4370/AB XXIV. GP

Eingelangt am 29.03.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0022-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4338/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafanzeige gegen VSSTÖ wegen Papsthetze“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Ich verweise auf die zu 2882/AB XXIV. GP erfolgte Beantwortung der Anfrage der Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Dr. GRAF, Kolleginnen und Kollegen, zur Zahl 2895/J-NR/2009 betreffend „Ermittlungen gegen den VSStÖ“, wonach ein auf Grund einer anonymen Sachverhaltsdarstellung eingeleitetes strafrechtliches Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Wien mit Verfügung vom 20. Juli 2009 eingestellt wurde.

Zu 4:

Ich ersuche um Verständnis, wenn ich im Rahmen des parlamentarischen Interpellationsrechts von der strafrechtlichen Beurteilung hypothetischer Annahmen Abstand nehme.

. März 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)