4370/AB XXIV. GP
Eingelangt am 29.03.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0022-Pr 1/2010
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 4338/J-NR/2010
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafanzeige gegen VSSTÖ wegen Papsthetze“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 3:
Ich verweise auf die zu 2882/AB XXIV. GP erfolgte Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. GRAF, Kolleginnen und Kollegen, zur Zahl 2895/J-NR/2009 betreffend „Ermittlungen gegen den VSStÖ“, wonach ein auf Grund einer anonymen Sachverhaltsdarstellung eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien mit Verfügung vom 20. Juli 2009 eingestellt wurde.
Zu 4:
Ich ersuche um Verständnis, wenn ich im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts von der strafrechtlichen Beurteilung hypothetischer Annahmen Abstand nehme.
. März 2010
(Mag. Claudia Bandion-Ortner)