4646/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 


Textfeld: MAG. NORBERT DARABOS
BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/30-PMVD/2010                                                                                            23. April 2010

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Pilz, Freundinnen und Freunde haben am 26. Februar 2010 unter der Nr. 4749/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "peinlicher Auftritt, sachliche Inkompetenz und Eurofighter-Komplizenschaft" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1:

Meiner Verantwortung bin ich mir durchaus bewusst.

Zu 2:

Rund die Hälfte.


Zu 3 und 4:

Ja; dabei handelt es sich um ein im Österreichischen Bundesheer seit mehreren Jahrzehnten implementiertes Verfahren.

Zu 5:

Vorab möchte ich festhalten, dass wir in der Einführungsphase des Eurofighters das Plansoll an Klarstand übererfüllen. Im täglichen Betrieb werden – wie übrigens auch bei anderen Luftstreitkräften üblich – nur die an diesem Tag benötigten Eurofighter einsatzfähig bzw. startklar gemacht, das ist militärisch und ökonomisch sinnvoll. Für beson­dere Aufgabenstellungen ist darüber hinaus über mehrere Wochen pro Jahr ein Klarstand von zumindest zehn Eurofighter geplant.

Zu 6, 7 und 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollziehungsbereich des Bundes­ministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 8:

Ja.

Zu 9 und 10:

Im Kaufvertrag ist eine Strukturlebensdauer je Eurofighter von zumindest 6.000 Flug­stunden enthalten. Im Hinblick auf den realen Flugstundenverbrauch der gebrauchten Euro­fighter ergeben sich daraus nahezu neuwertige Luftfahrzeuge. Zur Abgeltung dieses Flugstundenverbrauches hat die Eurofighter-GmbH ein logistisches „Leistungspaket“ angeboten, dessen Lieferung zur Zeit im Gange ist.

Zu 11:

Wie bereits im Landesverteidigungsausschuss des Nationalrates vom 18. März 2010 ausge­führt, liegen mir diesbezüglich keine Informationen vor.

Zu 12 bis 14:

Hiezu verweise ich auf meine Ausführungen in Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 329/J (Nr. 362/AB).