4655/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.04.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-10.000/0012-I/PR3/2010

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

A-1017    W i e n

 


Wien, am     . April 2010

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Lausch und weitere Abgeordnete haben am 25. Februar 2010 unter der Nr. 4637/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Zukunft der Eisenbahn in Niederösterreich gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5:

Ø  Welche Strecken wurden an das Land Niederösterreich verkauft und wann ist der Verkauf erfolgt?

Ø  Zu welchem konkreten Preis wurden diese Strecken verkauft?

Ø  An wen ist der Verkaufserlös geflossen?

Ø  Mit welchen Auflagen wie beispielsweise dem Weiterbetrieb der einzelnen Strecken war der Verkauf verbunden?

Ø  Gibt es Vereinbarungen zwischen dem BMVIT, der ÖBB und dem Land NÖ, inwieweit es bei der Einstellung einer oder mehrerer Eisenbahnstrecken unverzüglich zu einem entsprechenden Alternativangebot mit anderen öffentlichen Verkehrsmitteln für die betroffenen Bürger kommen muss und wenn ja, wie sehen diese Vereinbarungen aus?

 


 

Nachdem es sich um eine zivilrechtliche Vereinbarung zwischen dem Bund, dem Land und den ÖBB-Gesellschaften handelt, ist diese grundsätzlich nicht für eine Veröffentlichung  bestimmt. Im Zuge des Beschlusses des Niederösterreichischen Landtages wurde diese Vereinbarung aber allen im Landtag vertretenen Parteien vor dem Beschluss zur Kenntnis gebracht.

 

Zu den Fragen 6 bis 8 und 10:

Ø  Welche Änderungen ergeben sich durch den Verkauf dieser ehemaligen ÖBB-Strecken auf die Fahrpreise auf diesen Strecken?

Ø  In welcher Form ist sichergestellt, dass sich der Fahrpreis durch den Verkauf nicht verteuert?

Ø  Inwieweit ist sichergestellt, dass bei den verkauften Strecken der Fahrplan auch künftighin mit den ÖBB-Strecken bzw. den übrigen öffentlichen Verkehrsmitteln abgestimmt wird?

Ø  Welche konkreten Auswirkungen hat der Verkauf der Strecken auf den einzelnen Nutzer der betroffenen Strecken?

 

 

Im Falle der Weiterführung des Eisenbahnverkehrs auf einzelnen Strecken fällt die Gestaltung des Fahrplanes und der Fahrpreise in die Verantwortung des hinkünftigen Eisenbahninfrastruktur-betreibers bzw. des betriebsführenden Eisenbahnverkehrsunternehmens. Auch dem Verkehrsverbund im Eigentum der jeweiligen Länder kommt dabei eine entscheidende Rolle zu.

 

 

Zu Frage 9:

Ø  Welche Auswirkungen hat der Verkauf der Strecken auf den künftigen Umfang der gemeinwirtschaftlichen Leistungen?

 

Grundsätzlich erfolgt eine Übertragung der bislang bestellten gemeinwirtschaftlichen Leistungen an den neuen Betreiber. Die zukünftige Entwicklung der Zahlungen für gemeinwirtschaftliche Leistungen wird sich an der Neuregelung der Verträge mit den Privatbahnen orientieren.

 

 

Zu den Fragen 11 bis 14:

Ø  Sollen weitere ÖBB-Strecken in Niederösterreich verkauft werden und wenn ja, welche?

Ø  Sollen weitere ÖBB-Strecken im übrigen Österreich verkauft werden und wenn ja, welche und an wen?

Ø  Welche Strecken werden Interessenten zum Kauf angeboten?

Ø  Unter welchen Voraussetzungen werden Eisenbahnstrecken verkauft?

 

Generell ist hierzu anzumerken, dass zahlreiche Nebenbahnen überwiegend regionale und touristische Zwecke erfüllen und aus diesem Grunde wesentlich zielgerichteter von einem regionalen Betreiber geführt werden können, wie dies auch durch in- und ausländische Beispiele (etwa die Lokalbahnen in Wien, Linz und Salzburg) eindrucksvoll belegt wird.


 

Der Verkauf weiterer ÖBB-Strecken wird wesentlich dadurch beeinflusst, ob sich Käufer finden, die zur Übernahme dieser Strecken bereit sind.

 

 

Zu Frage 15:

Ø  Werden die zum Verkauf vorgesehenen bzw. bereits verkauften Strecken auch weiterhin durch Fahrzeuge der ÖBB bedient?

 

Die Benutzung von verkauften Strecken durch Fahrzeuge bzw. Züge der ÖBB-Gesellschaften ist unter Beachtung der Marktzugangsregelungen mit dem jeweiligen Eisenbahninfrastrukturbetreiber vertraglich zu regeln.

 

Zu Frage 16:

Ø  Wer gilt nach einem erfolgten Verkauf der Strecken als Betreiber der Strecke im Sinne des Bundesbahngesetzes?

 

 

Nach einem Verkauf der Strecken ist durch den neuen Eigentümer zu entscheiden, ob er selbst oder ein von ihm beauftragtes Unternehmen den Betrieb der Eisenbahninfrastruktur im Sinne des Eisenbahngesetzes 1957 weiterführen wird.

 

 

Zu Frage 17:

Ø  Welche bisherigen ÖBB-Strecken sollen heuer bzw. in den kommenden Jahren eingestellt werden?

 

 

Die ÖBB-Infrastruktur AG hat bislang keine weiteren Strecken bekanntgegeben, deren Weiterbestand aus unternehmerischer Sicht in Frage gestellt wird.