4624/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0043-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4533/J vom 23. Februar 2010 der Abgeordneten Harald Vilimsky Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 11.:
Mit den gegenständlichen Fragen werden keine Gegenstände der Vollziehung durch das Bundesministerium für Finanzen angesprochen. Die angesprochenen bankspezifischen Sachverhalte liegen in der Verantwortlichkeit der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht. Unter Hinweis auf Artikel 52 Abs. 1 B-VG in Verbindung mit § 90 des Geschäftsordnungsgesetzes 1975 wird daher von einer Beantwortung Abstand genommen.
Mit freundlichen Grüßen