4593/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am                   25. Februar 2010 unter der Zahl 4661/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Tragen österreichischer Uniformen durch ausländische Polizisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Damen tragen österreichische Uniformsorten im Rahmen der Ausbildung zu Polizeidiensthundeführerinnen, weil die marokkanischen Uniformen für die österreichischen Außentemperaturen im Herbst bzw. zu Winterbeginn nicht mehr geeignet waren.

 

Zu den Fragen 2 bis 4, 7 und 8:

Nein.

 

Zu Frage 5:

Ja.

 

Zu Frage 6:

Es handelt sich dabei um gebrauchte Uniformsorten mit einem de facto Nullwert.


Zu Frage 9:

Die Uniformteile wurden von den marokkanischen Polizeibeamtinnen im Rahmen ihrer Ausbildung grundsätzlich nur an nicht öffentlichen Orten getragen, sowie darüber hinaus nur

zur szenischen Darstellung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Eine allfällige Ermächtigung wäre nur erforderlich gewesen, wenn die Uniformen nicht zu szenischen Zwecken an öffentlichen Orten getragen worden wären.

 

Zu Frage 12:

Diese gebrauchten Uniformsorten wurden von österreichischen Polizistinnen zurückgegeben und wären sonst der Vernichtung zugeführt worden.