4581/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0063-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4642/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Herbert Kickl und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ersatz des Aufwandes für Verfahren in Sozialrechtssachen gemäß §§ 79 und 93 ASGG“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 6 bis 8, 10 und 15 bis 17:

Aus Anlass der Anfrage habe ich eine Auswertung aus der Verfahrensautomation Justiz – nach Anfall, Erledigungen und Staatsangehörigkeit des Erstklägers – für das Jahr 2009 einholen lassen. Die zum Stichtag 15. März 2010 noch offenen Verfahren sind in den Erledigungszahlen nicht enthalten, sodass davon auszugehen ist, dass der Anteil der Sacherledigungen noch steigen wird. Ich verweise im Übrigen auf die der Anfrage angeschlossenen Tabellen, aus denen zu ersehen ist, dass die Zahl der ausländischen Kläger lediglich bei etwas über 1% liegt und nur knapp 2% der angefallenen Klagen stattgegeben wurde, wobei hier Vergleiche nicht berücksichtigt sind.

Zu 2 bis 5 und 11 bis 14:

Aus dem Rechnungswesen können nachstehende Kosten – aus der Finanzposition 1/13207-6411.900 „Ersatzpflichtige Entschädigungen nach dem ASGG“ – für das Jahr 2009 bekannt gegeben werden:

 

        Gesamt:                            49,845.992,74 Euro

        Gegliedert:

        Sachverständige:             46,803.606,60 Euro

        Dolmetscher:                      1,563.420,82 Euro

        Zeugen:                      14.954,84 Euro

        Fachkundige Laienrichter:  505.995,27 Euro

        Versicherte:                           848.962,42 Euro

        Übrige:                                   109.052,79 Euro

 

Eine Aufgliederung in Kosten für medizinische Sachverständige oder zuerkannte Reise- bzw. Nächtigungskosten ist im Rechnungswesen nicht vorgesehen.

Zu 9 bis 18:

Missbrauchsfälle aufgrund der verfahrensrechtlichen Kostentragungsregelungen in Sozialrechtsverfahren sind mir bzw. der Fachabteilung meines Hauses nicht bekannt, sodass ich derzeit für Maßnahmen keinen Anlass sehe.

 

19. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.