4656/AB XXIV. GP
Eingelangt am 26.04.2010
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möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum
Nationalrat Mag. Helene Janner, Kolleginnen und Kollegen haben am
26. Februar 2010
unter der Zl. 4703/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „Umsetzung
der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit
Behinderung" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:
Das Bundesministerium
für
europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)
engagiert sich im Rahmen seiner
Zuständigkeiten mit Nachdruck für die effektive Umsetzung
des Übereinkommens über Rechte von Menschen mit Behinderungen;
dies ist auch ein
Anliegen der österreichischen
Außenpolitik. Österreich hat sich aktiv für eine rasche
Inkraftsetzung des Übereinkommens für die Europäische Union eingesetzt,
deren
Voraussetzung
mit Ratsbeschluss vom 26. November 2009 geschaffen wurde. Mit der
Inkraftsetzung
wird auch die Europäischen Union als Gesamtes in die Pflicht
genommen,
europäisches
Recht „barrierefrei" zu gestalten und ihre internationale
Entwicklungszusammenarbeit
noch mehr
Bedürfnissen der
Menschen mit Behinderungen
anzupassen.
Darüber
hinaus wird auf den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen
mit
Behinderungen in
Österreich 2008 verwiesen. Dieser Bericht wurde dem Nationalrat
vorgelegt.
Das BMeiA hat mit 1. Jänner 2008 das Gesetz
über die Barrierefreiheit von Webseiten
umgesetzt. Die BMeiA Webseite, sowie die untergeordneten Subseiten der
Vertretungsbehörden wurden auf Barrierefreiheit umgestellt. Im Rahmen der
Generalsanierung der neuen Amtsgebäude des BMeiA im Vorfeld des Umzuges im
Jahre
2005 wurde auf die Realisierung der
physischen Barrierefreiheit besonderer Wert gelegt und
diese bestmöglich umgesetzt.
Auf internationaler
Ebene wurde in der von Österreich
initiierten und während des
österreichischen Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat
verabschiedeten Resolution 1894(2009) zum
Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten erstmals auch
der Schutz von
Menschen mit Behinderungen vom Sicherheitsrat angesprochen. Dieses Thema wird
von
Österreich in der täglichen Arbeit im Sicherheitsrat aktiv verfolgt,
insbesondere im Rahmen
der spezifischen Schutzaufgaben von internationalen Friedensoperationen.
Österreich
unterstützt traditionell Resolutionen der VN-Generalversammlung über
die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, so auch die Resolution der 64.
VN-Generalversammlung
64/131 über die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele für
Menschen mit
Behinderungen.
Die österreichische
Entwicklungspolitik setzt schon seit Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf
die Förderung von Menschen mit
Behinderungen und hat dies bereits im Jahre 2002 im EZA-
Gesetz festgeschrieben. Seither wurden die einschlägigen Programme laufend
im Hinblick auf
deren „inklusive" Gestaltung weiterentwickelt. Zur
Überwachung der „Inklusivität" der
Entwicklungsprogramme verfügt die Austrian Development Agency (ADA) seit
2009 über
eine Behindertenbeauftragte. Für die
ADA bedeutet das, Menschen mit Behinderung verstärkt
in Entscheidungen in der Programm- und Projektarbeit einzubinden und
ihre Rechte
bestmöglich zu berücksichtigen.
Zu den Fragen 5 bis 9:
Zur allgemeinen
Umsetzung des Übereinkommens
darf auf die Beantwortung durch das
federführende Bundesministerium
für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
verwiesen werden. Im Rahmen des BMeiA erfolgt durch die Abteilung Presse
und
Information eine regelmäßige Sensibilisierung und Ausbildung der
hausinternen
Redakteurinnen und
Redakteure für die barrierefreie technische Gestaltung der
Homepage des
Außenministeriums.
Im Rahmen der Grundausbildung für Jungdiplomatinnen und
Jungdiplomaten wird im Modul „Menschen-/Frauenrechte" auch das
Übereinkommen über
Rechte von Menschen mit Behinderungen behandelt.
Zu den Fragen 10 und 11:
Auf
die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 4701/J-NR/2010 vom 26.2.2010
durch
das
Bundeskanzleramt wird verwiesen. Gemäß § 22a in Verbindung mit
§ 22b
Behinderteneinstellungsgesetz
vertritt im BMeiA eine Behindertenvertrauensperson die
wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen von
Menschen mit
Behinderungen im Einvernehmen mit der Personalvertretung.
Zu den Fragen 12 bis 14:
Auf die federführende Zuständigkeit
des BMASK darf verwiesen werden. Im Lichte der
Unteilbarkeit der Menschenrechte und des umfassenden Diskriminierungsschutzes
tritt das
BMeiA für eine umfassende
Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
bei der Umsetzung von Verpflichtungen aus internationalen
Menschenrechtsverträgen ein.
Der erste österreichische
Staatenbericht zum Übereinkommen über Rechte von Menschen mit
Behinderungen wird unter der Federführung des BMASK erstellt; das
BMeiA beteiligt sich
aktiv an diesem Prozess.