4629/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                          Wien, am     April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0049-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4591/J vom 25. Februar 2010 der Abgeordneten Dipl.-Ing. Gerhard Deimek Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. – 4. und 7.:

Die Anteile bzw. Mengen des im Inland und Ausland gelagerten Goldes sowie deren Entwicklung im Zeitablauf werden von der OeNB nicht bekannt gegeben. Damit folgt die OeNB der Ausweispraxis des Eurosystems.

 

Zu 5. und 6.:

Die konkreten Staaten, in denen Goldbestände der OeNB gehalten werden, sowie die jeweiligen Mengen bzw. deren Aufteilung werden von der OeNB ebenfalls nicht bekannt gegeben. Generell lässt sich aber sagen, dass die OeNB im Ausland Gold nur an renommierten internationalen Goldhandelsplätzen hält und damit der international üblichen Praxis von Notenbanken folgt.


Zu 8. – 12.:

Der Anteil von Goldforderungen am gesamten Goldbestand, deren Höhe, die Staaten gegenüber denen diese Forderungen bestehen, die entsprechenden Mengen und die Behaltedauer werden von der OeNB nicht veröffentlicht. Die OeNB folgt damit der Ausweispraxis im Eurosystem, die eine derartige Aufgliederung ebenfalls nicht vorsieht.

 

Zu 13. und 14.:

Im Ausland gelagerte Goldbestände von Notenbanken werden anlässlich der Einlieferung bei der ausländischen Lagerstelle genauestens erfasst, die Barren einzeln gewogen und die Ergebnisse mit den Begleitpapieren des Lieferanten den so genannten „Barrenlisten“ hinsichtlich Produzent, Gewicht und Feingehalt der Barren abgeglichen. Darüber hinaus ist durch ein umfassendes Kontrollsystem bei der jeweiligen Lagerstelle sicher gestellt, dass die Barren tatsächlich existieren.

 

Die Reinheit der Barren wird bereits bei der Herstellung für jeden einzelnen Barren durch den Produzenten festgestellt und auf dem jeweiligen Barren eingestanzt. Als Produzenten werden nur jene Firmen akzeptiert, die sich den strengsten Kontrollen unterwerfen und auf einer Liste der „approved melters and assayers“ erfasst sind. Damit ist auch die Reinheit des jeweiligen Goldbestandes sicher gestellt.

 

Zu 15. – 17.:

Die OeNB veröffentlicht ihre Strategie hinsichtlich der Lagerung von Gold im In- und Ausland nicht und orientiert sich damit an der international üblichen Notenbank-Praxis.

 

Zu 18.:

Die Sicherheit des Goldes wird durch ein umfassendes Kontrollsystem sowie extrem strenge Maßstäbe hinsichtlich der Qualität der jeweiligen Lagerstellen und der entsprechenden Geschäftspartner gewährleistet.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.