4566/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

Alois Stöger diplô

Bundesminister

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0059-I/5/2010

Wien, am 20. April 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 4706/J der Abgeordneten Jarmer, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 4, 8 und 9:

 

Massnahmen im Bereich der gesetzlichen Sozialversicherungsträger

Als eine der wesentlichen in den Zuständigkeitsbereich meines Ressorts fallenden Maßnahmen, ist hervorzuheben, dass der Zugang zu medizinischen Leistungen der Krankenversicherung durch die flächendeckende Einführung der e-card im Laufe des Jahres 2005 wesentlich vereinfacht wurde. Da bei vielen Versicherten die Gültigkeit der Karte im Jahr 2010 abläuft, werden rund vier Millionen Menschen dieses Jahr eine neue e-card erhalten. Alle ab 2010 neu ausgestellten e-cards werden mit einer Brailleprägung versehen, wonach die Buchstaben „sv“ in Blindenschrift auf dem Kartenkörper aufgebracht werden. Dies erleichtert es sehbehinderten und blinden Menschen, die e-card von anderen Karten desselben Formats zu unterscheiden. Darüber hinaus haben Blinde und schwer sehbehinderte Personen nach einer verbindlichen Bestimmung der vom Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger aufgestellten Musterkrankenordnung das Recht, ihre e-card an der dem Chip gegenüberliegenden rechten äußeren Kante durch  kleine Einkerbungen, welche die Lesbarkeit der Karte auf der Rückseite nicht beeinträchtigen, individuell zu kennzeichnen.

 

Im Zuge der Modernisierung des Servicestellennetzes der Sozialversicherungsträger, insbesondere der Krankenversicherungsträger, werden laufend Kundeneinrichtungen der Sozialversicherung erneuert bzw. neu errichtet. In diesem Zusammenhang wird auf die behindertengerechte Gestaltung, vor allem die Barrierefreiheit, besonderes Augenmerk gelegt.

 

Zur Verbesserung des Zugangs zu medizinischen Leistungen für Menschen mit Behinderungen wurden mehrere Maßnahmen getroffen. So wurde im Zusammenhang mit der Einführung ärztlicher Gruppenpraxen im Jahr 2001 die Verpflichtung geschaffen, für Vertrags-Gruppenpraxen im Gesamtvertrag verbindliche Regelungen zur Sicherstellung eines behindertengerechten Zuganges zu diesen Praxen im Sinne der ÖNORM B 1600 und ÖNORM B 1601 zu treffen. Weiters hat die für die Neuvergabe von Kassenplanstellen zu beachtende Reihungskriterien-Verordnung das ernsthafte Bemühen zur Schaffung eines behindertengerechten Zugangs zur Praxis in den Kriterienkatalog aufgenommen. Schließlich sehen einige Gesamtverträge zwischen Krankenversicherungsträgern und Ärztekammern Regelungen zur Forcierung des barrierefreien Zugangs zu neu geschaffenen Arztpraxen vor.

 

Im Bereich der Maßnahmen zur Prävention, Gesundheitsförderung und Rehabilitation sind die Sozialversicherungsträger bestrebt, ihre Angebote ständig zu verbessern und den aktuellen Anforderungen anzupassen. So werden die eigenen Einrichtungen der Versicherungsträger im Bereich Kur und Rehabilitation laufend in Stand gehalten und modernisiert. Einige Einrichtungen werden gezielt medizinisch aufgewertet und auf besondere Bedürfnisse hin adaptiert, beispielsweise durch die behindertengerechte Ausstattung von Zimmern oder die technische Ausstattung mit der erforderlichen spezifischen Infrastruktur für Gehörlose und Hörbehinderte.

 

Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit des Amtsgebäudes

Die Erhebungen zum Etappenplan BAG Radetzkystraße 2 wurden in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) Ende 2006 abgeschlossen. Das Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 befand sich über ein Jahr im Umbau. Die Arbeiten zur Errichtung eines zentralen Anlaufpunktes im Erdgeschoß (Infopoint) sowie der Umbau je einer Aufzugskabine der Hauptaufzugsgruppen mit Vorrangrufsteuerung für Menschen mit Behinderungen sind durchgeführt worden, um nicht nur einen barrierefreien Zugang zum Gebäude, sondern auch ein dementsprechendes barrierefreies Fortkommen innerhalb des Gebäudes zu ermöglichen.

 

Bei der Entwicklung des Infopoints im Eingangsbereich des Amtsgebäudes wurde darauf geachtet, dass das an sich als Stehpult geplante Element auch einen abgesenkten, unterfahrbaren Bereich für den Zugang auf gleicher Höhe für Rollstuhlfahrer/innen hat. Die mit Vorrangrufsteuerung versehenen Liftkabinen zeichnen sich durch eine entsprechende Adaptierung für Rollstuhlfahrer/-innen sowie durch Ausstattung der Bedienelemente mit Brailleschrift und einer automatisierten Sprachausgabe zum Zweck der Stockwerkansage aus.

 

Das Ressort hat aktiv darauf hingearbeitet, dass der Zugang zum Gebäude Radetzkystraße 2 mit automatischen Schiebetüren versehen wurde, um den barrierefreien Zutritt zu gewährleisten. Der barrierefreie Umbau der Außentüren seitens der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG) wurde ebenfalls im Jänner 2008 abgeschlossen. Somit kann das Bundesamtsgebäude Radetzkystraße 2 als barrierefrei im Sinne des Behindertengleichstellungsgesetzes angesehen werden.

 

Darüber hinaus darf beispielhaft angeführt werden, dass der an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und BMVIT gerichteten Anregung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (ÖAR) entsprochen und ein Mikrofon mit Induktionsspule am Infopoint integriert wurde. Wo Induktionsschleifen installiert sind, kann man mit Hörgeräten klarer hören, weil die Raumakustik umgangen wird und Hintergrundgeräusche nicht mitverstärkt werden.

 

Die BIG ist auf Anregung des BMG und BMVIT mit der Stadt Wien und den Wiener Linien in Verhandlungen eingetreten, die die Schaffung eines Leitsystems für Menschen mit Behinderungen von den nächstgelegenen Stationen öffentlicher Verkehrsmittel bis zum Infopoint ermöglichen sollen. Somit soll die vorbildhafte Stellung des Bundesamtsgebäudes Radetzkystraße 2 bei der Barrierefreiheit weiter gesichert werden.

 

Internetauftritt und IT-Anwendungen

Der Internetauftritt meines Ressorts orientiert sich an den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte  (WCAG 2.0).  Darüber hinaus werden die Inhalte in regelmäßigen Abständen von ExpertInnen evaluiert und deren Empfehlungen berücksichtigt. Das BMG nimmt auch an den Sitzungen der interministeriellen Koordinationsrunde der Webredaktionen (KORU) teil, die Standards für die Webauftritte der Ministerien erarbeitet.


Vom BMG entwickelte IT-Anwendungen (sowohl ressortintern als auch über das Internet publiziert) berücksichtigen gemäß § 1 (3) des Bundesgesetzes über Regelungen zur Erleichterung des elektronischen Verkehrs mit öffentlichen Stellen (E-Government-Gesetz – E-GovG) internationale Standards über die Web-Zugänglichkeit auch hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für Menschen mit Behinderungen.

Weiters stehen für diese MitarbeiterInnen speziell ausgestattete IT-Arbeitsplätze (z.B. mit Screenreader) zur Verfügung, deren Anpassung an Änderungen bei Bundesquerschnittsanwendungen wie ELAK im BUND jeweils sichergestellt wird.

 

Ressortinterne Maßnahmen

Den Leitprinzipien der Konvention folgend achtet das Bundesministerium für Gesundheit besonders ressortintern darauf, dass Menschen mit besonderen Bedürfnissen die volle Teilhabe und Chancengleichheit, verbunden mit der Achtung der Selbstbestimmung und der sozialen Wertschätzung zukommt.

 

In den ressortinternen Arbeitsgruppen (derzeit: Arbeitsschutzausschuss (ASA), Arbeitsgruppe KonfliktberaterInnen, Arbeitsgruppe Familie Audit sowie Betriebliche Gesundheitsförderung) ist eine Behindertenvertrauensperson vertreten. Dadurch wird die Teilnahme an Projekten, die in diesen Gruppen beschlossen werden, unterschiedslos für alle Bediensteten ermöglicht.

 

Das Ressort (damals „Bundesministerium für Gesundheit und Frauen“) hat auch 2005/2006 am Pilotprojekt „Mentoring für Menschen mit Behinderungen im Bundesdienst“ teilgenommen.

 

Bei allen internen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen, bei Veranstaltungen für die Bediensteten des Hauses (Infoveranstaltungen wie z.B. Brandschutzvortrag, Weihnachtsfeier, etc.) wird darauf Bedacht genommen, dass entsprechende GebärdendolmetscherInnen anwesend sind.

 

Bei der Abhaltung von Weiterbildungskursen (wie z.B. IT-Schulungen, Erste Hilfe-Kurs, etc.) werden eigene Kurstermine mit zusätzlicher Unterstützung (Gebärden-dolmetsch, technische Hilfsmittel, etc.) eingerichtet, um auf die speziellen Bedürfnisse dieser Personengruppe eingehen zu können.

 

Des Weiteren wurde ein Seminar „Kommunikationstraining  für MitarbeiterInnen mit und ohne Sinnesbeeinträchtigung“ unter der Co-Moderation eines Kommunikations-trainers und Gebärdendolmetschs veranstaltet.

 

Seit der Gründung des Gesundheitsressorts mit der Bundesministeriengesetznovelle 2003 werden Bediensteten mit Behinderungen Parkplätze in der im Gebäude befindlichen Garage kostenlos zur Verfügung gestellt.


Der Dienstgeber stellt den hörbehinderten Bediensteten Mobiltelefone mit Anschluss an die Brandmeldeanlage zur Verfügung. Im Alarmfall werden diese Personen autonom über Mobilfunk verständigt. Derzeit handelt es sich um 7 Bedienstete, denen diese Einrichtung kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

 

Im Übrigen darf ich auch auf den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 verweisen, der dem Nationalrat vorgelegt wurde und in dem die entsprechenden Maßnahmen dargestellt sind.

 

Fragen 5 bis 7 und 12 bis 14:

Zu diesen Fragen verweise ich auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4704/J.

 

Fragen 10 und 11:

Grundsätzlich darf ich auf die Beantwortung des Herrn Bundeskanzlers zu der an ihn gerichteten parlamentarischen Anfrage Nr. 4701/J verweisen.

 

Aus dem Zuständigkeitsbereich meines Ressorts ist zu ergänzen:

 

Im Rahmen des Begutachtungsverfahrens für sozialversicherungsrechtliche Angelegenheiten werden eine Vielzahl von Organisationen mit den entsprechenden Informationen (Entwürfe von Regelungen auf Gesetzes- und Verordnungsebene samt Erläuterungen) versorgt und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Der entsprechende Verteiler umfasst aktuell 174 Stellen.

 

Neben den relevanten staatlichen Institutionen sind dies zum einen die Interessenvertretungen der DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen (Arbeiterkammer und Wirtschaftskammer) und sonstiger Berufsgruppen, und zwar sowohl gesetzlich eingerichtete als auch freiwillige Organisationen (insbesondere Gewerkschaft und Industriellenvereinigung). Zum anderen ist auch eine Reihe von Organisationen einbezogen, die spezifische Aufgaben erfüllen bzw. besondere Interessen bestimmter Bevölkerungsgruppen vertreten.

 

Im gegebenen Zusammenhang sind hier insbesondere folgende Organisationen erwähnenswert: Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation als Dachverband von Behindertenorganisationen, Kriegsopfer- und Behindertenverband, ARGE Selbsthilfe, ARGE Patientenanwalt, Österreichisches Rotes Kreuz, Österreichisches Hilfswerk und Samariterbund.