4555/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0026 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 23. APRIL 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Gerhard Deimek,
Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010, Nr. 4675/J,
betreffend Informationsfluss und Rolle der AGES im Zuge der
Listerien-Affäre
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010, Nr. 4675/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 bis 24:
Zur Beantwortung der Fragen besteht für das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft keine Zuständigkeit.
Das Bundesgesetz, mit dem die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH errichtet und das Bundesamt für Ernährungssicherheit eingerichtet wurden (Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz) BGBl. I Nr. 63/2002 legt die Zuständigkeiten der relevanten Bundesministerien fest.
Für die in § 8 genannten Aufgaben - die Zoonosen umfassen - ist gemäß § 20 mit der Vollziehung der Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen (derzeit Bundesminister für Gesundheit) betraut.
Der Bundesminister: