4588/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0056-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4589/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Ruth Becher und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „dringend notwendiger Sicherheitsmaßnahmen an Bezirksgerichten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Um ein möglichst hohes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, ist neben baulichen, technischen, organisatorischen und legistischen Maßnahmen die richtige Einstellung zu Sicherheitsvorkehrungen erforderlich. In diesem Sinne wurden alle Behörden- und Dienststellenleitungen aufgerufen, für ihren Zuständigkeitsbereich das Bewusstsein für Sicherheit bei den Bediensteten zu schärfen und die Umsetzung und Einhaltung der Sicherheitsrichtlinie sicherzustellen.

Darüber hinaus habe ich insbesondere folgende technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen in die Wege geleitet:

-        Ausbau der Alarmierungs- und Notrufsysteme (mit direkter Verbindung zur jeweiligen Sicherheitsdienststelle) sowie der technischen Sicherung der Eingänge von Gerichtsgebäuden (Gegensprechanlagen mit Videokameras);

-        Ausweitung der Sicherheitskontrollen nach §§ 3 ff GOG auch auf kleinere Bezirksgerichte;

-        Ausbau der Kompetenzen der bei jeder Dienststelle zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten;

-        Schulung der Dienststellenleitungen, Sicherheitsbeauftragen und Bediensteten der Gerichte und Staatsanwaltschaften, Erstellung von Notfallsmappen und Sicherheitsbroschüren für alle Dienststellen;

-        Einrichtung von Krisenstäben bei den Oberlandesgerichten;

-        Verstärkte Zusammenarbeit der Dienststellenleitungen mit Sicherheitsbehörden und Einsatzorganisationen.

Zu 2 und 4:

Ich bin der Richterschaft für Anregungen zur Verbesserung der Sicherheit bei Gerichten und Staatsanwaltschaften und für eine aktive Mitwirkung bei der Umsetzung und erforderlichenfalls Verbesserung technischer und vor allem organisatorischer Sicherheitsvorkehrungen dankbar.

Zu 3:

Nach Maßgabe der finanziellen und technischen Möglichkeiten soll der Sicherheitsstandard bei den Bezirksgerichten laufend verbessert werden. Vorrangig sind die in der Antwort zu Fragepunkt 1 genannten Maßnahmen. Die Präsidenten der Oberlandesgerichte berichten dem Bundesministerium für Justiz regelmäßig über den Umsetzungsstand.

Zu 5 und 6:

Im Jahr 2010 anfallende Ausgaben müssen aus den dem Justizressort vom Gesetzgeber im Bundesfinanzgesetz 2010 zugestandenen und bereits auf die Anweisenden Organe verteilten Mitteln bedeckt werden; für die Folgejahre muss (auch) das Justizressort insgesamt die Globalsummen des vom Gesetzgeber beschlossenen Bundesfinanzrahmengesetzes einhalten, in dessen Rahmen nach Verhandlungen der Ressorts mit dem Bundesminister für Finanzen die Bundesfinanzgesetze beschlossen werden.

Zu 7:

Der Sicherheitsbeirat hat insbesondere eine Überarbeitung der aus dem Jahr 1998 stammenden Richtlinie für Sicherheitsstandards in Gerichtsgebäuden, den Ausbau der Zutrittskontrollen zur Sicherstellung der Einhaltung des Waffenverbots in allen Gerichtsgebäuden, die Auflassung der Gerichtstage und die Zusammenlegung von Kleinstbezirksgerichten, die Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Justiz und Sicherheitsbehörden, Schulungen zur Gefahrenerkennung und Deeskalation in Zusammenarbeit mit den Sicherheitsdirektionen und die Erstellung von Handlungsanweisungen und Präventivprofilen empfohlen.

Zu 8:

Ziel des Pilotversuchs ist es, bei kleinen Bezirksgerichten bestmögliche Bürgerfreundlichkeit bei bestmöglichem Sicherheitsstandard zu erreichen. Ich erwarte bis Jahresende 2010 einen Bericht des Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien über die Ergebnisse. Ich ersuche um Verständnis, dass ich im derzeitigen Stadium des Pilotversuchs darüber hinaus noch keine Details bekannt geben kann.

Zu 9 bis 11:

Dass effektive Sicherheitsmaßnahmen häufig in einem Spannungsverhältnis zur "Bürgernähe", aber auch zu anderen durchaus erstrebenswerten und eventuell gesetzlich normierten Zielen wie z. B. Sparsamkeit, Datenschutz, rasche Verfahrensabwicklung, Barrierefreiheit etc. stehen, liegt in der Natur der Sache und außerhalb meiner Ingerenz. Mein Ziel ist nichtsdestotrotz eine möglichst ausgewogene Balance zwischen den vielfältigen Anforderungen, um eine funktionierende Rechtsprechung als Dritte Säule des Rechtsstaats zu gewährleisten.

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April 2010

 

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)