4594/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                       25. Februar 2010 unter der Zahl 4658/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „illegale Demonstration am 29. Jänner 2010“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Der Abgeordnete zum Nationalrat Karl Öllinger war bei der am 29. Jänner 2010 untersagten Versammlung im Bereich des Europaplatzes anwesend. Gegenüber dem vor Ort anwesenden Behördenvertreter gab er bei Beginn der Versammlung an, nur als Beobachter zu fungieren.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen bzw. auf Grund der Verpflichtung zur Amtsverschwiegenheit muss von einer Beantwortung dieser Fragen Abstand genommen werden.

 

Zu Frage 5:

Die Teilnahme an einer Versammlung ist gemäß § 9 Abs. 1, Zi. 1 und 2 des Versammlungsgesetzes 1953 Personen grundsätzlich nicht gestattet, die ihre Gesichtszüge durch Kleidung oder andere Gegenstände verhüllen oder verbergen, um ihre Wiedererkennung im Zusammenhang mit einer Versammlung zu verhindern oder die Gegenstände mit sich führen, die ihrem Wesen nach dazu bestimmt sind, die Feststellung der Identität zu verhindern.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

Gegen die eingesetzten Polizeikräfte wurden Wurfgegenstände – insbesondere Knallkörper und Pflastersteine – geschleudert.

 

Zu Frage 8:

17.

 

Zu Frage 9:

884.

 

Zu den Fragen 10 und 11:

Ja.

 

Zu Frage 12:

Die Gesamtkosten des Polizeieinsatzes belaufen sich auf ca. € 345.000,-

 

Zu den Fragen 13 und 14:

Laut BPD Wien hat der Herr Abgeordnete zum Nationalrat Karl Öllinger beim vor Ort anwesenden Behördenvertreter hinterfragt, ob die Identitätsfeststellungen tatsächlich notwendig sind.

 

Zu Frage 15:

Ein Polizeifahrzeug und ein Hausportal wurden durch Brandsätze beschädigt. Darüber hinaus wurden zahlreiche Uniformsorten der eingesetzten Polizeikräfte im Zuge des Einsatzes beschädigt.

 

Zu Frage 16:

Der Sachschaden am Polizeifahrzeug beträgt € 4.303,-.

Bei Anzeigeerstattung betreffend das beschädigte Hausportal wurde darauf aufmerksam gemacht, eine allfällige Schadenssumme nachzureichen. Bis dato ist dies nicht geschehen.

Hinsichtlich der Uniformsorten wurde darauf aufmerksam gemacht, eine allfällige Schadenssumme nachzureichen.