4571/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0070-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4784/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Testamentskandal in Vorarlberg“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 8:

Die in der Anfrage genannte, von der Staatsanwaltschaft Feldkirch erfasste Anzeige ist mir bekannt. Bezugnehmend auf ein beim Bezirksgericht Montafon anhängig gewesenes Verlassenschaftsverfahren brachte der Anzeiger vor, dass seiner Ansicht nach der Nachlass von den Testamentserben erschlichen worden sei, weil Zweifel an der Testierfähigkeit des Erblassers bestanden hätten. Eine Fälschung des Testaments wurde vom Anzeiger allerdings nicht behauptet.


 

Die Staatsanwaltschaft Feldkirch nahm in den bezughabenden Verlassenschaftsakt Einsicht, konnte aber kein Ermittlungsverfahren einleiten, weil der Verdächtige Dr. H. W. zum Zeitpunkt der Anzeige bereits verstorben war. Darüber hinaus konnten zum damaligen Zeitpunkt keine Anhaltspunkte für ein strafrechtlich relevantes Verhalten gefunden werden. Es konnten (bzw. mussten) daher auch dienstrechtliche Schritte unterbleiben.

Zu 9 und 10:

Dem mir vorliegenden Bericht zufolge gab es ab dem Jahr 2001 keine weiteren Anzeigen gegen den Genannten.

Zu 11 bis 14:

Selbstverständlich werden neben den straf- und disziplinarrechtlichen Konsequenzen im Justizbereich auch die erforderlichen personellen, organisatorischen und legistischen Maßnahmen zu treffen sein. Ich ersuche aber um Verständnis dafür, dass vorerst eine umfassende Sachverhaltserhebung durch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen abzuwarten ist. Daneben wird das Ergebnis der durchgeführten Sonderrevison gemäß § 78a GOG, in deren Rahmen sämtliche beim Bezirksgericht Dornbirn in den letzten vierzig Jahren angefallenen (mehr als zwanzigtausend) Verlassenschaftsakten geprüft und entsprechende Empfehlungen zur Vermeidung von Missbrauchsmöglichkeiten innerhalb des Justizsystems abgegeben wurden, im Detail auszuwerten sein.

Ich beabsichtige aber jedenfalls, die Prüf- und Berichtsstruktur für die gemäß § 7 DV-StAG durchzuführenden Einschauen bei den Staatsanwaltschaften zu vereinheitlichen und effektiver zu gestalten. Bereits vorweg habe ich für die Einschauen des Jahres 2010 neun Themenkomplexe als „Schwerpunkte" vorgegeben, die besonders intensiv zu prüfen sind. Ergänzend dazu soll ein neues – den speziellen Erfordernissen der staatsanwaltlichen Tätigkeit entsprechendes und mit den Einschauen abgestimmtes – Revisionsmodell für den Bereich der Staatsanwaltschaften entwickelt bzw. eingeführt werden.


Ergänzend und abschließend darf ich noch auf meine Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage zur Zahl 4522/J-NR/2010 betreffend „Testamentfälschungen beim Bezirksgericht Dornbirn“ verweisen.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)