4569/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0064-I/4/2010 |
Wien, am 23. April 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 19. März 2010 unter der Nr. 4885/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht 2008/2009 gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2008 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt? (bitte nach folgender Aufstellung: Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Personen)
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 1308/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.
Zu den Fragen 2 und 5:
Ø Wie viele der in ihrem Ressort im Jahr 2008 beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer?
Ø Wie viele der in ihrem Ressort im Jahr 2009 beschäftigten begünstigten Behinderten waren Frauen, wie viele Männer?
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4886/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.
Zu den Fragen 3 und 6:
Ø Wie viele der in ihrem Ressort im Jahr 2008 beschäftigten begünstigten Behinderten waren in Leitungsfunktionen beschäftigt, wie viele waren SachbearbeiterInnen und wie viele waren in der Administration z.B. als Telefonistin tätig?
Ø Wie viele der in ihrem Ressort im Jahr 2009 beschäftigten begünstigten Behinderten waren in Leitungsfunktionen beschäftigt, wie viele waren SachbearbeiterInnen und wie viele waren in der Administration z.B. als Telefonistin tätig?
Im Bundeskanzleramt genießt die Arbeitsleistung der begünstigten Behinderten eine hohe Wertschätzung. Dies zeigt bereits die Tatsache, dass das Bundeskanzleramt weit mehr begünstigte Behinderte als gesetzlich vorgeschrieben beschäftigt.
In den Jahren 2008 und 2009 waren zwei begünstigte Behinderte in Leitungsfunktionen beschäftigt.
Eine Unterscheidung in SachbearbeiterIn bzw. Administration ist bei den übrigen beschäftigten begünstigten Behinderten begrifflich nicht möglich.
Zu Frage 4:
Ø In welcher Höhe wurde mit Stichtag 31.12.2009 die Einstellungspflicht gemäß Behinderteneinstellungsgesetz in Ihrem Ressort erfüllt? (bitte nach folgender Aufstellung: Personalstand insgesamt abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte = ermittelte Pflichtzahl abzüglich beschäftigte begünstigte Behinderte und doppelt anrechenbare Personen)
Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 4177/J durch die Frau Bundesministerin für Frauen und Öffentlichen Dienst.
Mit freundlichen Grüßen