4624/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0043-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4533/J vom 23. Februar 2010 der Abgeordneten Harald Vilimsky Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 11.:

Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Die angesprochenen bankspezifischen Sachverhalte liegen in der Verantwortlichkeit der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht. Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.