4631/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0050-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4646/J vom 25. Februar 2010 der Abgeordneten Alois Gradauer Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1. bis 3.:
Im November und Dezember 2008 wurden in Umsetzung des Finanzmarktstabilitätsgesetzes Finanzierungen des Bundes in der Höhe von 6,7 Mrd. Euro getätigt. Davon wurden bis 12. März 2010 5,7 Mrd. Euro verwendet. Der Zinsaufwand für die Finanzierung in Höhe von 6,7 Mrd. Euro beläuft sich vom Aufnahmezeitpunkt bis zum 12. März 2010 auf rund 287 Mio. Euro. Dies entspricht einer jährlichen Verzinsung von 3,53 % p.a. Für diesen Finanzierungsaufwand war bzw. ist im Bundesvoranschlag bei der Untergliederung 58 für die Jahre 2009 und 2010 vorgesorgt.
Diesem Aufwand steht für denselben Zeitraum ein Zinsertrag aus den jeweils noch nicht verwendeten Mitteln in Höhe von 42 Mio. Euro sowie Einnahmen des Bundes aus der Bereitstellung von Bundesmitteln gemäß Finanzmarktstabilitätsgesetz gegenüber (im Bundesvoranschlag 2010 sind dafür 582 Mio. Euro beim Paragraf 2/4600 budgetiert).
Mit freundlichen Grüßen