4649/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-12.000/0004-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . April 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Huber, Kolleginnen und Kollegen haben am 24. Februar 2010 unter der Nr. 4568/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Weitergabe eines Postkastenschlüssels durch die österreichische Post AG an die ÖVP gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 14:

Ø  Wie beurteilen Sie als verantwortliche Bundesministerin oben genannten Vorfall?

Ø  Welche Initiativen setzten Sie um oben genannten Vorfall zu untersuchen?

Ø  Können Sie Vorfälle dieser Art durch private Postdienstleister in Zukunft ausschließen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, mit welcher Begründung?


Ø  Welche politischen Schritte setzen Sie, um die Bundes-ÖVP von diesem Vorfall, im Sinne einer objektiven Aufklärung des Vorfalles, zu informieren?

Ø  Können die betroffenen Einwohner, welche sich in ihrer Privatsphäre verletzt fühlen, mit Ihrer persönlichen Unterstützung rechnen, oder entziehen Sie Ihr Ministerium aus der Verantwortung?

Ø  Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausgabe eines Universalschlüssels für Postkästen?

Ø  Ist es richtig, dass Vorfälle dieser Art vermehrt in den letzten Jahren an Ihr Bundesministerium gemeldet wurden?

Ø  Wenn ja, mit welchen Gegenmaßnahmen hat Ihr Bundesministerium reagiert, um solche Vorfälle zu verhindern?

Ø  Wenn ja, wie viele Vorfälle dieser Art wurden in den letzten Jahren an Ihr Bundesministerium gemeldet?

Ø  Liegen Ihrem Ministerium Zahlen vor, welche einen Missbrauch von Universalschlüssel für Postkästen aufzeigen?

Ø  Wenn nein, warum nicht?

Ø  Wenn ja, wie viele Missbräuche diesbezüglich gab es seit 1. Jänner 2007? (bitte Aufstellung nach Bundesland und Postleitzahl)

 

 

Diese Fragen betreffen keine Angelegenheit der Vollziehung gemäß Art. 52 Abs. 1 B-VG und können daher nicht beantwortet werden.

Darüber hinaus möchte ich aber festhalten, dass derartige Vorfälle nicht vermehrt in den letzten Jahren an das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie herangetragen wurden und Zahlen, welche einen Missbrauch von Universalschlüssel für Postkästen aufzeigen, meinem Ressort nicht vorliegen.