4615/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen  haben am 24. Februar 2010  unter der Zahl 4554/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Prümer Vertrag – Erfahrungen und Ergebnisse (31.12.2009)“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

Zu Frage 1:

Bis 31.12.2009 erfolgten insgesamt 273.873 Anfragen zu Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch. Eine weitere statistische Aufgliederung nach einzelnen Delikten ist nicht möglich.

 

Zu Frage 2:

Insgesamt wurden (Stichtag 31.12.2009) 7.597 DNA Treffer verzeichnet; davon 1.012 Treffer  ungeklärte österreichische Straftaten auf ausländische Person, 2.312 Spur- Spurtreffer, 1.784 ungeklärte ausländische Spur auf österreichische Person und 2.489 österreichische Person auf ausländische Person.


Involvierte nationale Delikte (auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind):

3 Morde, 4 Vergewaltigungen, 113 Diebstahlsdelikte (Diebstahl, schwerer Diebstahl, Gewerbsmäßiger Diebstahl im Rahmen krimineller Vereinigung, räuberischer Diebstahl), 778 Einbruchsdiebstähle, 39 schwere Raubüberfälle, 18 Raubüberfälle, sowie Delikte wie beispielsweise Erpressung, schwerer Betrug, Betrug, Hehlerei, Suchtgifthandel, Körperverletzung, Brandstiftung, vorsätzliche Gefährdung durch Sprengmittel.

 

Aufgeklärte Morddelikte:

Mordversuch nach bewaffnetem Raubüberfall im Dezember 2005 in Eisenstadt durch drei Mitglieder einer kriminellen Organisation. Mord in Italien im November 2002, Leichenfund der nach Österreich verbrachten Leiche in Schönberg/Tirol. Mordversuch im April 2007 in Wien an einem Autobesitzer und dessen Freundin, welche den Täter bei einem Einbruch in ihr Fahrzeug überraschten.

 

Zu Frage 3:

Die angeführten Deliktzahlen in Frage 2 beziehen sich auf im Konsultationsverfahren bereits abgeklärte Delikte. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 4, 8, 12 und 16:

Es sind keine Irrtümer bekannt.

 

Zu Frage 5:

Land

Anzahl

Deutschland

473.173

Spanien

92.779

Niederlande

65.155

Frankreich

35.714

Slowenien

8.861

Luxemburg

902

Rumänien

02

 

 

 

 

 

 

 

 

Delikte sind aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden. Delikte nach Abwicklung der Konsultationsverfahren siehe Beantwortung Frage 6.


Zu Frage 6:

Insgesamt wurden 7.597 Treffer verzeichnet.

Involvierte internationale Delikte (auszugsweise die nach Treffern bereits abgeschlossen sind):

10 Morde oder Mordversuche,  3 Totschlag,  4 erpresserische Entführung, 9 Erpressung / schwere Erpressung, 239 Diebstahlsdelikte (schwerer Diebstahl, räuberischer Diebstahl, Diebstähle im Rahmen krimineller Vereinigung, Diebstahl), 578 Einbruchsdiebstähle, 60 schwere Raubüberfälle / Raubüberfälle, 13 Vergewaltigungen, sowie Delikte wie Geschlechtliche Nötigung, Sexueller Missbrauch von Unmündigen, schwere Körperverletzung, Körperverletzung, schwere Sachbeschädigung, Sachbeschädigung, Diebstahl, Betrug, Hehlerei, Brandstiftung, Menschenhandel, Grenzüberschreitender Prostitutionshandel, Kriminelle Organisation. Weiters 275 erkannte Haftbefehle (darunter zwei gesuchte Mörder), 526 Aufenthaltsfeststellungsersuchen für Gericht, 363 erkannte Falschidentitäten.

 

Morddelikte im Ausland:

Insgesamt sind nach Abwicklung des Konsultationsverfahrens nach ho. Kenntnisstand in 10 Fällen Morddelikte entweder geklärt oder wurden durch Spur- Spurtreffer neue Ermittlungsansätze ermöglicht. Eine darüber hinausgehende Beantwortung fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 7, 11 und 15 :

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu Frage 9:

Folgende Anzahl an Zugriffen wegen Vorsatzstraftaten nach dem österreichischen Strafgesetzbuch wurden bis 31.12.2009 ausgeübt:

Deutschland: Personenanfragen 10.604, Spurenanfragen 3.822

Luxemburg: Personenanfragen 3564, Spurenanfragen 149

Slowenien: Personenanfragen 2650, Spurenanfragen 117

Spanien: Personenanfragen 1332, Spurenanfragen 94

 

Zu Frage 10:

2.806 Treffer; davon 670 erkannte Falschidentitäten,  429 erkannte nationale Haftbefehle, 22 erkannte internationale Haftbefehle und 147 erkannte bestehende Aufenthaltsermittlungsersuchen für das Gericht. 36 Straftatenklärungen mit Spurentreffern. Delikte: Einbruchsdiebstähle, Gewerbsmäßige Diebstähle, absichtlich schwere Körperverletzung sowie dreimal schwerer Raub. Kein geklärter Mord.

 

Zu Frage 13:

Deutschland: Personenanfragen 5.955, Spurenanfragen 10.192

Luxemburg: Personenanfragen 107, Spurenanfragen 8

Slowenien: Personenanfragen 835, Spurenanfragen 248

Spanien: Personenanfragen 38, Spurenanfragen 11

Delikte sind aus der Anfrage nicht ersichtlich, da aus datenschutzrechtlichen Gründen die Deliktsbezeichnungen nicht übermittelt werden.

 

Zu Frage 14:

Treffer nach ausländischen Anfragen können nicht angegeben werden, da die vom System getroffenen Fingerabdrücke immer im anfragenden Staat durch die Fingerabdruckexperten auf tatsächliche Übereinstimmung verifiziert werden müssen.

Nach Abschluss der Konsultationsverfahren sind derzeit 98 erkannte Aliasidentitäten, 11 erkannte nationale Haftbefehle, 2 erkannte internationale Haftbefehle und 26 erkannte Aufenthaltsermittlungsersuchen für Gerichte bekannt. Nach Spurentreffer sind Klärungen von Einbruchsdiebstählen, eines schweren Raubes sowie einer Vergewaltigung bekannt.

 

Zu Frage 17:

Der Prüm Datenverbund ist die bislang mit Abstand effizienteste Methode zur Klärung von grenzüberschreitender Kriminalität und Identifizierung von Straftätern nach objektiven biometrischen Methoden  mit höchsten datenschutzrechtlichen Standards.

 

Zu Frage 18:

Bislang kam es, zu präventiven Zwecken, im Rahmen von Sportgroßveranstaltungen (Euro 2008, Länderspiele), durch folgende Staaten zu Datenübermittlungen an Österreich:

Deutschland:  7 Übermittlungen / 3330 Personen

Niederlande:   2 Übermittlungen / 1103 Personen

Belgien:           3 Übermittlungen / 4367 Personen

Spanien:         1 Übermittlung / 17 Personen

Frankreich:     1 Übermittlung / 185 Personen.

 

Durch Österreich kam es bislang zu keiner Datenübermittlung.

Seit der letzten Anfrage kam es zu  keinen weiteren Datenübermittlungen, zu präventiven Zwecken, im Rahmen von Sportveranstaltungen an und durch das Zentrum für Sportangelegenheiten.


Zu Frage 19:

Keine.

 

Zu Frage 20:

Die Überführung wesentlicher Teile des Prümer Vertrages in den Rechtsbestand der Europäischen Union erfolgte durch den BESCHLUSS 2008/615/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 (Prümer Beschluss). Neben der maßgeblichen materiellen Bestimmungen des Prümer Vertrages, die der dritten Säule zugerechnet werden (Informations- und Datenaustausch DNA, Fingerabdrücke, KFZ-Register, Großereignisse und Terrorismusverdächtige) wurden die Bestimmungen über den Datenschutz nahezu wortgleich in den Prümer – Beschluss überführt. Damit wird auch das Auskunftsrecht im EU-Recht verankert. In der Durchsetzbarkeit des Auskunftsrechts tritt durch die Überführung vom internationalen Recht des Vertrags zum EU-Recht des Beschlusses keine Änderung ein.

 

Zu Frage 21:

Wie zu Frage 20 ausgeführt wurden die Datenschutzbestimmungen des Prümer Vertrages nahezu wortgleich in den Prümer Beschluss überführt. So findet sich Artikel 40 des Prümer Vertrages (Rechte des Betroffenen auf Auskunft und Schadenersatz) in Artikel 31 des Prümer Beschlusses. Der Zugang der Bürger zu den unabhängigen Datenschutzkontrollbehörden bleibt damit unverändert gewahrt.

 

Zu Frage 22:

Mit BESCHLUSS 2008/616/JI DES RATES vom 23. Juni 2008 wurden die notwendigen Maßnahmen zur technischen Umsetzung des Prüm Beschlusses vom Rat verabschiedet. Der Umsetzungsbeschluss entspricht grundsätzlich dem Durchführungsbeschluss, aus redaktionellen Gründen und aus Gründen die im EU-Recht gelegen sind, gibt es jedoch Abweichungen. Diese Abweichungen werden zu keiner Änderung der bestehenden Prüm-Anwendung führen und vor allem zu keiner Erweiterung der Befugnisse der Strafverfolgungsbehörden oder Einschränkung von Rechten Betroffener führen.

 

Zu Frage 23:

Staat

Hinterlegung der

Ratifikationsurkunde

Inkrafttreten des Vertrages

Österreich

21. Juni 2006

1. November 2006

Spanien

3. August 2006

1. November 2006

Deutschland

25. August 2006

23. November 2006

Belgien

5. Februar 2007

6. Mai 2007

Luxemburg

8. Februar 2007

9. Mai 2007

Finnland

19. März 2007

17. Juni 2007

Slowenien

10. Mai 2007

8. August 2007

Frankreich

2. Oktober 2007

31. Dezember 2007

Ungarn

16. Oktober 2007

14. Jänner 2008

Niederlande

20. Februar 2008

20. Mai 2008

Estland

23. September 2008

22. Dezember 2008

Rumänien

3. Dezember 2008

3. März 2009

Slowakei

27. Februar 2009

28. Mai 2009

Bulgarien

25. Mai 2009

23. August 2009