4615/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 24. Februar 2010 unter der Zahl 4554/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2009)“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Bis 31.12.2009 erfolgten insgesamt 273.873 Anfragen zu Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch. Eine weitere statistische Aufgliederung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich.
Zu Frage 2:
Insgesamt wurden (Stichtag 31.12.2009) 7.597 DNA Treffer verzeichnet; davon 1.012 Treffer ungeklärte österreichische Straftaten auf ausländische Person, 2.312 Spur- Spurtreffer, 1.784 ungeklärte ausländische Spur auf österreichische Person und 2.489 österreichische Person auf ausländische Person.
Involvierte nationale Delikte (auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind):
3 Morde, 4 Vergewaltigungen, 113 Diebstahlsdelikte (Diebstahl, schwerer Diebstahl, Gewerbsmäßiger Diebstahl im Rahmen krimineller Vereinigung, räuberischer Diebstahl), 778 Einbruchsdiebstähle, 39 schwere Raubüberfälle, 18 Raubüberfälle, sowie Delikte wie beispielsweise Erpressung, schwerer Betrug, Betrug, Hehlerei, Suchtgifthandel, Körperverletzung, Brandstiftung, vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel.
Aufgeklärte Morddelikte:
Mordversuch nach bewaffnetem Raubüberfall im Dezember 2005 in Eisenstadt durch drei Mitglieder einer kriminellen Organisation. Mord in Italien im November 2002, Leichenfund der nach Österreich verbrachten Leiche in Schönberg/Tirol. Mordversuch im April 2007 in Wien an einem Autobesitzer und dessen Freundin, welche den Täter bei einem Einbruch in ihr Fahrzeug überraschten.
Zu Frage 3:
Die angeführten Deliktzahlen in Frage 2 beziehen sich auf im Konsultationsverfahren bereits abgeklärte Delikte. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 4, 8, 12 und 16:
Es sind keine Irrtümer bekannt.
Zu Frage 5:
Land |
Anzahl |
Deutschland |
473.173 |
Spanien |
92.779 |
Niederlande |
65.155 |
Frankreich |
35.714 |
Slowenien |
8.861 |
Luxemburg |
902 |
Rumänien |
02 |
Delikte sind aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden. Delikte nach Abwicklung der Konsultationsverfahren siehe Beantwortung Frage 6.
Zu Frage 6:
Insgesamt wurden 7.597 Treffer verzeichnet.
Involvierte internationale Delikte (auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind):
10 Morde oder Mordversuche, 3 Totschlag, 4 erpresserische Entführung, 9 Erpressung / schwere Erpressung, 239 Diebstahlsdelikte (schwerer Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Diebstähle im Rahmen krimineller Vereinigung, Diebstahl), 578 Einbruchsdiebstähle, 60 schwere Raubüberfälle / Raubüberfälle, 13 Vergewaltigungen, sowie Delikte wie Geschlechtliche Nötigung, Sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwere Körperverletzung, Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Brandstiftung, Menschenhandel, Grenzüberschreitender Prostitutionshandel, Kriminelle Organisation. Weiters 275 erkannte Haftbefehle (darunter zwei gesuchte Mörder), 526 Aufenthaltsfeststellungsersuchen für Gericht, 363 erkannte Falschidentitäten.
Morddelikte im Ausland:
Insgesamt sind nach Abwicklung des Konsultationsverfahrens nach ho. Kenntnisstand in 10 Fällen Morddelikte entweder geklärt oder wurden durch Spur- Spurtreffer neue Ermittlungsansätze ermöglicht. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 7, 11 und 15 :
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu Frage 9:
Folgende Anzahl an Zugriffen wegen Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch wurden bis 31.12.2009 ausgeübt:
Deutschland: Personenanfragen 10.604, Spurenanfragen 3.822
Luxemburg: Personenanfragen 3564, Spurenanfragen 149
Slowenien: Personenanfragen 2650, Spurenanfragen 117
Spanien: Personenanfragen 1332, Spurenanfragen 94
Zu Frage 10:
2.806 Treffer; davon 670 erkannte Falschidentitäten, 429 erkannte nationale Haftbefehle, 22 erkannte internationale Haftbefehle und 147 erkannte bestehende Aufenthaltsermittlungsersuchen für das Gericht. 36 Straftatenklärungen mit Spurentreffern. Delikte: Einbruchsdiebstähle, Gewerbsmäßige Diebstähle, absichtlich schwere Körperverletzung sowie dreimal schwerer Raub. Kein geklärter Mord.
Zu Frage 13:
Deutschland: Personenanfragen 5.955, Spurenanfragen 10.192
Luxemburg: Personenanfragen 107, Spurenanfragen 8
Slowenien: Personenanfragen 835, Spurenanfragen 248
Spanien: Personenanfragen 38, Spurenanfragen 11
Delikte sind aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden.
Zu Frage 14:
Treffer nach ausländischen Anfragen können nicht angegeben werden, da die vom System getroffenen Fingerabdrücke immer im anfragenden Staat durch die Fingerabdruckexperten auf tatsächliche Übereinstimmung verifiziert werden müssen.
Nach Abschluss der Konsultationsverfahren sind derzeit 98 erkannte Aliasidentitäten, 11 erkannte nationale Haftbefehle, 2 erkannte internationale Haftbefehle und 26 erkannte Aufenthaltsermittlungsersuchen für Gerichte bekannt. Nach Spurentreffer sind Klärungen von Einbruchsdiebstählen, eines schweren Raubes sowie einer Vergewaltigung bekannt.
Zu Frage 17:
Der Prüm Datenverbund ist die bislang mit Abstand effizienteste Methode zur Klärung von grenzüberschreitender Kriminalität und Identifizierung von Straftätern nach objektiven biometrischen Methoden mit höchsten datenschutzrechtlichen Standards.
Zu Frage 18:
Bislang kam es, zu präventiven Zwecken, im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen (Euro 2008, Länderspiele), durch folgende Staaten zu Datenübermittlungen an Österreich:
Deutschland: 7 Übermittlungen / 3330 Personen
Niederlande: 2 Übermittlungen / 1103 Personen
Belgien: 3 Übermittlungen / 4367 Personen
Spanien: 1 Übermittlung / 17 Personen
Frankreich: 1 Übermittlung / 185 Personen.
Durch Österreich kam es bislang zu keiner Datenübermittlung.
Seit der letzten Anfrage kam es zu keinen weiteren Datenübermittlungen, zu präventiven Zwecken, im Rahmen von Sportveranstaltungen an und durch das Zentrum für Sportangelegenheiten.
Zu Frage 19:
Keine.
Zu Frage 20:
Die Überführung wesentlicher Teile des Prümer Vertrages in den Rechtsbestand der Europäischen Union erfolgte durch den BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 (Prümer Beschluss). Neben der maßgeblichen materiellen Bestimmungen des Prümer Vertrages, die der dritten Säule zugerechnet werden (Informations- und Datenaustausch DNA, Fingerabdrücke, KFZ-Register, Großereignisse und Terrorismusverdächtige) wurden die Bestimmungen über den Datenschutz nahezu wortgleich in den Prümer – Beschluss überführt. Damit wird auch das Auskunftsrecht im EU-Recht verankert. In der Durchsetzbarkeit des Auskunftsrechts tritt durch die Überführung vom internationalen Recht des Vertrags zum EU-Recht des Beschlusses keine Änderung ein.
Zu Frage 21:
Wie zu Frage 20 ausgeführt wurden die Datenschutzbestimmungen des Prümer Vertrages nahezu wortgleich in den Prümer Beschluss überführt. So findet sich Artikel 40 des Prümer Vertrages (Rechte des Betroffenen auf Auskunft und Schadenersatz) in Artikel 31 des Prümer Beschlusses. Der Zugang der Bürger zu den unabhängigen Datenschutzkontrollbehörden bleibt damit unverändert gewahrt.
Zu Frage 22:
Mit BESCHLUSS 2008/616/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 wurden die notwendigen Maßnahmen zur technischen Umsetzung des Prüm Beschlusses vom Rat verabschiedet. Der Umsetzungsbeschluss entspricht grundsätzlich dem Durchführungsbeschluss, aus redaktionellen Gründen und aus Gründen die im EU-Recht gelegen sind, gibt es jedoch Abweichungen. Diese Abweichungen werden zu keiner Änderung der bestehenden Prüm-Anwendung führen und vor allem zu keiner Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden oder Einschränkung von Rechten Betroffener führen.
Zu Frage 23:
Staat |
Hinterlegung der Ratifikationsurkunde |
Inkrafttreten des Vertrages |
Österreich |
21. Juni 2006 |
1. November 2006 |
Spanien |
3. August 2006 |
1. November 2006 |
Deutschland |
25. August 2006 |
23. November 2006 |
Belgien |
5. Februar 2007 |
6. Mai 2007 |
Luxemburg |
8. Februar 2007 |
9. Mai 2007 |
Finnland |
19. März 2007 |
17. Juni 2007 |
Slowenien |
10. Mai 2007 |
8. August 2007 |
Frankreich |
2. Oktober 2007 |
31. Dezember 2007 |
Ungarn |
16. Oktober 2007 |
14. Jänner 2008 |
Niederlande |
20. Februar 2008 |
20. Mai 2008 |
Estland |
23. September 2008 |
22. Dezember 2008 |
Rumänien |
3. Dezember 2008 |
3. März 2009 |
Slowakei |
27. Februar 2009 |
28. Mai 2009 |
Bulgarien |
25. Mai 2009 |
23. August 2009 |