3856/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.02.2010
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0420-III/4a/2009

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 29. Jänner 2010

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3945/J-NR/2009 betreffend Kreuze als christliche Symbole in Wiener Kindergärten, Horten und Schulen, die die Abg. Mag. Heidemarie Unterreiner, Kolleginnen und Kollegen am 11. Dezember 2009 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1, 2 und 7:

Religionsfreiheit, Freiheit der Kunst und Freiheit der Wissenschaft bilden schon seit der Normierung der freiheitlich-liberalen Grundrechte im Staatsgrundgesetz eine kulturanthropologische Trias. Der Staat und seine Organe, somit auch die Mitglieder der Bundesregierung als oberste Organe der Verwaltung, haben diese klassischen Grund- und Freiheitsrechte zu achten und zu schützen. In wie weit Objekte als Symbole von Religionen von den Bürgerinnen und Bürgern verstanden oder den Konfessionen als solche gesehen werden, ist Sache der Träger der Grund- und Freiheitsrechte und kommt es dem Staat nicht zu hier Zuschreibungen vorzunehmen. In der Frage des Kreuzes darf darauf hingewiesen werden, dass es christliche Kirchen gibt, die es aufgrund ihrer Ablehnung von Bildern und Symbolen für ihren Bereich ablehnen. Dies ist zu respektieren.

 

Zu Fragen 3 bis 6:

Zunächst darf darauf hingewiesen werden, dass das Kindergarten- und Hortwesen gemäß Art. 14 Abs. 4 lit. b B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung Landessache ist.

 

Hinsichtlich der Vollzugssituation in den Wiener Schulen hat eine Erhebung ergeben, dass an allen betreffenden Schulen im Aufsichtsbereich des Stadtschulrates für Wien mit einer Mehrheit von Schülerinnen und Schülern eines christlichen Religionsbekenntnisses alle Klassenräume mit einem Kreuz ausgestattet sind.

 

Darüber hinausreichende Detailinformationen, insbesondere über konkrete einzelne Zeitpunkte, sind nicht zentral verfügbar und könnten nur durch sehr spezielle und detaillierte Erhebungen an jeder einzelnen Schule erhoben werden, was einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand darstellen würde, weshalb um Verständnis ersucht wird, dass von weitergehenden Ausführungen Abstand genommen wird.

 

 

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.