4556/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0025 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 23. APRIL 1010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Mag. Judith Schwentner,

Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010, Nr. 4696/J,

betreffend Chancengleichheit für Frauen und Männer im

Programm Ländliche Entwicklung 2007-2013 (LE07-13)

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Mag. Judith Schwentner, Kolleginnen und Kollegen vom 25. Februar 2010, Nr. 4696/J, teile ich Folgendes mit:

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass diese parlamentarische Anfrage auf den Entschließungs­antrag 51/A(E) Bezug nimmt. Mit diesem Entschließungsantrag wurde die Bundesregierung aufgefordert, ihre Tätigkeit im Hinblick auf die Verbesserung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im ländlichen Raum auszuweiten. Die damaligen Forderungen bezogen sich auf die Kompetenzbereiche unterschiedlicher Ministerien und sprachen daher auch unter­schiedliche Steuerungsinstrumente an. Die Anfrage­beantwortung bezieht sich naturgemäß lediglich auf jene Punkte, die tatsächlich im Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft liegen.

 

Zu den Fragen 1, 6 und 17:

 

Das Programm LE07-13 steht allen Bevölkerungsgruppen grundsätzlich zu gleichen Maßen offen. Auf allen Stufen der Umsetzung des Programms LE07-13 gilt das Prinzip der Gleichbehandlung unabhängig von Geschlecht, der Hautfarbe, der ethnischen Herkunft, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung. Dies betrifft auch die Zugehörigkeit zu unterschiedlichen Bildungs­niveaus.

 

Zu Frage 2:

 

Der Finanzplan des Programms sieht die Untergliederung der öffentlichen Mittel in die vier Schwerpunkte gemäß Titel IV, Kapitel I der Verordnung (EG) 1698/2005 bzw. nach den dort angeführten Maßnahmen vor. Eine weitere Detaillierung des Finanzplans nach Querschnitts­themen wie Chancengleichheit ist nicht vorgesehen. Grundsätzlich können Effekte in Bezug auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern über die Förderung in allen Programm­maßnahmen ohne a priori Zuweisung von Mitteln erzielt werden.

Im landwirtschaftlichen Bereich des Programms sind Frauen als Begünstigte des Programms in großem Ausmaß vertreten. Von den insgesamt 134.525 Invekos-Hauptbetrieben (Wert 2008) werden 108.783 Betriebe von natürlichen Personen bewirtschaftet. Der Anteil der von Frauen geleiteten landwirtschaftlichen Betriebe (ohne Ehegemeinschaften und juristische Personen) liegt laut Invekos-Daten 2008 bei 39 %.

Festzuhalten gilt es zudem, dass die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern nicht nur über den Mitteleinsatz in den Förderschwerpunkten erreicht wird, sondern auch durch strategische Maßnahmen in den Bereichen Sensibilisierung und Bewusstseinsbildung, wie sie beispielsweise von der Netzwerkstelle „Netzwerk Land“ umgesetzt werden. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang die eingerichtete Expertengruppe „Chancengleichheit“ oder die Vertretung von Chancengleichheitsaktivistinnen und -aktivisten sowohl aus dem Regierungs- als auch aus dem Nichtregierungsbereich im strategisch bedeutenden Programm-Begleitausschuss.

 


Zu Frage 3:

 

Die Beauftragung eines Evaluierungsprojekts zum Thema „Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen im Programm LE07-13“ ist derzeit in der Vorbereitungsphase. Dabei sollen die Maßnahmen der vier Programmschwerpunkte hinsichtlich ihrer Wirkung auf Chancengleichheit untersucht sowie die ausgewählten Maßnahmenverantwortlichen zu dieser Thematik befragt werden. Ziel ist die Erarbeitung von Vorschlägen und Handlungsempfehlungen für die aktuelle Programmumsetzung sowie für die nächste Programmplanungsperiode.

Im Zuge der bereits laufenden Evaluierung des Schwerpunktes 4 werden spezifische Fragestellungen hinsichtlich Chancengleichheit bearbeitet.

Im Rahmen von Netzwerk Land, der Vernetzungsstelle des Programms LE07-13, wurde eine Arbeitsgruppe Chancengleichheit mit dem Ziel eingerichtet, Maßnahmenvorschläge zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen des Programms LE07-13 zu erarbeiten.

Das Monitoring des Programms wird von der Verwaltungsbehörde auf der Grundlage der Zahlstellendaten betrieben. Eine Abgrenzung gegenüber den mit dem Monitoring zusammen­hängenden Arbeitsbereichen ist nicht möglich, da beispielsweise die Datenerfassung im Rahmen der Förderabwicklung gleichzeitig auch Grundlage der Monitoringtätigkeit ist. Eine Quantifizierung des Ressourceneinsatzes für Monitoringaufgaben ist daher nicht möglich.

 

Zu Frage 4:

 

Das Konzept für die AG Chancengleichheit liegt mittlerweile vor, die Vertretungen sind nominiert und das kick-off Treffen hat am 31. März 2010 stattgefunden.

Mit der Einrichtung der Arbeitsgruppe und den von dieser zu erarbeitenden Maßnahmen­vorschlägen zur Förderung der Chancengleichheit im Rahmen von LE07-13 werden folgende Ziele verfolgt:

                    Thematisierung der Chancengleichheit als wichtige regionalpolitische und regionalökonomische Frage;

                    Identifikation von Defiziten und Schwachstellen, aber auch von Stärken und guten Praktiken in den Verfahren und Abläufen;

                    Verbesserung der Informationsarbeit und des Informationsstandes über die Möglich­keiten, die das Programm LE07-13 im Bereich der Chancengleichheit bietet, insbesondere bei NGOs, die in diesem Bereich aktiv sind, sowie bei anderen relevanten ländlichen Akteurinnen und Akteuren (Leader-Managerinnen bzw. Manager, LW-Kammern, Wirtschafts­kammern, Arbeiterkammern);

                    Erhöhung des Know-hows und der Sensibilität für das Thema Chancengleichheit bei Förderstellen des Bundes und des Landes (z.B. programm- und schwerpunkt­verantwortliche Landesstellen);

                    Stärkung der Position von Akteurinnen und Akteuren im Bereich der Chancengleichheit, insbesondere von potenziellen Projektträgerinnen bzw. -trägern, durch gezielte Maßnahmen;

                    Ermutigung von (potenziellen) Projektträgerinnen bzw. -trägern in den Bereichen Gender Mainstreaming, Frauenförderung und Jugend und

                    Erhöhung der Anzahl der Projekte von und für Frauen und Jugendliche durch eine Verbesserung der Voraussetzungen.

 

Zu Frage 5:

 

Insbesondere in der Maßnahme „Bildung“ werden Aus- und Weiterbildungsprojekte speziell auf Frauen zugeschnitten.

Insgesamt ist jedoch für die Erreichung der definierten Ziele der Maßnahmen (Fachliche Qualifizierung zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Steigerung der Wettbewerbs­fähigkeit der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, Qualifizierung der Unter­nehmer­persönlichkeit zur Stärkung des nachhaltigen und unternehmerischen Denkens und Handelns, Qualifizierung zur verstärkten Anwendung der Informations- und Kommunikations­technologie, Qualifizierung zur Stärkung des naturschutz- und umweltrelevanten Denkens und Handelns der Land- und Forstwirtinnen und -wirte bzw. Stärkung von landwirtschaftlichen Betrieben durch die Erwirtschaftung außerlandwirtschaftlichen Einkommens) eine spezielle Aktivierung eines bestimmten Adressatenkreises aus derzeitiger Sicht nicht weiter erforderlich.

 

Zu Frage 7:

 

Es existieren keine allgemeinen Zugangsbeschränkungen zur Programmumsetzung. Das Programm ist ohne Hindernisse zugänglich (siehe bereits Antwort zu Frage 1). Die extrem hohe Teilnehmerinnen- bzw. Teilnehmeranzahl am Programm ist Beweis dafür, dass die Informationsarbeit ausgezeichnet organisiert ist und bestens funktioniert. Die Transparenz wird insbesondere hergestellt durch das Bereitstellen von relevanten Unterlagen auf den web-sites des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, der programmverantwortlichen Landesstellen sowie anderer Förderstellen. Besondere Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang auch dem Netzwerk Land zu, der Vernetzungsstelle für das Programm LE07-13. Das Netzwerk Land erreicht über seinen weitreichenden Verteiler ein extrem breites Spektrum an stakeholdern und wirkt mit dem Magazin „ausblicke“, der web-site www.netzwerk-land.at und den angebotenen Fachveranstaltungen als transparente Informationsdrehscheibe, die in der österreichischen Praxis der Umsetzung von Förder­programmen ihresgleichen sucht und zweifellos als best-practice Verfahren bezeichnet werden kann.

 


Zu Frage 8:

 

Das Thema Chancengleichheit ist in der Programmdiskussion seit dem Beginn des Erstellungsprozesses präsent. Es wurde sowohl bei der Programmerstellung als auch im Zuge der Implementierung laufend diskutiert, beispielsweise im Zuge von Dialogtagen oder von Bund-Länder-Koordinationstreffen.

Die Weiterentwicklung der Sensibilisierung der involvierten Stellen ist weiterhin ein wichtiges Anliegen. Die Erarbeitung von Handlungsempfehlungen durch die genannte Arbeitsgruppe Chancengleichheit bezieht sich daher insbesondere auch auf diesen Bereich.

Zudem werden Aussagen und Maßnahmenempfehlungen hierzu als Ergebnis des Evaluierungsprojekts „Chancengleichheit von Frauen und Jugendlichen im Programm LE07-13“ erwartet.

 

Zu Frage 9:

 

Die Programmgestaltung bzw. -umsetzung besitzt keine Steuerungsmechanismen für Gremien, die nicht direkt mit dieser in Zusammenhang stehen. Es ist daher weder Aufgabe noch Ziel des Programms, die kommunalen oder regionalen Entscheidungsstrukturen zu verändern. Sehr wohl nimmt das Programm jedoch Einfluss auf die Gestaltung der lokalen Aktionsgruppen zur Umsetzung des Schwerpunktes 4 des Programms. In diesem Zusammen­hang wurden Kriterien zur Zusammensetzung der Entscheidungsgremien definiert.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

 

Dazu können keine konkreten Aussagen gemacht werden, da die angesprochenen Bereiche nicht im direkten Einflussbereich des Programms LE07-13 liegen.

 

Zu Frage 12:

 

Die Programmziele betreffen die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft, die Verbesserung der Umwelt sowie die Diversifizierung der ländlichen Wirtschaft und die Lebensqualität im ländlichen Raum. Projekte mit einer spezifischen Ausrichtung auf Chancengleichheit sind dabei insbesondere im Bereich Bildung sowie unter dem Schwerpunkt Leader möglich. Dabei handelt es sich allerdings um eine Querschnitts­angelegenheit, eine Kategorisierung der Projekte nach dem Kriterium „gender-spezifisch“ ist im Zahlstellensystem nicht vorgesehen. Die Analyse der Projekte in Bezug auf ihre Wirkung auf Chancengleichheit bzw. der entsprechende Mitteleinsatz wird Bestandteil des geplanten Evaluierungsprojektes (siehe Antwort zu Frage 3) sein.

 

Zu Frage 13:

 

Das Programm beinhaltet grundsätzlich in seiner gesamten Breite die vielfältigen Erfahrungen der Vorperioden. Betreffend Chancengleichheit sind diese ebenfalls in den Programm­erstellungsprozess eingeflossen. Allerdings bleibt festzuhalten, dass in den Vorperioden keine spezifische Evaluierung zum Thema Chancengleichheit in Auftrag gegeben wurde. In diesem Zusammenhang wird die laufende bzw. geplante Evaluierung dieses Bereichs Aufschlüsse für die Weiterentwicklung des Programms bieten.

 

Zu Frage 14:

 

Der Leader-Ansatz bietet in der laufenden Periode die bereits aus den Vorprogrammen bekannten breiten Möglichkeiten für die Programmteilnahme. Das zeigt das Spektrum an realisierten Projekten, das von Landwirtschaftsprojekten über Tourismusaktivitäten bis zu Kulturinitiativen reicht. Dieser offene Zugang ist und bleibt ein Kennzeichen der Leader-Umsetzung.

 

Zu Frage 15:

 

Nicht sämtliche Gremien der LAG sind Bestandteil des entsprechenden Monitorings. Lediglich auf der Ebene der Entscheidungsfindung ist gemäß Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 sicherzustellen, dass die Wirtschafts- und Sozialpartner sowie andere Vertreter der Zivil­gesellschaft, z.B. Landwirte, Landfrauen und Jugendliche sowie deren Verbände mit mindestens 50 % in der lokalen Partnerschaft vertreten sind.

Als Geschäftsführerinnen von Lokalen Aktionsgruppen (LAG-Managerinnen) sind derzeit 34 Frauen tätig (Anteil: ca. 40 %). Keine Zahlen liegen über die insgesamt Beschäftigten in den einzelnen LAGs vor. Es ist davon auszugehen, dass der Anteil von Frauen an den Gesamtbeschäftigten (inklusive Assistenzarbeitsplätze) wesentlich höher liegt.

Betreffend den Frauenanteil im LAG-Management werden die Bestimmungen des Gleichbehandlungsgesetzes angewandt. Ansonsten bestehen für die LAG für die Auswahl ihrer Geschäftsführerinnen bzw. -führer keine Vorschriften in Bezug auf deren Geschlecht, d.h. es existieren keine Quoten bei der Besetzung des LAG-Managements mit männlichen oder weiblichen Bewerberinnen oder Bewerbern. Die Einführung entsprechender Quoten wird nicht in Erwägung gezogen.

Im Rahmen eines Qualitätsmanagement-Systems für LAGs sind geschlechterspezifische Informationen darzustellen. Die Auswertungen werden jährlich der Verwaltungsbehörde vorgelegt.

 

Zu Frage 16:

 

Die Entwicklungsstrategien werden von der Verwaltungsbehörde mit einem Qualitäts­management-System für LAGs überwacht. Zudem sind sie Gegenstand von Audits der verschiedenen Prüfinstanzen, beispielsweise des Europäischen und des österreichischen Rechnungshofes oder der Finanzkontrolle der Europäischen Kommission.

 

Zu Frage 18:

 

Die angesprochenen Maßnahmen liegen nur teilweise im Wirkungsbereich des Programms LE07-13. Dieses Programm sieht beispielsweise in keiner Maßnahme die Schaffung von Angeboten an Schulen vor. Grundsätzlich können jedoch über die Diversifizierungsmaßnahme Vorhaben in den angeführten Bereichen unterstützt werden. Der Umfang der Umsetzung hängt hier von der Vorlage und Ausarbeitung entsprechender richtlinienkonformer Projekte ab. Unterstützt wurden und werden auch Weiterbildungsprogramme für Frauen im ländlichen Raum. In Bezug auf die Lebensqualität älterer Frauen sieht das Programm keine spezielle Schwerpunktsetzung vor. Es sei aber darauf verwiesen, dass der Zugang zum Programm unabhängig von Alter und Geschlecht gegeben ist. Was die Förderung von Frauen als Meinungsbildnerinnen in regionalen Entwicklungsprozessen und Entscheidungsgremien betrifft, wird auf die Antwort zu Frage 9 verwiesen.

 

 

Der Bundesminister: