4656/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Janner, Kolleginnen und Kollegen haben am
26. Februar 2010 unter der Zl. 4703/J-NR/2010 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
„Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit
Behinderung" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 4:

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA)
engagiert sich im Rahmen seiner Zuständigkeiten mit Nachdruck für die effektive Umsetzung
des Übereinkommens über Rechte von Menschen mit Behinderungen; dies ist auch ein
Anliegen der österreichischen Außenpolitik.
Österreich hat sich aktiv für eine rasche
Inkraftsetzung des Übereinkommens
für die Europäische Union eingesetzt, deren
Voraussetzung mit Ratsbeschluss vom 26. November 2009 geschaffen wurde. Mit der
Inkraftsetzung wird auch die Europäischen Union als Gesamtes in die Pflicht genommen,
europäisches Recht „barrierefrei" zu gestalten und ihre internationale

Entwicklungszusammenarbeit noch mehr Bedürfnissen der Menschen mit Behinderungen
anzupassen.

Darüber hinaus wird auf den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit
Behinderungen in Österreich 2008 verwiesen. Dieser Bericht wurde dem Nationalrat
vorgelegt.

Das BMeiA hat mit 1. Jänner 2008 das Gesetz über die Barrierefreiheit von Webseiten
umgesetzt. Die BMeiA Webseite, sowie die untergeordneten Subseiten der
Vertretungsbehörden wurden auf Barrierefreiheit umgestellt. Im Rahmen der
Generalsanierung der neuen Amtsgebäude des BMeiA im Vorfeld des Umzuges im Jahre
2005 wurde auf die Realisierung der physischen Barrierefreiheit besonderer Wert gelegt und
diese bestmöglich umgesetzt.

Auf internationaler Ebene wurde in der von Österreich initiierten und während des
österreichischen Vorsitzes im VN-Sicherheitsrat verabschiedeten Resolution 1894(2009) zum
Schutz der Zivilbevölkerung in bewaffneten Konflikten erstmals auch der Schutz von
Menschen mit Behinderungen vom Sicherheitsrat angesprochen. Dieses Thema wird von
Österreich in der täglichen Arbeit im Sicherheitsrat aktiv verfolgt, insbesondere im Rahmen
der spezifischen Schutzaufgaben von internationalen Friedensoperationen. Österreich
unterstützt traditionell Resolutionen der VN-Generalversammlung über die Rechte von
Menschen mit Behinderungen, so auch die Resolution der 64. VN-Generalversammlung
64/131 über die Verwirklichung der Millenniumsentwicklungsziele für Menschen mit
Behinderungen.

Die österreichische Entwicklungspolitik setzt schon seit Jahren einen ihrer Schwerpunkte auf
die Förderung von Menschen mit Behinderungen und hat dies bereits im Jahre 2002 im EZA-
Gesetz festgeschrieben. Seither wurden die einschlägigen Programme laufend im Hinblick auf
deren „inklusive" Gestaltung weiterentwickelt. Zur Überwachung der „Inklusivität" der
Entwicklungsprogramme verfügt die Austrian Development Agency (ADA) seit 2009 über
eine Behindertenbeauftragte. Für die ADA bedeutet das, Menschen mit Behinderung verstärkt
in Entscheidungen in der Programm- und Projektarbeit einzubinden und ihre Rechte
bestmöglich zu berücksichtigen.

Zu den Fragen 5 bis 9:

Zur allgemeinen Umsetzung des Übereinkommens darf auf die Beantwortung durch das
federführende Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz (BMASK)
verwiesen werden. Im Rahmen des BMeiA erfolgt durch die Abteilung Presse und
Information eine regelmäßige Sensibilisierung und Ausbildung der hausinternen

Redakteurinnen und Redakteure für die barrierefreie technische Gestaltung der Homepage des
Außenministeriums. Im Rahmen der Grundausbildung für Jungdiplomatinnen und
Jungdiplomaten wird im Modul „Menschen-/Frauenrechte" auch das Übereinkommen über
Rechte von Menschen mit Behinderungen behandelt.


Zu den Fragen 10 und 11:

Auf die Beantwortung der Parlamentarischen Anfrage 4701/J-NR/2010 vom 26.2.2010 durch
das Bundeskanzleramt wird verwiesen. Gemäß § 22a in Verbindung mit § 22b
Behinderteneinstellungsgesetz vertritt im BMeiA eine Behindertenvertrauensperson die
wirtschaftlichen, sozialen, gesundheitlichen und kulturellen Interessen von Menschen mit
Behinderungen im Einvernehmen mit der Personalvertretung.

Zu den Fragen 12 bis 14:

Auf die federführende Zuständigkeit des BMASK darf verwiesen werden. Im Lichte der
Unteilbarkeit der Menschenrechte und des umfassenden Diskriminierungsschutzes tritt das
BMeiA für eine umfassende Berücksichtigung der Rechte von Menschen mit Behinderungen
bei der Umsetzung von Verpflichtungen aus internationalen Menschenrechtsverträgen ein.
Der erste österreichische Staatenbericht zum Übereinkommen über Rechte von Menschen mit
Behinderungen wird unter der Federführung des BMASK erstellt; das BMeiA beteiligt sich
aktiv an diesem Prozess.