4576/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0068-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4698/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ewald Stadler, Kolleginnen und Kollegen, haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Vernaderung des Vzlt. Harald Sodnikar und unvollständiger Rückgabe beschlagnahmter Gegenstände“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Aufgrund der Anfang des Jahres 2010 erstatteten Anzeige von Vzlt. H.S. gegen unbekannte Täter wegen § 302 StGB hat die Staatsanwaltschaft Wien das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung mit Ermittlungen beauftragt.


Zu 2:

Das Ermittlungsverfahren wird derzeit gegen unbekannte Täter geführt. Nach den mir vorliegenden Informationen ist derzeit weder die Zahl noch die Identität der Beschuldigten bekannt. Die Erhebungen sind noch nicht abgeschlossen.

Zu 3:

Wie mir berichtet wurde, hat das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT) bei der Staatsanwaltschaft Wien keine Hausdurchsuchung beim Heeresabwehramt angeregt. Ob das BVT eine solche Hausdurchsuchung durchführen wollte bzw. aus welchen Gründen eine dahingehende Anregung an die Staatsanwaltschaft Wien unterblieben ist, kann von Seiten des Justizressorts nicht beantwortet werden.

Zu 4:

Nach der Einstellung des Strafverfahrens gegen Vzlt. H.S. am 25. August 2008 hat die Staatsanwaltschaft Wien zwei Anträge vom 8. April 2009 sowie vom 5. Februar 2010 auf Ausfolgung sämtlicher beschlagnahmter Gegenstände jeweils an das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit dem Auftrag zur Ausfolgung der Gegenstände weitergeleitet, weil sämtliche Gegenstände ab ihrer Sicherstellung beim BVT verwahrt wurden. Nach den mir vorliegenden Informationen berichtete das BVT am 9. März 2010 gegenüber der Staatsanwaltschaft Wien, dass Vzlt. H.S. am 3. März 2010 die bis dahin noch beim BVT verbliebenen Gegenstände ausgefolgt worden seien.

Zu 5:

Die Beobachtung allfälliger diplomatischer Reaktionen fällt grundsätzlich nicht in den Wahrnehmungsbereich des Justizressorts. Im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Sachverhalt ist den zuständigen Fachabteilungen meines Hauses keine solche Reaktion bekannt geworden.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)