1965/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.07.2009
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Haubner, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2009 unter der Nr. 1919/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Unvereinbarkeiten in Anti-Doping-Kommissionen des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Die NADA-Austria verfügt über ein Zimmer zum Zweck der ; Erfüllung von Bundesaufgaben, die ihr im Bereich des Arzneimittelgesetzes sowie der internationalen Anti-Doping-Angelegenheiten übertragen sind. Von Seiten der NADA wurden diese Tätigkeiten an Dr. Karlheinz Demel übertragen. Diese Vereinbarung wurde von der NADA und Dr. Karlheinz Demel am 29. Juni 2009 einvernehmlich aufgelöst.

Zu 3:

Nein.

Zu 4 bis 7:

Die Vertretung Österreichs in den Anti-Doping Gremien des Europarates umfasst öffentlich-rechtliche Angelegenheiten wie z.B. die Umsetzung der Anti-Doping Konvention des Europarates, die Zusammenarbeit mit der WADA, die Errichtung eines Netzwerkes der nationalen Anti-Doping Politiken und keine wie immer gearteten individuellen, sportrechtlichen (privatrechtlichen) Rechtsvertretungen im Bereich des Verbandssports oder von Sportler/innen als Privatpersonen. Die Anzahl von Vertretern, die zu diesen Sitzungen entsandt werden, wird nach sachlichen Erwägungen bestimmt und ist von Fall zu Fall unterschiedlich.

 

Zu 8 bis 13:

Die vertragliche Vereinbarung mit Dr. Demel umfasste den gesamten Bereich „internationale Gremien und internationale und supranationale Anti-Dopingveranstaltungen" und damit verbunden auch die fachspezifische Vertretung der Republik Österreich in den Anti-Doping Gremien des Europarates. Die Koordination dieser Vertretungstätigkeit erfolgte im Wege der Sektionsleitung/Abteilungsleitung. Da Dr. Karlheinz Demel weder als Vertragsbediensteter noch als Beamter sondern aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung in Form eines Auftragsverhältnisses als Fachexperte der Republik Österreich tätig war, bestand kein dienstrechtliches Weisungsrecht.

Zu 14 bis 18:

Mag. Gernot Schaar wickelt für die NADA Austria die Privatbeteiligtenanschlüsse der NADA Austria in Strafverfahren in Zusammenhang mit dem Anti-Doping Bundesgesetz ab. Diese rechtsfreundliche Vertretung der NADA Austria steht in unmittelbarem Zusammenhang mit einer Tätigkeit als Vorsitzender der Rechtskommission und ist auf die Beischaffung der für anhängige und allenfalls anhängig zu machende Dopingverfahren vor der Rechtskommission möglicherweise erheblichen Informationen beschränkt.

Im Anti-Doping-Bundesgesetz 2007 ist nicht vorgesehen, dass die Mitglieder der Rechtskommission hauptberuflich diese Funktion auszuüben haben. Diese haben daher alle hauptberufliche Tätigkeiten. Die Auswahl der Mitglieder der Rechtskommission erfolgte durch den Geschäftsführer der NADA Austria, wobei sicher zu stellen war, dass neben der fachlichen Kompetenz auch die Erfahrung in der Durchführung von Disziplinarverfahren im Sportbereich in der Rechtskommission entsprechend abgedeckt ist. Aufgrund der Gegebenheiten im Österreichischen Sport kann diese Erfahrung nur jemand einbringen, der eine entsprechende Funktion in der Vergangenheit bei einem Sportfachverband ausgeübt hat.

Zu 19 bis 20:

Dr. Günther Gmeiner ist Mitglied der Doping-Auswahlkommission der NADA. Die Doping-Auswahlkommission legt die Kontrollstrategie fest, mit der bestimmt wird, in welchen Sportarten Sportler kontrolliert werden und wann unter Umständen nach bestimmten, vorhersehbaren, verbotenen Substanzen kontrolliert werden soll. Den Mitgliedern dieser Kommission sind die Code-Nummern der kontrollierten Sportler nicht bekannt.

Zu 21 bis 22:

Der Beirat für Spitzensportförderung berät das Sportministerium bei der Vergabe der Fördermittel des Team Rot-Weiß-Rot, die Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel liegt jedoch beim Sportministerium. Zentrale Aufgabe des  Beirates für Spitzensportforderung ist neben der Beratung des Sportministeriums vor allem die wissenschaftliche Begleitung der Projekte. Prof. Hans Holdhaus ist als Direktor des IMSB Leiter einer erfolgreichen sportwissenschaftlichen Einrichtung des Bundes. Eine Unvereinbarkeit der Leitung einer Bundeseinrichtung mit der Beratung des Bundes ist aus Sicht des Sportministeriums nicht gegeben.