4626/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am      April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0046-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4563/J vom 24. Februar 2010 der Abgeordneten Josef Bucher, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Bankenstabilitätsabgabe soll ein Teil der Maßnahmen zur Konsolidierung des Budgets ab dem Jahr 2011 sein. Für die Ausarbeitung der Details der Abgabe, zum Beispiel Bemessungs-grundlage, Steuersatz etc. ist eine Arbeitsgruppe eingerichtet, der neben Experten des Bundesministeriums für Finanzen und des Bundeskanzleramtes auch Vertreter des Finanzsektors angehören. In dieser Arbeitsgruppe werden die in der vorliegenden Anfrage angesprochenen Themen im Zusammenhang mit der konkreten Ausgestaltung dieser Abgabe diskutiert und geprüft werden.

 

Zu 2.:

Nach den Vorstellungen des Bundesministeriums für Finanzen muss die Stabilitätsabgabe insbesondere folgenden Kriterien genügen:

 

 

Zu 3. und 4.:

Der ursprüngliche Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers sah als Bemessungsgrundlage die Bilanzsumme abzüglich bestimmter Bilanzpositionen sowie einen einheitlichen Steuersatz von 0,07% vor, während aus Sicht des Bundesministeriums für Finanzen das Hauptaugenmerk auf die Besteuerung von spekulativen Geschäften gelegt werden sollte und somit eine differenziertere Bemessungsgrundlage als der bessere Ansatz erscheint.

 

Angesichts der Komplexität der Materie sind diese Punkte an die bereits erwähnte Arbeitsgruppe zur Prüfung delegiert. Außer Streit steht das angepeilte Volumen von rd. € 500 Mio.

 

Zu 5.:

Derzeit sind etwa € 500 Mio. pro Jahr an Budgeteinnahmen aus der Stabilitätsabgabe geplant. Darüber hinaus soll die Abgabe gemäß den Vorstellungen des Bundesministeriums für Finanzen einen Beitrag zur Finanzmarktstabilität leisten, indem risikoreichere Geschäfte auf Grund einer stärkeren Besteuerung weniger attraktiv werden und damit zurückgehen.

 

Zu 6. und 7.:

Der ersten Analyse der Oesterreichischen Nationalbank zufolge ist eine Stabilitätsabgabe im angepeilten Volumen für die Kreditwirtschaft verkraftbar und hat weiters nur marginale Auswirkungen auf das Wirtschaftswachstum. Kritischer sind die Verteilungsfolgen zu betrachten, die mit der Frage der Kostenüberwälzung untrennbar verbunden sind. Nachdem Unternehmen immer danach trachten, Kosten auf ihre Kunden zu überwälzen, werden „Kunden“ in jedem Fall belastet. Es stellt sich jedoch die Frage, ob der „Kunde“ eine andere Bank, ein Hedge Fonds, ein kreditsuchender Produktionsbetrieb oder ein Sparer ist. Im Fall eines undifferenzierten Anknüpfens an der Bilanzsumme, wie verschiedentlich gefordert wird, ist eine Belastung von Sparern bzw. Kreditnehmern – die es nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen zu vermeiden gilt – wesentlich wahrscheinlicher, als bei einer Bezugsbasis, die reine Spekulationsgeschäfte, wie sie zwischen Banken und anderen Finanzintermediären getätigt werden, zum Gegenstand hat. Für die Frage der ultimativen Kostentragung ist damit die Definition der Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe essentiell.

 

Zu 8. und 9.:

Eine Kostenüberwälzung auf Sparer und Kreditnehmer kann am Ehesten durch den Anknüpfungspunkt für die Bankenstabilitätsabgabe sowie durch Wettbewerb vermieden werden. In diesem Zusammenhang ist festzustellen, dass der österreichische Markt für Bankdienstleistungen zu den wettbewerbsintensivsten gehört, womit Kostenüberwälzungen nur begrenzt möglich sind.

 

Eine Preisüberwachung stellt kein sinnvolles Instrument dar, da Preisänderungen viele Einflussfaktoren haben und ein einzelner Einflussfaktor kaum jemals schlüssig identifizierbar ist.

 

Zu 10.:

Eine andere Möglichkeit wäre die Einführung einer Finanztransaktionssteuer, für die sich Österreich auf europäischer Ebene konsequent einsetzt. Jedoch muss diese länder-übergreifend, also zumindest in ganz Europa, erfolgen, um Steuerflucht zu vermeiden.

 

Zu 11.:

Die Vorgabe des Bundesministeriums für Finanzen an die Arbeitsgruppe ist ein klarer Fokus auf die Besteuerung des primär spekulativen Geschäftsvolumens.

 

Zu 12.:

Verbote führen regelmäßig zu Umgehungen sowie zu hohen Kontrollaufwendungen zur Einhaltung der Verbote und sind daher kaum geeignet, ein Ziel wie die Finanzstabilität des Euro-Raumes zu unterstützen. Die Stabilität des Euro wird primär beeinflusst durch die Geldpolitik der EZB sowie die Fiskalpolitik der Staaten der Euro-Gruppe. Erst die mangelnde Fiskaldisziplin einzelner Mitgliedstaaten hat das Vertrauen in den Euro erschüttert und in den letzten Wochen die Spekulanten auf den Plan gerufen, was den Kurs des Euro unter Druck gebracht hat. Langfristig kann die Stabilität des Euro daher nur durch Fiskaldisziplin aller teilnehmenden Länder gewährleistet werden.


Zu 13.:

Mit der Stabilitätsabgabe wird der Finanzsektor, der im Zuge der Finanzkrise massiv von der Unterstützung durch das Bankenpaket profitiert hat, einen wesentlichen Beitrag zur Konsolidierung des Staatshaushalts leisten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen