4592/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2010 unter der Zahl 4678/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Errichtung eines Asylantenheimes in Pfarrwerfen-Salzburg“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 10:
Entsprechend der Bund-Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist die Durchführung der Grundversorgung nach Zulassung zum Asylverfahren ausschließlich Ländersache. Sämtliche operativen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang, unter anderem die Errichtung von Asylwerberunterkünften, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 11 bis 16:
Nein.