3162/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.12.2009
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

 

Wien, am  30. November 2009

GZ:BMG-11001/0292-I/5/2009

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3178/J der Abgeordneten Brunner, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Bei der Festlegung von Vorschriften zur Verbesserung des Tierschutzes ist eine Güterabwägung zwischen den zu berücksichtigenden Tierschutzaspekten und den wirtschaftlichen und praktischen Gegebenheiten zu finden, da sonst eine Umsetzung in die Praxis nicht möglich scheint.


Für die Bestimmungen hinsichtlich zulässiger Eingriffe bei den in der 1. Tierhaltungsverodnung genannten landwirtschaftlichen Nutztieren hat gemäß § 7 Tierschutzgesetz (TSchG) Abs.3 iVm § 24 Abs.1 das BMG das Einvernehmen mit dem BMLFUW herzustellen. Ein Alleingang meines Ressorts ist in Fragen des Tierschutzes bei landwirtschaftlichen Nutztieren nicht möglich.

 

Eine Verbesserung der Situation kann nur herbeigeführt werden, wenn sie auch für die Produzenten einen wirtschaftlichen oder sonstigen Vorteil bringt, da nur so deren aktive Mitwirkung erzielt werden kann.

Die Anhebung der gesetzlichen Mindestanforderungen führen zum Verlust der Auslobung als Qualitätsmerkmal. Aus diesem Grund habe ich meine Mitarbeiter bereits im September beauftragt, dafür Sorge zu tragen, dass der Beirat

„österreichischer Tiergesundheitsdienst“ sich mit dem Thema „Eingriffe beim Nutztier“ im Allgemeinen eingehend beschäftigt und allfällige Optionen für Lösungsansätze erarbeiten soll, da sich nur im Zusammenwirken zwischen Betreuungstierarzt und Tierhalter eine für alle sinnvolle Lösung finden lässt.

 

Die medikamentöse Kastration von Ferkeln stellt in dieser Diskussion nur einen einzigen Aspekt der sehr umfassenden Fragestellung dar. Jedenfalls ist auch zu beachten, dass die Information über die immunologische Reaktion, die durch das synthetische GnRH im Improvac ausgelöst wird und somit die Hormonproduktion im Schwein blockiert, für Konsumentinnen und Konsumenten verwirrend sein kann. Eine medikamentöse Einwirkung auf den Hormonhaushalt könnte leicht als „Hormonelle Wirkung“ aufgefasst werden.

 

Die im vergangenen Jahr geführte und auch von vielen Gruppierungen unterstützte äusserst kontroverse Diskussion zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit, hat ja auch gezeigt, wie unwissenschaftlich und emotional das Thema Impfung im allgemeinen und bei der Verbraucherschaft diskutiert wird. Diese Erfahrungen der öffentlichen Debatte sind jedenfalls bei zukünftigen Diskussionen zur Durchführung von Impfungen zu berücksichtigen.

 

Eine Aufklärung der Bevölkerung über die tatsächliche Wirkung von Improvac und des unbedenklichen Genusses von Schweinefleisch von mit Improvac behandelten Ebern ist erst dann zielführend, wenn ein Einsatz von Improvac als realisierbar anzusehen ist.

 


Frage 6:

Auf den ersten Blick sieht diese Impfung gegen den Ebergeruch wie eine einfache und praktikable Lösung aus, aber die Realität ist komplexer:

Mein Ressort vertritt derzeit die Ansicht, dass die Impfung keine tatsächliche Alternative für Österreich ist, weil

1.      eine Ferkelkastration mit Betäubung durch einen Tierarzt gemäß geltendem Recht durchgeführt werden muss, dies jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar erscheint. Entweder erhält der Tierarzt nichts für seine Leistung oder der Bauer bekommt kein Geld für sein Ferkel.

2.      in der Vergangenheit Alternativen, die es dem Tierhalter ermöglichen sollten, durch eine lokale Schmerzausschaltung entsprechend den Vorschriften des Tierarzneimittelkontrollgesetzes die Kastration durchzuführen, sehr kontroversiell von den Experten diskutiert wurden.

3.      eine Narkose des Ferkels durch den Tierhalter bedeutet, dass Arzneimittel am landwirtschaftlichen Betrieb eingelagert werden, deren missbräuchlicher Einsatz zur Beeinträchtigung der Lebensmittelsicherheit führen kann und daher bisher speziell von Vertretern des Verbraucherschutzes und der Tierärztekammer immer strikt abgelehnt wurde. Eine Gasnarkose wie sie in der Schweiz vorgeschrieben ist, führt neben technischen Problemen auch zu massiven Gesundheitsgefahren für den Tierhalter selbst, da die Bedingungen in den Stallungen dafür nicht geeignet sind.

4.      die Einführung der Ebermast, wie zum Beispiel in den Niederlanden oder Dänemark in Österreich auf Grund der landwirtschaftlichen und fleischverarbeitenden Betriebsstrukturen, der derzeit gültigen Rechtsvorschriften des Hygienerechts sowie auf Grund der Verbrauchererwartung nicht umsetzbar ist. Durch die Ebermast kommt es zu einem vermehrten Auftreten von sogenannten „Stinkern“ - Tiere mit Ebergeruch -, weil in Österreich ein Schlachtgewicht von ca. 100 kg produktionstypisch ist. Eine Umstellung der Mast und eine Schlachtung mit 70 bis 80 kg scheint auf Grund der eingesetzten Rassen und wegen der herkömmlich vorherrschenden Betriebsabläufe kaum zu realisieren.

 

Unter Abwägung der genannten Argumente, wird von meinem Ressort die Einführung eines strikten Verbotes derzeit mangels wirklicher Alternative als nicht Ziel führend angesehen!

 

Fragen 7 bis 9:

Am 8. Juli 2009 fand eine Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für Fleischproduktion und Fleischvermarktung „Einsatz von Improvac © in der Ferkelkastration – Nutzen, Risiken und Güterabwägung“ statt.

 


Die Sitzung der ARGE Fleischproduktion diente der Meinungsbildung und Diskussion rund um das Thema Ferkelkastration und Einsatz von Improvac ©. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Vertretern der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und Fleischwarenindustrie, des Lebensmittelhandels und der Wissenschaft und Forschung sowie der Konsumentenvertreter und der zuständigen Bundesministerien zusammen, um nach einem Vortrag von Dr. Banholzer (Fa. Pfizer) und Dr. Bahners über eine Alternative zur Eberkastration eine rege und sachliche Diskussion zu führen.

 

Das Ergebnis dieser Sitzung ist in dem ausgesandten Protokoll (siehe Beilage) wie folgt zusammengefasst:

 

„Durch die Diskussion in der ARGE Fleisch wurde ersichtlich, dass derzeit auf Grund von zu vielen offenen Fragen bezüglich Improvac© der Einsatz des Arzneimittels als Alternative zur chirurgischen Kastration noch nicht möglich ist und von der „Lebensmittel-Erzeugungskette“ her abgelehnt wird. Die weiteren Diskussionen über Alternativen zur chirurgischen Kastration werden auf jeden Fall in der Schweinebranche offen geführt. Man warnt jedoch vor Schnellschlüssen, um finanziell, technisch und arbeitswirtschaftlich unmögliche Zwänge zu vermeiden.

 

Die Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene werden intensiv zu verfolgen sein, da durch die Marktverflechtung des österreichischen Schweinemarkts mit dem EU-Markt erhebliche gegenseitige Abhängigkeiten gegeben sind. Eine differenzierende Etikettierung von Schweinefleisch wird derzeit nicht als zielführende Methode oder Unterscheidungskriterium angesehen.“

 

In der oben angesprochen Sitzung wurde vereinbart, dass die ARGE Fleisch die Diskussion weiter beobachten und Erkenntnis bzw. Ergebnisse aus anderen Europäischen Ländern bündeln wird. Liegen neue Erfahrungswerte vor, wird man sich erneut zusammensetzen und diese Erkenntnisse gemeinsam diskutieren.

 

Antwort Frage 10:

Im Rahmen von EU Projekten, wie ALCASDE oder PIGCAS werden bzw. wurden intensive Diskussionen zu diesem Thema geführt. Experten der vet.med. Universität sind daran beteiligt und stehen in intensivem Kontakt zu den beteiligten Ressorts.

 

 


„Einsatz von Improvac © in der Ferkelkastration – Nutzen, Risiken und Güterabwägung am 8.Juli 2009

 

Ad-hoc-Sitzung der Arbeitsgemeinschaft für Fleischproduktion und Fleischvermarktung

 

Resümeeprotokoll

 

Die Ferkelkastration ist ein fach- und tierschuztrelevantes Thema, das mit der Zulassung eines Impfstoffs zu einer breiten EU-weiten Diskussion der Methoden der Ferkelkastration geführt hat, die auch für Österreich in der Wertschöpfungskette Landwirtschaft – Fleischwirtschaft – Lebensmittelhandel maßgeblich ist. Die ARGE Fleischproduktion und Fleischvermarktung lud  als Branchenorganisation zum Gedankenaustausch auf fachlicher interner Ebene ein, der Teilnehmerkreis war auf fachliche objektive Diskussion ausgelegt.

 

Die Sitzung der ARGE Fleischproduktion diente dem Prozess der Meinungsbildung und Diskussion rund um das Thema Ferkelkastration und den Einsatz von Improvac ©. Der Teilnehmerkreis setzte sich aus Vertretern der Landwirtschaft, der Fleischwirtschaft und Fleischwarenindustrie, des Lebensmittelhandels und der Wissenschaft und Forschung zusammen, um nach einem Vortrag von Dr. Banholzer (Fa. Pfizer) und Dr. Bahners über als Alternative zur Eberkastration eine rege und sachliche Diskussion zu führen.

 

Der Impfstoff der Fa. PFIZER (Improvac©) ist seit ca. Anfang Juni 2009 zugelassen, die Anwendung durch einen Tierarzt daher auch in Österreich theoretisch möglich.

Praktisch hat die LK Österreich eine Anwendung durch die Landwirte selbst bisher als nicht entscheidungsreif eingestuft, eine Anwendung durch Landwirte ist nicht möglich bzw. sind bis auf weiteres alle Vor- und Nachteile einer umfassenden Abwägung zu unterziehen.

 

Die Problemstufe „tierschutzrelevant“ wird von den Diskussionsteilnehmern respektiert, allerdings auch die Bereitschaft und Notwendigkeit mitgeteilt, über das laufende EU-Forschungsprojekt PIGCAS hinaus an Alternativen zur dzt. Ferkelkastration weiterzuarbeiten. Von der gesamten Kette Landwirtschaft bis Fleischwirtschaft und LEH sowie Fleischmarketing extrem kritisch und ausschlaggebend wird die Verbraucherreaktion gesehen: der Formenkreis „Vertrauen in Fleisch, Geschmacksempfinden, Hormonfreiheit in der Tierhaltung“ wird gemeinsam als zentrale Risikokategorie eingestuft, die in der Umsetzung prioritär zu berücksichtigen ist. Ein nachhaltiger Rückgang des Schweinefleischverzehrs ist jedenfalls zu vermeiden.


 

Die Vertreter der Österreichischen Schweinebörse nahmen zu Improvac© als Alternative zur chirurgischen Ferkelkastration Stellung: Österreichs Erzeuger befürworten eine anti-medikamentöse Schweinefleischproduktion und lehnt diese Impfung derzeit als Alternative zur chirurgischen Kastration ab. Durch die allgemeine Besorgnis, dass Improvac© kurz vor der Schlachtung hormonell wirksam ist, wird die Impfung weiters von Seiten der verarbeitenden Betriebe, sowie von Seiten des Lebensmittelhandels derzeit kritisch gesehen. DI Benedikt von der METRO AG schickte so die unangenehme Befürchtung voraus, dass „medizinisch“ behandeltes Schweinefleisch bei nicht sachgemäßer Kennzeichnung sofort über Medien an die Öffentlichkeit bekannt gegeben wird, um den Fleischkonsum noch weiter zu minimieren. Diese Bedenken sieht man ebenso in den verarbeitenden Betrieben. In Österreich gilt für Impfungen „so wenig wie möglich, und so viel wie nötig“ und das soll laut der verarbeitenden Betriebe und Vertreter der Schweinebörse so bleiben, um den Schweinefleischkonsum aufrecht zu erhalten.

 

Weitere gravierende Bedenken der Schweinebranche liegen in der Aufrechterhaltung der Qualitätssicherung. Abgesehen davon bestünde derzeit noch keine Möglichkeit, immunokastrierte Schweine zu vermarkten.

 

Hauptprobleme:

-          zweimalige Impfung – Problematik der Anwendersicherheit Landwirt (auch wenn neue Impfpistole entwickelt und Schulungen angeboten werden)

-          zweimalige Impfung – Manipulation der Schweine 4 Wochen vor Schlachtung gefährlich und problematisch, kein Lösungsansatz bei größeren Gruppen und der propagierten Großgruppenmast

-          100-%-Sicherheit Impfstoffwirkung wird aus Branchenkreisen hinterfragt: einzelne „Stinker“ würden das Image von Schweinefleisch über die gesamte Kette zerstören

-          Mitteleuropäische Verbrauchergeschmacksempfinden (DE, AT uva.) wesentlich sensibler als z.B. in UK (UK mit deutlisch geringerem Schweinefleischverzehr), sollten einzelne Tiere Ebergeruch im Fleisch haben

-          zur Alternative Ebermast sehr kritische Fachmeinungen: nur ein geringer Teil Schweinefleisch wird in Form von Rohschinken udgl. verarbeitet und konsumiert (hier stört geringer Ebergeruch am wenigsten), der größte Anteil wird in irgendeiner Form einmal erhitzt

-          Derzeit besagt das FlUGesetz, dass bei Eberfleisch (d.h. ausgebildeten Hoden am Schlachtkörper) automatisch am Schlachthof eine Koch- und Bratprobe durchgeführt werden muss und somit der Preis des Schlachtkörpers dadurch zunächst deklassiert ist.


 

In der Diskussion wurden die weiteren, derzeit kritischen Punkte der Immunokastration erläutert. Die Fleischproduktion mit dem Einsatz von Improvac© anstelle der chirurgischen Kastration entspricht eigentlich einer Ebermast. In diesem Fall muss laut Schweinefleischexperten am Schlachtband ein schneller und zuverlässiger Filter angewendet werden, der einen eventuellen „Stinker“ sofort eliminiert. Ebermast bedeute zwar im Sinne des Tierschutzes die natürlichste und unumstrittenste Fleischproduktion, ist aber in der Praxis am schwierigsten durchführbar. Würde auch nur ein Schwein mit Ebergeruch in den Handel und auf den Tellern der österreichischen Konsumenten landen, würde dies den Ruf der österreichischen Schweinefleischproduktion nachhaltig schädigen. Es fehlen derzeit noch Systeme, dass Eber, bei denen die Impfung nicht funktioniert hat („Stinker“), vor der Verarbeitung ausgesondert werden können. Dies bedeutet einen enormen Aufwand für Schlachtbetriebe und kann derzeit noch nicht durch technische Hilfsmittel erleichtert werden (beispielsweise kann die elektronische Nase erst in 5-10 Jahren als praktikables Instrument zur QS bezeichnet werden, Kosten > 1 Mio.€). Der österreichische Schweinemarkt präsentiert sich als sehr sensibel und könnte laut DI Benedikt bei vermehrtem Vorkommen von „Stinkern“ zusammenbrechen.

 

Als weitere Alternative der chirurgischen Kastration wurde kurz das Thema Spermasexing angesprochen. Diese Methode ist aber für Österreich und die kleinstrukturierte Landwirtschaft zur Zeit nicht vorstellbar, auch international werden die Entwicklungschancen eher in der langfristigen Züchtung und Selektion gesehen, wobei genetische und technologische Faktoren eine sehr große Rolle spielen.

 

Einer der Vorteile von Improvac© wird von der Fa. Pfizer in dem höheren Magerfleischanteil bei höheren Tageszunahmen gesehen. Dieses Argument wird von der Schweinebranche durchaus kritisch gesehen: Die österreichische Schweineforschung ist durch den bereits zu niedrigen intramuskulären Fettgehalt bedacht, die Rassen auf höhere IMF-Gehalte zu züchten. Improvac© würde hier genau das Gegenteil bewirken und wird in diesem Fall nicht positiv bewertet.

 

Als weiteren kritischen Punkt gegenüber der Impfung wird immer wieder die Anwendung und Verabreichung des Impfstoffes an den Pranger gestellt. Von Pfizer wird erwartet, dass die beiden Impfungen an einem Tier immer von ein und derselben Person durchgeführt werden. Dies ist laut den Praktikern in der Runde nur schwer durchführbar. Weiters wird auf das Thema Sicherheit bei der Anwendung eingegangen: das Risiko von Selbstinjektion ist immer möglich und dies würde auch beim Menschen die gleiche Wirkung wie beim Schwein hervorrufen (vorübergehende Sterilisation, und bei Schwangeren im schlechtesten Fall Abortus). Die Kosten der Impfung belaufen sich nach Angaben der Fa. Pfizer auf rund 3€ pro Eber (alleine für den Impfstoff). Dies würde, aufgerechnet auf den Schweinebestand in Österreich, zu einer wirtschaftlich sehr relevanten Summe und Teuerung im Vergleich zur derzeit durchgeführten chirurgischen Kastration führen.

 


Durch die Diskussion in der ARGE Fleisch wurde ersichtlich, dass derzeit auf Grund von zu vielen offenen Fragen bezüglich Improvac© der Einsatz des Arzneimittels als Alternative zur chirurgischen Kastration noch nicht möglich ist und von der „Lebensmittel-Erzeugungskette“ her abgelehnt wird. Die weiteren Diskussionen über Alternativen zur chirurgischen Kastration werden auf jeden Fall in der Schweinebranche offen geführt. Man warnt jedoch vor Schnellschlüssen, um finanziell, technisch und arbeitswirtschaftlich unmögliche Zwänge zu vermeiden.

 

Die Entwicklungen auf gesamteuropäischer Ebene werden intensiv zu verfolgen sein, da durch die Marktverflechtung des österreichischen Schweinemarkts mit dem EU-Markt erhebliche gegenseitige Abhängigkeiten gegeben sind. Eine differenzierende Etikettierung von Schweinefleisch wird derzeit nicht als zielführende Methode oder Unterscheidungskriterium angesehen.

 

Das Bundesministerium für Gesundheit  und das BMLFUW wird den Meinungsbildungsprozess weiter verfolgen.

 

 

Für das Protokoll: Andrea Ribisch, Adolf Marksteiner