4659/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am        April 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0052-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 4705/J vom 26. Februar 2010 der Abgeordneten Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. bis 4., 8. und 9.:

Das Bundesministerium für Finanzen bekennt sich nachdrücklich zu den Intentionen und Zielsetzungen der Konvention und verweist darüber hinaus auf die diesbezügliche innerösterreichische Federführung des für diese Thematik zuständigen Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz sowie auf den Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008 (Bundesbehindertenbericht 2008). Dieser Bericht wurde dem Nationalrat vorgelegt.

 

Ergänzend dazu wird nachstehend beispielhaft dargelegt, dass den Bedürfnissen behinderter Menschen innerhalb des Aufgabengebietes beziehungsweise im direkten Einflussbereich des Bundesministeriums für Finanzen ein besonderer Stellenwert eingeräumt wird. So genießt etwa die Beschäftigung behinderter Menschen im Bundesministerium für Finanzen einen hohen Stellenwert; seit Jahren ist das Bundesministerium für Finanzen nicht nur führend bei der Erfüllung der Behinderteneinstellungspflicht, sondern übererfüllt diese bei weitem, wie auch zuletzt aus der Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 1564/J vom 1. April 2009 ersichtlich. Bei Ausschreibungen werden nicht nur das Arbeitsmarktservice, sondern auch einige Behindertenvertretungen informiert und eingeladen, die von ihnen servicierten Personen auf Stellenangebote des Bundesministeriums für Finanzen aufmerksam zu machen.

 

Es sei an dieser Stelle, darauf hingewiesen, dass auch der Behindertenspitzensport im Bundesministerium für Finanzen gefördert wird. Seit 2008 wurden 3 Förderplätze im Bereich der Zollämter vergeben, zwei der drei Mitarbeiter vertraten das Bundesministerium für Finanzen bereits im Februar 2010 bei den Paralympics in Vancouver. Diese behinderten Spitzensportler sind Vorbilder für viele unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stellen unter Beweis, dass mit Fleiß und hohem Einsatz große Ziele erreicht werden können. Diese Eigenschaften sind auch für die tagtäglichen herausfordernden Aufgaben in der Finanzverwaltung wichtig.

 

Nicht nur in Bereichen wie Gebäude und Kommunikation, auch in strukturellen Belangen wurden Optimierungen vorgenommen. So wurden zum Beispiel Teams neu zusammengesetzt, um eine gleichmäßigere Verteilung von behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch alle Bereiche hindurch zu gewährleisten. Auf das Leistungspotential einzelner Personen mit Beeinträchtigungen wurde dabei konzentriert Rücksicht genommen. Ihnen wird dadurch ermöglicht, ihre Fähigkeiten arbeitsplatzspezifisch einzusetzen. Aufgrund der hohen Anzahl an behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kann festgehalten werden, dass mittlerweile österreichweit in nahezu allen Teams Kolleginnen und Kollegen mit Beeinträchtigungen beschäftigt werden.

 

Bei einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern waren mit dieser Maßnahme zusätzliche Qualifizierungen verbunden – auch hier wurden besondere Bedürfnisse berücksichtigt; so wurde zum Beispiel für eine hörgeschädigte Mitarbeiterin eine individuelle Ausbildungsvariante entwickelt, während ihrer Präsenzschulungen wurde sie von einem Gebärdendolmetsch begleitet.

 

Darüber hinaus werden im Aus- und Weiterbildungsprogramm des Bundesministeriums für Finanzen derzeit zwar keine speziellen Trainings angeboten, die ausschließlich Fragen der Rechte von Menschen mit Behinderungen bearbeiten, das Thema wird allerdings in Verbindung mit den Inhalten aus anderen Menschenrechtsverträgen verknüpft behandelt. Auch werden Coaching- und Supervisionsangebote in Bedarfsfällen erstellt.

 

Bediensteten, die unverschuldet in eine soziale Notlage geraten sind – und dies ist besonders häufig bei Erkrankungen, die als Behinderungen eingestuft werden, der Fall, weil hier plötzlich größere Ausgaben anfallen können – kann eine einmalige Geldaushilfe gewährt werden.

 

In Bezug auf die Beseitigung von baulichen und physischen Barrieren hat das Bundesministerium für Finanzen insbesondere seit der Inkraftsetzung des "Etappenplanes zur Beseitigung von baulichen Barrieren" zahlreiche bauliche Maßnahmen an den von ihm genutzten Standorten initiiert und bereits umgesetzt und wird weiter an der Herstellung von baulicher Barrierefreiheit im Rahmen seiner rechtlichen und vertraglichen Möglichkeiten mitwirken.

 

Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass das Bundesministerium für Finanzen in der Regel Mieter von Büroflächen oder Liegenschaften ist und mit den Mitteln des Mietrechtsgesetzes nur sehr eingeschränkt auf bauliche Unzulänglichkeiten oder Veränderungen in einem Gebäude reagiert werden kann. Vermieter von Liegenschaften und Gebäuden ist überwiegend die Bundesimmobiliengesellschaft. Dessen ungeachtet konnte das Bundesministerium für Finanzen wichtige bauliche Maßnahmen initiieren und im Bereich der Ausstattung Verbesserungen umsetzen – diese seien hier im Überblick genannt:

 

Infocenter allgemein:

Die Ausstattung der von der Finanzverwaltung betriebenen Infocenter mit höhen-verstellbaren Desks, mit Behinderten-WC, sowie mit induktiven Höranlagen gehört heute zur Standardausstattung eines jeden Infocenters. Ebenso gehören taktile Leitsysteme sowie die Verbesserung der Beleuchtung dazu. An den meisten Standorten konnte dieser Standard bereits baulich und ausstattungsmäßig realisiert werden, dort wo dies noch nicht vollständig möglich war, kann dies im Rahmen der gesetzlichen Übergangsfrist zum Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz bis zum Jahre 2015 erreicht werden oder werden überhaupt neue barrierefreie Standortlösungen angedacht.

 

Wien, Niederösterreich und Burgenland:

Im Finanzamt Wien für den 2., 20., 21. und 22. Bezirk wurde die Eingangssituation verbessert, ein höhenverstellbarer Desk im Infocenter errichtet sowie taktile Bodenmarkierungen angebracht; im Finanzamt Wien für den 4., 5. und 10. Bezirk wurde ein barrierefreier Sanitärbereich eingerichtet.

 

Mit der Übersiedlung des Zollamtes Wien sowie mit der Übersiedlung des Finanzamtes Mödling in den Jahren 2005 und 2006 an neue barrierefreie Gebäudestandorte konnten bereits sehr früh wesentliche Verbesserungen im Bereich der barrierefreien Infrastruktur von Gebäuden erzielt werden.

 

Mit der Besiedelung des neuen Standortes Wien Mitte ab dem Jahre 2012 durch 8 Wiener Finanzämter wird ein bedeutender Beitrag in Verbindung mit Barrierefreiheit geleistet, der in den bisherigen zumeist durch historische Gebäudebestände gekennzeichneten Altstandorten in Wien und auf Grund von denkmalschutzrechtlichen Vorgaben wirtschaftlich nicht vertretbar und technisch nicht machbar gewesen wäre.

 

An den Standorten Horn und Zwettl des Finanzamtes Waldviertel wurde jeweils durch finanzielle Beiträge des Bundesministerium für Finanzen in seiner Rolle als Mieter der Einbau und die Gestaltung eines behindertengerechten Liftes ermöglicht, ebenso am Standort Bruck an der Leitha im Bereich des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart. Weiters ist eine Generalsanierung am Standort Eisenstadt des Finanzamtes Bruck Eisenstadt Oberwart beabsichtigt. Dabei ist die barrierefreie Gestaltung ein Schwerpunkt in den baulichen Maßnahmensetzungen, die federführend durch die Bundesimmobiliengesellschaft mbH erfolgen.

 

Ebenso wurde der Standort St. Pölten des Finanzamtes Lilienfeld St. Pölten einer Generalsanierung unterzogen beziehungsweise am Standort Wiener Neustadt des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt die Eingangs- und Zutrittsituation verbessert, die jeweiligen Infocenter mit einem höhenverstellbaren Desk und mit induktiven Höranlagen ausgestattet.

 

Steiermark, Kärnten:

Am Standort Wolfsberg des Finanzamtes St. Veit Wolfsberg, an den Standorten Judenburg und Liezen des Finanzamtes Judenburg Liezen, wurden die Sanitäreinrichtungen barrierefrei gestaltet, und die Infocenter mit höhenverstellbaren Desks sowie mit induktiven Höranlagen ausgestattet.


 

Im Finanzverwaltungszentrum Graz konnten die Sanitärbereiche im Bereich des Infocenters qualitativ verbessert werden, weiters konnte ein behindertergerechter Desk samt induktiver Höranlage eingerichtet werden.

 

Bezüglich der Standorte in Klagenfurt arbeitet die Bundesimmobiliengesellschaft derzeit im Auftrag des Bundesministeriums für Finanzen an Sanierungs-, Verbesserungs- und Standortoptionen bis zum Jahre 2015. Ein wesentlicher Schwerpunkt dieser Überlegungen ist die barrierefreie Gestaltung der Gebäude in all ihren Bereichen.

 

Oberösterreich, Salzburg:

Im Jahre 2007 konnte durch die Übersiedlung der Linzer Dienstbehörden aus den 5 sanierungsbedürftigen und nicht barrierefreien Alt-Standorten in den Terminal Tower Linz am Bahnhof in Linz ein Meilenstein im barrierefreien Zugang von Leistungen der Finanzverwaltung gesetzt werden.

 

Am Standort Ried des Finanzamtes Braunau Ried Schärding, an den Standorten St. Johann und Tamsweg des Finanzamtes St. Johann Tamsweg Zell am See wurden jeweils die Sanitäreinrichtungen barrierefrei gestaltet und adaptiert.

 

Derzeit wird durch die Bundesimmobiliengesellschaft die Errichtung einer Liftanlage im Schlossgebäude am Standort Freistadt des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr unter Kostenbeteiligung durch das Bundesministerium für Finanzen geprüft.

 

Vorarlberg und Tirol:

Derzeit geplante Maßnahmen in den Jahren 2010 bis 2015 im Bereich der physischen und baulichen Barrierefreiheit sind die finanzielle Beteiligung des Bundesministeriums für Finanzen an den Errichtungskosten von Liftanlagen im Gebäude Schillerstraße 2 in Feldkirch, sowie eine Beteiligung an den Errichtungskosten am Einbau eines Treppenliftes am Standort Kufstein des Finanzamtes Kufstein Schwaz.

 

Dem Bundesministerium für Finanzen ist auch die bedarfsgerechte Kommunikation für Menschen mit Behinderung ein besonderes Anliegen. Daher ist auch der kontinuierliche Ausbau der Services für Menschen mit Behinderung ein wichtiger Bestandteil der Kommunikationsstrategie: So wurde im Jahr 2009 eine grundlegende Evaluierung des Internetauftrittes von www.bmf.gv.at durch das „Kompetenznetzwerk Informations­technologie zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen“ (KI-I) aus Linz durchgeführt. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse und vorgeschlagenen Maßnahmen wurden darauf folgend umgesetzt. Darüber hinaus entspricht der Webauftritt des Bundesministeriums für Finanzen den Anforderungen des E-GovG, welches nach den WAI-Kriterien den Mindestlevel A vorschreibt. In einigen Bereichen konnte Level AA und bei den Formularen sowie den Gebärdensprachenvideos sogar der Level AAA erreicht werden.

 

Um den FinanzOnline-Zugang für jede Bürgerin und jeden Bürger offen zu halten, auch blinden und sehbehinderten Menschen, die Bildschirmlesegeräte nutzen, wird so auch stets darauf geachtet, den Grundanforderungen für einen barrierefreien Zugang gerecht zu werden.

 

Zu 5. bis 7. und 12. bis 14.:

Hier wird unter Hinweis auf die bereits angesprochene Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz auf die Beantwortung der gleichlautend an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz gerichteten schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4704/J vom 26. Februar 2010 durch diesen verwiesen.

 

Im Bereich der Infrastruktur des Bundesministeriums für Finanzen wurde in Berücksichtigung der im Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz liegenden Zuständigkeit beispielsweise als Umsetzungsplan in Verbindung mit der Beseitigung von physischen und baulichen Barrieren der "Etappenplan zur Beseitigung von baulichen Barrieren" dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur GZ. BMSG-44150-/0004-IV/1/2007 am 23. Jänner 2007 entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zugeleitet.

 

Zu 10. und 11.:

Es wird auf die Ausführungen des Bundeskanzlers in Beantwortung der gleichlautend an ihn ergangenen schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4701/J verwiesen.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.