4606/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am                       25. Februar 2010 unter der Zahl 4638/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „BZÖ-Wien“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Dem Bundesministerium für Inneres liegt keine diesbezügliche Mitteilung vor.

 

Zu Frage 2:

Politische Parteien unterliegen nicht dem Vereinsgesetz, sondern dem Parteiengesetz.

 

Zu den Fragen 3 und 4:

Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs ist es dem Bundesministerium für Inneres verwehrt, eine allgemein verbindliche Feststellung darüber zu treffen, ob eine politische Partei auf dem in § 1 Parteiengesetz vorgegebenen Weg Rechtspersönlichkeit erlangt hat (vgl VfSlg 9648, VfSlg 11.258 und VfSlg 11.761 – sog „Incidenter-Judikatur“). Die Bekanntgabe der organschaftlichen Vertreter ist nicht möglich, da politische Parteien nicht verpflichtet sind, dem Bundesministerium für Inneres ihre satzungsgemäßen Funktionäre mitzuteilen.