4601/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0046-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 4536/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer hat an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Verfolgung von geschiedenen Vätern als Staatsfeinde und Terroristen“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1:

Die Einvernahme des Herrn G.L. erfolgte im Zusammenhang mit dem gegen Mag. H.B. geführten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Linz durch Beamte des Landeskriminalamtes Oberösterreich. Die Vernehmung der von Mag. H.B. benannten Mitglieder seiner Gruppierung als Beschuldigte wurde der zuständigen Referentin der Staatsanwaltschaft Linz zuvor vom Landeskriminalamt Oberösterreich angekündigt und von dieser zustimmend zur Kenntnis genommen.


Zu 2 sowie 8 bis 10:

Mag. H.B. führte bei seiner Einvernahme als Beschuldigter aus, dass G.L. ein Mitglied seiner Gruppierung sei, weshalb G.L. zu den Aktivitäten dieser Gruppierung und zu seiner Involvierung befragt werden sollte. Er machte in Anwesenheit seines Verteidigers jedoch darüber hinaus von seinem Recht Gebrauch, nicht zur Sache auszusagen.

Im Übrigen ersuche ich um Verständnis, dass in laufenden und nicht öffentlichen Verfahren weder Details offengelegt noch Zwischenergebnisse der Ermittlungen bewertet werden können, weil dies Rechte von Betroffenen verletzen bzw. den Erfolg der Ermittlungen gefährden könnte.

Zu 3:

Bei der Staatsanwaltschaft Linz ist ein Verfahren gegen Mag. H.B. und weitere Personen, bei denen es sich teilweise um geschiedene Väter handelt, anhängig, die jeweils im Zusammenhang mit nach der Verdachtslage vorliegenden inkriminierten Handlungen durch Mag. H.B. und dem Webforum www.genderwahn.com stehen. Bislang wurden in diesem Verfahren zwölf Personen als Beschuldigte einvernommen, welche nur allein im Verdacht der schweren Nötigung und gefährlichen Drohung gegenüber Angehörigen der Justiz und Jugendwohlfahrtsträgern stehen, teils auch im genannten Webforum gedroht, verleumdet und beharrlich verfolgt zu haben.

Wie viele ähnliche Verfahren bzw. Ermittlungen gegen geschiedene Väter bei anderen Staatsanwaltschaften anhängig sind, kann nicht beantwortet werden, weil eine Abfrage im elektronischen Verfahrensregister nach Familienstand oder Vorhandensein von Kindern nicht möglich ist.

Zu 4, 6 und 7:

Nach der Verdachtslage besteht der von der Gruppierung des Mag. H.B. verfolgte Zweck darin, Justizangehörige durch Drohungen einzuschüchtern und zu Entscheidungen im Sinne der von diesen Personen eingebrachten Anträge zu nötigen. In einem Posting bietet diese Gruppierung „Begleitschutz“ zu Gerichtsterminen in Wien an und begleitet Väter zum Jugendamt und sogar in die Praxis der vom Gericht bestellten Sachverständigen. In einem Fall sah sich eine Gutachterin in einem Pflegschaftsverfahren aufgrund des einschüchternden Auftretens des Vaters und seiner „Vertrauenspersonen“ außerstande, die Befundaufnahme und Gutachtenserstattung durchzuführen. Im Internet-Forum wurden Fotos und Umstände, die den persönlichen Lebens- und Geheimnisbereich betreffen, über ausgewählte Personen veröffentlicht und unter anderem zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz und gesellschaftlichen Stellung von in Pflegschaftsverfahren beteiligten Personen aufgerufen. Unmittelbar nach der Festnahme des Mag. H.B. wurde eine Drohung gegen eine Kinder- und Jugendanwältin veröffentlicht. In einem von Mag. H.B. veröffentlichten Buch wird unter anderem zum Ausdruck gebracht, dass in Österreich „Verfahren vertuscht, Unschuldige verurteilt, Mörder geschützt, das Recht gebeugt, Macht missbraucht und entrechtet, entfremdete Väter geschädigt“ würden. Es wird darauf hingewiesen, dass „unter ähnlichen Umständen schon einmal im letzten Jahrhundert ganz plötzlich und unerwartet für die Regierung der Justizpalast gebrannt“ habe. Nach Darstellung der „Julirevolte in Wien“ wird ausgeführt, dass „die derzeitige Regierung nicht mehr allzu weit davon entfernt sei, dass militante, entsorgte, entrechtete Väter sich nicht mehr weitere Morde an ihren Kindern bieten lassen wollen“. Das Oberlandesgericht Linz hat in einem Beschluss über eine Haftbeschwerde des Mag. H.B. festgestellt, dass das einschüchternde Auftreten ganzer Personenverbände in den Dienstzimmern von Angehörigen der Justiz oder der Jugendwohlfahrtsträger, verbunden mit bestimmten verfahrensbezogenen Forderungen und vor dem Hintergrund militanter Kritik an und systematischer persönlicher Diffamierungen und Verleumdungen von (auch obersten) justiziellen Entscheidungsträgern im Zusammenhalt mit den Vorgängen im Internetforum www.genderwahn.com auf Tatbestände zumindest versuchter Organisationsdelikte hinweise.

Zu 5:

Bereits seit Jahren befasst sich das Bundesministerium für Justiz mit der Frage der Partizipation am Sorgerecht. Nachdem mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 1989 erstmals die Beteiligung an der elterlichen Verantwortung für zusammenlebende Eltern unehelicher Kinder eröffnet worden war, wurde mit dem Kindschaftsrechts-Änderungsgesetz 2001 erstmals die Obsorge beider Eltern für den Fall ermöglicht, dass diese nicht zusammenleben.

Dennoch haben sich weiterhin Eltern, vor allem Väter darüber beklagt, dass sie vom gemeinsamen Sorgerecht ausgeschlossen würden, weil die hiefür nötige Billigung durch den anderen Elternteil verweigert würde. Bereits am 20. Juli 2009 habe ich zu diesen Fragen Gespräche mit Vertretern von Väterinteressen begonnen, die durch die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Sachen Zaunegger  besondere Aktualität erhielten und in ein Legislativprojekt münden.

 

. April 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)