4632/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am      April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0048-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4654/J vom 25. Februar 2010 der Abgeordneten Werner Herbert, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zunächst darf festgestellt werden, dass der in der gegenständlichen Anfrage einleitend formulierte Vorwurf, „dass es im Zusammenhang mit der Auftragsvergabe von Bauprojekten durch das Bundesministerium für Finanzen in jüngster Vergangenheit zu dubiosen Vorgängen kam", als völlig haltlos und als unrichtig zurückgewiesen wird. Das Bundesministerium für Finanzen ist weder Auftraggeber für die Errichtung des Gebäudekomplexes Wien Mitte noch für andere Bauprojekte aus dem Bereich der privaten österreichischen Bauwirtschaft.

 

Zu 1., 2., 4. und 6.:

Mit dem neuen Finanzzentrum Wien Mitte wird es insbesondere ermöglicht, den Flächenbedarf für die zur Übersiedelung vorgesehenen Dienstbehörden unter gleichzeitiger Steigerung der Einrichtungs- und Ausstattungsqualität von derzeit 65.181 m² auf dann knapp 35.000 m² zu optimieren und damit den Unterbringungsaufwand insgesamt nachhaltig zu stabilisieren.


Dem Bundesministerium für Finanzen ist es zum gegenwärtigen Zeitpunkt jedoch nicht möglich, Angaben über Vertragskonditionen bei Miet- und Betriebskosten im Zusammenhang mit dem Mietobjekt Wien Mitte öffentlich zu machen, da dadurch eine mögliche Einflussnahme auf die laufende Mietinteressentensuche des Vermieters gegeben sein könnte und daraus resultierende Forderungen gegenüber dem Bund nicht ausgeschlossen werden können.

 

Zu 3.:

Die durchschnittlichen Betriebskosten gemäß § 21 und § 24 MRG je Quadratmeter und Monat liegen bezogen auf die Finanzämter in Wien zum Zeitpunkt der Anfrage bei € 1,44.

 

Zu 5.:

Der durchschnittliche Hauptmietzins je Quadratmeter und Monat liegt bezogen auf die Finanzämter in Wien zum Zeitpunkt der Anfrage bei € 8,11. Darin nicht enthalten sind beispielsweise Kosten für Reinigung, Strom für Beleuchtung und Beheizung.

 

Zu 7.:

Der Standort Wien Mitte ist das Ergebnis einer nachhaltigen Weiterentwicklung der in den letzten Jahren erfolgreich betriebenen bundesweiten Standortpolitik des Bundesministeriums für Finanzen und geht zurück auf eine öffentliche Bekanntmachung für dieses Großvorhaben im Herbst 2006.

 

Die Detailverhandlungen, betreffend den Mietvertrag für den Standort Wien Mitte, wurden von Experten der zuständigen Fachabteilung des Bundesministeriums für Finanzen geführt sowie durch Rechtsexperten der Finanzprokuratur begleitet und unterstützt.

 

Zu 8.:

Abhängig von der tatsächlichen Personalentwicklung in den nächsten Jahren wird derzeit von rund 1.850 einzurichtenden Arbeitsplätzen am Standort Wien Mitte ausgegangen.

 

Zu 9.:

Gegenüber den Ausführungen in der Anfragebeantwortung 2626/AB haben sich bisher keine Änderungen ergeben. Daher können die auf den Bund entfallenden Anteile an Unterbringungskosten zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beziffert werden.


Zu 10.:

Nach Mitteilung der Bundesimmobiliengesellschaft mbH wurden für das Musterbüro in Erdberg bis zum Zeitpunkt der Anfrage € 920.668,21 abgerechnet. Insgesamt wird für die Endabrechnung aus heutiger Sicht mit € 1,07 Mio. inklusive Honorare und Umsatzsteuer gerechnet. Damit können die projektierten Kosten eingehalten werden.

 

Zu 11. und 12.:

Das Baugrundrisiko trägt allein die Wien Mitte Immobilien GmbH als Bauherr und Investor. Sollten derartige Erschwernisse bei der Bauführung auftreten, trägt auch dieses Risiko der Investor. Auswirkungen auf das Bundesministerium für Finanzen als Mieter können jedenfalls ausgeschlossen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.