4634/AB XXIV. GP
Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport
Anfragebeantwortung
MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT
S91143/18-PMVD/2010 23. April 2010
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Februar 2010 unter der Nr. 4567/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Förderung des Neubaues der Eishalle Lienz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Die Homepage www.sportministerium.at wird durch die jeweils zuständigen Abteilungen der Sektion Sport laufend aktualisiert und wurde hinsichtlich der Einarbeitung der Budgetzahlen aus dem Jahre 2009 mit Ende März 2010 vollständig aktualisiert.
Zu 2 bis 12:
Angelegenheiten des Sports sind nach Artikel 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in der Kompetenz der Bundesländer. Der Bund hat nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz die Möglichkeit, Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rechtsanspruch zu fördern. Die wesentliche Bedingung für die Förderungswürdigkeit eines Vorhabens nach den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 ist, dass das Vorhaben gesamtösterreichische und internationale Bedeutung hat.
Die in der Anfrage dargestellten Maßnahmen konnten unter diese gesetzlichen Bestimmungen subsumiert werden.
Zu 13:
Nein
Zu 14 und 15:
Entfällt
Zu 16:
Da dies keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport darstellt, wird von einer Beantwortung Abstand genommen.
Zu 17 bis 29 (ohne 22 und 25):
Ich verweise nochmals darauf, dass Angelegenheiten des Sports nach Artikel 15 B-VG in Gesetzgebung und Vollziehung in der Kompetenz der Bundesländer sind. Der Bund hat nach dem Bundes-Sportförderungsgesetz die Möglichkeit, Vorhaben unter bestimmten Voraussetzungen ohne Rechtsanspruch zu fördern. Die wesentliche Bedingung für die Förderungswürdigkeit eines Vorhabens nach den Bestimmungen des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2005 ist, dass das Vorhaben gesamtösterreichische und internationale Bedeutung hat.