4562/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

 

 

GZ: BMG-11001/0049-I/5/2010

Wien, am 20. April 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4577/J der Abgeordneten Rudolf Plessl, Genossinnen und Genossen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Einleitend darf ich darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Gesundheit mit In-Kraft-Treten der BMG-Novelle 2003 am 1.5.2003 gegründet wurde (damals „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“) und die derzeitige Kompetenzverteilung auf der Novelle zum BMG 2009 basiert.

 

Fragen 1, 2, 3 und 11:

Bezüglich der Planstellen verweise ich auf die jeweiligen Stellenpläne bzw. Personalpläne, die in der Anlage zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen dargestellt sind. Eine Aufteilung auf die einzelnen Organisationseinheiten ist dabei nicht vorgesehen, die Planstellen werden bedarfsorientiert zugewiesen.

 

Die Personalstände der Zentralleitung in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) in den Jahren 2003 (Ressortgründung mit 1.5.2003), 2006 und 2009 stellen sich wie folgt dar:

 

 

1. Mai 2003

1. Jänner 2006

1. Jänner 2009

Beamte/Beamtinnen

247,51

224,58

246,65

Vertragsbedienstete

153,79

175,63

211,73

Sonderverträge § 36 VBG

  11,00

  13,00

    6,00

VBÄ Gesamt

412,30

413,21

464,38

 

Bezüglich der Personalstände der jeweiligen Ministerbüros verweise ich auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4119/J (XXII. GP) durch die damalige Bundesministerin für Gesundheit und Frauen sowie meine Ausführungen zu der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4144/J (XXIV. GP).

 

Die Personalstände des gesamten Ressorts in den Jahren 2003 bis 2010 in Vollbeschäftigtenäquivalenten (VBÄ) stellen sich folgendermaßen dar:

 

 

1.5.2003

1.1.2004

1.1.2005

1.1.2006

1.1.2007

1.1.2008

1.1.2009

1.1.2010

VBÄ

527,17

535,83

526,42

458,70

450,93

477,95

477,88

367,38

 

Frage 4:

Die Altersstruktur, dargestellt in Vollbeschäftigtenäquivalenten, ist der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen:

 

UG-24

Beamte/VB

Geburtsjahr

männlich

weiblich

Gesamtergebnis

Gesundheit

Beamte

1945

2,00

0,00

2,00

 

 

1946

1,00

1,00

2,00

 

 

1947

1,00

0,00

1,00

 

 

1948

3,00

1,00

4,00

 

 

1949

4,00

2,00

6,00

 

 

1950

3,00

1,00

4,00

 

 

1951

4,00

0,00

4,00

 

 

1952

4,00

3,00

7,00

 

 

1953

7,00

4,00

11,00

 

 

1954

3,00

4,75

7,75

 

 

1955

3,00

7,80

10,80

 

 

1956

4,00

6,50

10,50

 

 

1957

6,00

6,90

12,90

 

 

1958

4,00

10,90

14,90

 

 

1959

3,00

7,58

10,58

 

 

1960

9,90

7,50

17,40

 

 

1961

3,00

6,10

9,10

 

 

1962

4,00

5,00

9,00

 

 

1963

7,00

4,50

11,50

 

 

1964

4,00

5,75

9,75

 

 

1965

2,00

6,00

8,00

 

 

1966

0,00

8,80

8,80

 

 

1967

4,00

4,10

8,10

 

 

1968

2,75

2,33

5,08

 

 

1969

0,00

2,00

2,00

 

 

1970

1,00

 

1,00

 

 

1972

2,00

0,38

2,38

 

 

1973

0,00

0,55

0,55

 

 

1975

1,00

 

1,00

 

 

Ergebnis

92,65

109,43

202,08

 

VB

1945

0,50

 

0,50

 

 

1946

0,00

1,00

1,00

 

 

1947

2,00

0,00

2,00

 

 

1948

1,00

 

1,00

 

 

1949

1,60

1,00

2,60

 

 

1952

2,00

 

2,00

 

 

1953

0,50

4,00

4,50

 

 

1954

2,50

1,00

3,50

 

 

1955

0,00

7,00

7,00

 

 

1956

1,00

2,50

3,50

 

 

1957

4,00

2,00

6,00

 

 

1958

0,50

4,50

5,00

 

 

1959

0,00

0,50

0,50

 

 

1960

0,00

2,00

2,00

 

 

1961

3,00

4,50

7,50

 

 

1962

2,00

5,00

7,00

 

 

1963

3,00

5,05

8,05

 

 

1964

5,00

3,55

8,55

 

 

1965

0,50

3,25

3,75

 

 

1966

4,00

4,00

8,00

 

 

1967

1,00

7,18

8,18

 

 

1968

6,00

4,00

10,00

 

 

1969

0,00

3,75

3,75

 

 

1970

1,00

2,30

3,30

 

 

1971

4,00

0,00

4,00

 

 

1972

2,00

3,00

5,00

 

 

1973

0,00

1,00

1,00

 

 

1974

4,00

4,00

8,00

 

 

1975

 

5,00

5,00

 

 

1976

2,00

3,00

5,00

 

 

1977

1,00

2,63

3,63

 

 

1978

4,00

2,00

6,00

 

 

1979

1,00

2,00

3,00

 

 

1980

 

1,00

1,00

 

 

1981

1,00

2,00

3,00

 

 

1983

0,00

1,50

1,50

 

 

1984

 

2,00

2,00

 

 

1985

 

1,00

1,00

 

 

1986

1,00

0,00

1,00

 

 

1988

 

3,00

3,00

 

 

1990

 

2,00

2,00

 

 

1991

 

1,00

1,00

 

 

Ergebnis

61,10

104,20

165,30

 

Ergebnis

 

153,75

213,63

367,38

Gesamt

 

 

153,75

213,63

367,38

 

Fragen 5 und 6:

Ich ersuche um Verständnis, dass die Ermittlung der Daten einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand bedingen würde und daher verwaltungsökonomisch nicht vertretbar ist. Die Weiterbildungsmaßnahmen richten sich grundsätzlich nach den dienstlichen Erfordernissen, den persönlichen Bedürfnissen, dem Angebot der Verwaltungsakademie und der budgetären Bedeckung.

 

Fragen 7 und 8:

Seit dem Finanzjahr 2007 sind im Personalplan Planstellen für Lehrlinge nicht explizit ausgewiesen. Parallel dazu werden gemäß § 20 Z 3 BHG die Geldleistungen für Ausbildungsverhältnisse und Lehrverhältnisse den Sachausgaben zugerechnet. Durch diese Vorgehensweise gibt es nunmehr keine planstellenmäßige Einschränkung für die Beschäftigung von Lehrlingen und die Ressorts können daher nach Maßgabe der vorhandenen Möglichkeiten Jugendlichen eine Berufsbildung ermöglichen, was sich letztendlich in den wachsenden Lehrlingszahlen der letzten 6 Jahre widerspiegelt.

 

Bis zum Jahr 2006 verweise ich auf die diesbezüglichen Teile der jeweiligen Stellenpläne zu den entsprechenden Bundesfinanzgesetzen. Ab dem Jahr 2007 verweise ich auf die Beantwortung meiner Amtsvorgängerin zu der an sie gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1273/J (XXIII. GP) sowie meine Ausführungen zu der an mich gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 1536/J (XXIV GP).

 

Das Bundesministerium für Gesundheit verfügt derzeit über 15 Ausbildungsplätze, wovon derzeit alle mit Lehrlingen besetzt sind.

Eine fixe Zuteilung zu Organisationseinheiten ist nicht vorgesehen, insbesondere auch deshalb, da Lehrlinge im Rahmen ihrer Berufsausbildung mehrere Stationen durchlaufen sollen.

 

Frage 9:

Die Bundesregierung hat in ihrer Sitzung am 22. Dezember 2009 unter Hinweis auf das Regierungsprogramm, in dem sie sich an mehreren Stellen die Bekämpfung und Vermeidung jeglicher Art der Jugendarbeitslosigkeit zum Ziel gesetzt hat, beschlossen, im Sinne der Bemühungen und der auch schon bisher getätigten Lehrlingsoffensiven die Vorbildwirkung der Bundesverwaltung als Arbeitgeber klar weiterzuführen und als Beitrag zur Umsetzung des Regierungsprogramms das verschiedenartige Lehrstellenangebot im Bundesdienst nach Möglichkeit der Ressorts weiter auszubauen.

 

Bei der Aufnahme von Lehrlingen soll im Rahmen der ressortspezifischen Möglichkeiten insbesondere darauf hingewirkt werden, zukunftsorientierte Ausbildungswege für männliche und weibliche Lehrlinge zu forcieren; auch soll für weibliche Lehrlinge das Interesse an neuen Berufen geweckt werden.

 

Der Lehrlingsaustausch mit anderen Bereichen sowie die neuen, verbesserten Möglichkeiten zur Ablegung der Berufsreifeprüfung („Lehre & Matura“) sollen dabei ebenso weiter gestärkt werden.

 

Frage 10:

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Frage für den Zeitraum vor dem 1.1.2006 wegen des damit verbundenen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwandes nicht erfolgen kann, da das damalige Personalinformationssystem nur für Beamte/Beamtinnen die Datenpflege „Ruhestand“ ermöglichte und für Vertragsbedienstete automatisationsunterstützt „Ende-Dienstverhältnis“ gepflegt wurde. Dadurch kann nachträglich nicht unterschieden werden, ob der/die Vertragsbedienstete das Dienstverhältnis löste, ob das Dienstverhältnis gekündigt wurde oder durch Zeitablauf endete oder eine Pension nach den pensionsrechtlichen Bestimmungen in Anspruch genommen wurde.

 

Für den Zeitraum ab dem 1. Jänner 2006 sind die „Ruhestandsversetzungen“ der nachstehenden Aufstellung zu entnehmen. Durch die zwischenzeitlichen Kompetenzverschiebungen ist eine Aufteilung auf Organisationseinheiten nicht aussagekräftig.

 

2006

2007

2008

2009

2010

2

7

2

8

1

 

Frage 12:

Diesbezüglich verweise ich auf § 4 Bundesfinanzrahmengesetz 2010 bis 2013, BGBl. I Nr. 51/2009, in Verbindung zum Personalplan in der Fassung der 1. Personalplananpassung 2010.