4593/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2010 unter der Zahl 4661/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „das Tragen österreichischer Uniformen durch ausländische Polizisten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Damen tragen österreichische Uniformsorten im Rahmen der Ausbildung zu Polizeidiensthundeführerinnen, weil die marokkanischen Uniformen für die österreichischen Außentemperaturen im Herbst bzw. zu Winterbeginn nicht mehr geeignet waren.
Zu den Fragen 2 bis 4, 7 und 8:
Nein.
Zu Frage 5:
Ja.
Zu Frage 6:
Es handelt sich dabei um gebrauchte Uniformsorten mit einem de facto Nullwert.
Zu Frage 9:
Die Uniformteile wurden von den marokkanischen Polizeibeamtinnen im Rahmen ihrer Ausbildung grundsätzlich nur an nicht öffentlichen Orten getragen, sowie darüber hinaus nur
zur szenischen Darstellung für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit.
Zu den Fragen 10 und 11:
Eine allfällige Ermächtigung wäre nur erforderlich gewesen, wenn die Uniformen nicht zu szenischen Zwecken an öffentlichen Orten getragen worden wären.
Zu Frage 12:
Diese gebrauchten Uniformsorten wurden von österreichischen Polizistinnen zurückgegeben und wären sonst der Vernichtung zugeführt worden.