4592/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Doppler und weitere Abgeordnete haben am                       25. Februar 2010 unter der Zahl 4678/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Errichtung eines Asylantenheimes in Pfarrwerfen-Salzburg“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 10:

Entsprechend der Bund-Ländervereinbarung gemäß Art. 15a B-VG ist die Durchführung der Grundversorgung nach Zulassung zum Asylverfahren ausschließlich Ländersache. Sämtliche operativen Tätigkeiten in diesem Zusammenhang, unter anderem die Errichtung von Asylwerberunterkünften, fallen nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 11 bis 16:

Nein.