1984/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2009
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien     

                                                                              

                                                                                                                     

GZ: BMI-LR2220/0705-II/1/b/2009

Wien, am         . Juli 2009

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert, Mayerhofer, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am 6. Mai 2009 unter der Zahl 1952/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Planstellen bei der Exekutive im Burgenland“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Aufgrund der Implementierung moderner, flexibler Personalbewirtschaftungssysteme (Flexi- bzw. Karenzpool) und der laufenden, sukzessiven organisatorischen Umsetzung bundesweiter Ausgleichsmaßnahmenstrukturen, ist eine dienststellen- bzw. polizeiinspektionsbezogene Aufschlüsselung der systemisierten Planstellen in der bisherigen Form nicht mehr aussagekräftig bzw. würde dies die tatsächliche Planstellen- bzw. Personalsituation verzerrt darstellen.

Das bedeutet, dass

1.      nunmehr den einzelnen Exekutivdienststellen der Polizeikommanden – z.B. zur Abdeckung temporärer Belastungsspitzen, karenzbedingter oder sonstiger Abwesenheiten - über die Grundsystemisierung hinaus, befristete Planstellen zugewiesen werden;

2.      die erforderlichen Arbeitsplätze der AGM-Dienststellen bzw. AGM-Organisationsteile (zusätzliche Sachbereiche bei bestehenden Dienststellen) aus dem für die organisatorische „Schengenumsetzung“ geschaffenen Planstellenpool abgedeckt werden;

3.      eine Gegenüberstellung des Soll- und Iststandes bezogen auf die einzelnen Dienststellen in der bisherigen Form nicht mehr vorgenommen werden kann.

 

Zu Frage 2:

Mit Stichtag 1.5.2009 stellte sich die Situation betreffend Dienstzuteilungen, Karenzierungen, Langzeitkrankenstände und Fälle von herabgesetzter Wochendienstzeit im Bereich der Exekutive wie folgt dar:

 

 

Zuteilungen

Karenzierungen

einschließlich MSchG

herabgesetzte Wochendienstzeit

LPK Burgenland

88

18

85

davon

 

 

 

BPK Güssing

5

3

2

BPK Jennersdorf

14

 

5

BPK Mattersburg

5

 

8

BPK Neusiedl am See

19

10

26

BPK Oberpullendorf

14

2

14

BPK Oberwart

11

 

2

SPK/BPK Eisenstadt

11

2

17

 

Im Bereich des Landespolizeikommandos Burgenland befinden sich 3 Exekutivbeamte in Verbindung mit anhängigen Pensionsverfahren gem. § 14 BDG in „Langzeitkrankenständen“.

 

Zu Frage 3:

Derartige Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 4:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos für Burgenland 283.752,35 Überstunden (inklusive 37.529,90 für die EURO 08) angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Neusiedl am See

72.183,00

SPK Eisenstadt

40.744,85

BPK Mattersburg

16.948,90

BPK Oberpullendorf

32.065,70

BPK Oberwart

27.091,70

BPK Güssing

14.676,40

BPK Jennesdorf

28.179,60

 

Zu Frage 5:

Im Jahr 2008 sind im Bereich des Landespolizeikommandos Burgenland für Regeldienstergänzungen bzw. erforderliche Wochenenddienstleistungen 174.621 Überstunden angefallen.

Davon entfielen auf:

BPK Neusiedl am See

55.027,40

SPK Eisenstadt

28.853,55

BPK Mattersburg

12.387,30

BPK Oberpullendorf

21.540,30

BPK Oberwart

16.451,30

BPK Güssing

10.364,30

BPK Jennesdorf

21.265,70

 

Zu Frage 6:

Die durchschnittliche monatliche Überstundenleistung pro Exekutivbeamten betrug:

BPK Neusiedl am See

18,01

SPK Eisenstadt

15,23

BPK Mattersburg

12,84

BPK Oberpullendorf

12,49

BPK Oberwart

12,27

BPK Güssing

11,12

BPK Jennesdorf

12,56

 

Zu den Fragen 7 bis 10:

Nein.