4652/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0003-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 

 

 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am 23. April 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Ing. Hofer und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2010 unter der Nr. 4604/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Hubschrauber-Rettungsflüge gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Welche Unternehmen haben jeweils in den letzten 10 Jahren die Erlaubnis für die Durchführung von Rettungsflügen erhalten?

 

Innerhalb der letzten 10 Jahre haben, laut Auskunft der Austro Control, folgende Unternehmen – zumindest zeitweise – die Erlaubnis für die Durchführung von Rettungsflügen erhalten:

 

Schenk Air GmbH, Knaus Helikopter GmbH (Heli Austria GmbH), Aerial Helicopter GmbH, Berger Air GmbH, FlyMed GmbH sowie Wucher Helicopter GmbH

Anderen Unternehmen wurde diese Erlaubnis schon vor diesem Zeitraum erteilt.

 


Zu Frage 2 und 3:

Ø  Wie viele Hubschrauber durften dabei von welchem Unternehmen jeweils in den letzten 10 Jahren eingesetzt werden?

Ø  Welche Unternehmen hatten jeweils in den letzten 10 Jahren an welchem Standort wie viele Hubschrauber zur Flugrettung stationiert?

 

Laut Auskunft der Austro Control hatten  Schenk Air GmbH 3, Knaus Helikopter GmbH (Heli Austria GmbH) 9, Aerial Helicopter GmbH 1,  Schieder Helicopter/SHS 13,  Berger Air GmbH 2, FlyMed GmbH 3,  Wucher Helicopter GmbH 1, Helikopter Air Transport 25-29, Christophorus Flugrettungsverein 7 und ARA Flugrettungs GmbH 2 Hubschrauber zumindest zeitweise eingesetzt.

 

Über die Anzahl der jeweils an einem bestimmten Standort eingesetzten Helikopter liegen dem BMVIT keine Informationen vor.

 

Zu Frage 4:

Ø  Für welchen Zeitraum und mit welchen Auflagen wurde den einzelnen Unternehmen jeweils die Erlaubnis zur Durchführung von Rettungsflügen erteilt?

 

Voraussetzung für die Durchführung von Rettungsflügen ist grundsätzlich ein aufrechtes Luftverkehrsbetreiberzeugnis mit der Eintragung "Additional Operations – HEMS" (Helicopter Emergency Medical Services) auf dem Luftverkehrsbetreiberzeugnis-Anhang.

Luftverkehrsbetreiberzeugnisse werden grundsätzlich mit einer Gültigkeit von 5 Jahren ausgestellt und sind dann gegebenenfalls zu verlängern.

 

Zu Frage 5:

Ø  Inwieweit haben die einzelnen Unternehmen diese Auflagen erfüllt bzw. welche Konsequenzen wurden in den einzelnen Fällen bei Nichterfüllung von Auflagen gezogen?

 

Voraussetzung für die Eintragung "Additional Operations – HEMS" ist die Erfüllung der entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen. Im Fall der Feststellung der Nichterfüllung dieser gesetzlichen Voraussetzungen ist die zuständige Behörde verpflichtet, entsprechende Schritte einzuleiten, die im Rahmen eines dann durchzuführenden Ermittlungsverfahren im Interesse der Sicherheit der Luftfahrt bis hin zu einem Widerruf oder zur Ungültigkeit des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses führen können.

 

Zu Frage 6:

Ø  Wer hat die Genehmigung zur Durchführung von Rettungsflügen jeweils erteilt?

 

 

Die Eintragung "Additional Operations – HEMS" wird seit 1.1.2005, sofern damit keine grundlegende Änderung des Luftverkehrsbetreiberzeugnisses einhergeht, durch die Austro Control GmbH durchgeführt. Bis 1.1.2005 fielen diese Agenden in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie.


Zu den Fragen 7 bis 11:

Ø  Wie viele Rettungsflüge wurden jeweils in den letzten 10 Jahren aufgeschlüsselt nach Bundesländern durchgeführt?

Ø  Wie viele Rettungsflüge wurden im Jänner 2010 aufgeschlüsselt nach Bundesländern durchgeführt?

Ø  Wie viele Rettungshubschrauber sind an welchen Standorten unbedingt nötig, um Hubschrauberrettungen im erforderlichen Umfang durchführen zu können?

Ø  Wie viele Rettungsflüge konnten in den letzten 10 Jahren aufgrund einer zu geringen Zahl vorhandener Rettungshubschrauber nicht durchgeführt werden?

Ø  Wie viele Rettungsflüge konnten im Jänner 2010 aufgrund einer zu geringen Zahl vorhandener Rettungshubschrauber nicht durchgeführt werden?

 

Die Gesetzgebung und Vollziehung von Angelegenheiten des Rettungswesens fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des BMVIT, sondern liegen bei den jeweiligen Bundesländern, aus diesem Grund liegen dem BMVIT – in Bezug auf diese Fragen – keine Informationen vor.

 

Zu Frage 12 bis 14:

Ø  Wie oft ist es in den letzten 10 Jahren zu Unfällen bzw. Zwischenfällen mit Rettungshubschraubern gekommen?

Ø  Wie viele Patienten wurden dabei verletzt bzw. getötet?

Ø  Wie viele Besatzungsmitglieder von Rettungshubschraubern wurden dabei verletzt bzw. getötet?

 

 

Im Zeitraum 2001 bis 2009 ereigneten sich insgesamt 17 Vorfälle mit Rettungshubschraubern, wobei es sich in 6 Fällen um Unfälle und in 11 Fällen um Störungen handelt.

Im Zusammenhang mit den 17 Vorfällen wurden eine Person (Patient) getötet, 8 Personen (Patienten und Besatzungsmitglieder) schwer verletzt sowie 8 Personen (Patienten und Besatzungsmitglieder) leicht verletzt.

 

Zu Frage 15:

Ø  Entsprechen die seit Jahresbeginn gesetzten Anforderungen an die Rettungshubschrauber dem internationalen Standard?

 

Die einschlägigen nationalen Bestimmungen stehen in Übereinstimmung mit dem internationalen Regulativ und wurden so weit erforderlich im nationalen Recht umgesetzt.