4609/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Neubauer und weitere Abgeordnete haben am
25. Februar 2010 unter der Zahl 4602/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „aus BIA wird BAK“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

59 Personen.

 

Zu Frage 2:

59 Personen.

 

Zu Frage 3:

Alle ehemals dem Büro für interne Angelegenheiten angehörenden Bedienstete wurden mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2010 vorläufig dem Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) zugewiesen.

 

Zu Frage 4:

Bis zum Zeitpunkt der Anfragestellung sind 5 Personen dem BAK neu zugewiesen worden. Insgesamt vier aus dem Bereich des Bundesministeriums für Inneres (1 BM.I-Zentralleitung, 2 Landespolizeikommando Niederösterreich, 1 Landespolizeikommando Wien).


Zu den Fragen 5 bis 11:

Um die Funktion als „Direktor/Direktorin des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung im Bundesministerium für Inneres“ gab es insgesamt 2 männliche Bewerber. Beide Bewerber erfüllten die in der Ausschreibung angeführten Voraussetzungen und Anforderungen in höchstem Maße. Gemäß § 14 Ausschreibungsgesetz 1989 sind der Inhalt und die Auswertung der Bewerbungsgesuche sowie das Bewerbungsgespräch vertraulich zu behandeln.

 

Zu den Fragen 12, 21 und 22:

Derzeit gibt es noch keinen (bestellten) Stellvertreter des Direktors des BAK. Die Funktion des stellvertretenden Direktors des BAK wurde am 24. Februar 2010 ausgeschrieben und im  Amtsblatt der Wiener Zeitung verlautbart.

 

Zu den Fragen 13 bis 18:

Die Präsidenten des Obersten Gerichtshofes sowie des Verfassungs- und Verwaltungs­gerichtshofes wurden mit Schreiben vom 15. Jänner 2010 um Stellungnahmen zu der in Aussicht genommenen Bestellung eingeladen und haben mit Antwortschreiben vom 21. bzw. 22. Jänner 2010 keine Einwände vorgebracht.

 

Zu den Fragen 19 und 20:

Nein.

 

Zu Frage 23:

Der Direktor des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung hat sich unter anderem folgende Angelegenheiten zur Genehmigung vorbehalten:

-       Entscheidungen zu Grundsatzangelegenheiten

-       Angelegenheiten der Aufbau- und Ablauforganisation

-       Stellungnahmen und Erledigungen an die Volksanwaltschaft, die Datenschutzkommission, die unabhängigen Verwaltungssenate, die Höchstgerichte sowie den Menschenrechtsbeirat und den Rechtsschutzbeauftragten

-       Entwürfe zur Beantwortung parlamentarischer Anfragen

-       Statistische Berichte mit Außenwirkung

-       Erledigungen an internationale Organisationen (außerhalb fachlicher Routineangelegenheiten)

-       Angelegenheiten des Qualitätsmanagements und des Controllings


Zu den Fragen 24 und 25:

Als weitere Mitglieder der Rechtsschutzkommission wurden der ehemalige Präsident des Obersten Gerichtshofes Dr. Johann Rzeszut und der ehemalige Erste Generalanwalt         Dr. Robert Jerabek bestellt.