

72,00

101,00

150,00

403,00

Kalendertage

358,00

262,00

425,00

746,00

1.791,00

Arbeitstage

294,00

217,00

342,00

573,00

1.426,00

Bedienstete

30,00

34,00

43,00

66,00

173,00

 

 

 

 

 

 

2008

 

 

 

 

 

BMJ-Zl 

Beamte (ohne Exek.)

Richter, RiAA

StA

VB

Gesamt

Anzahl Krankenstände

94,00

63,00

110,00

182,00

449,00

Kalendertage

489,00

204,00

475,00

984,00

2.152,00

Arbeitstage

398,00

177,00

378,00

758,00

1.711,00

Bedienstete

31,00

33,00

45,00

65,00

174,00

 

 

 

 

 

 

 

 

Im Übrigen verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1802/J durch den Herrn Bundeskanzler, in der die Werte für das gesamte Ressort (einschließlich des Exekutivdienstes) angeführt werden.

 

. Juni 2009

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)