4669/AB XXIV. GP
Eingelangt am
26.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Rechnungshof
Anfragebeantwortung
die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben
am
26. Februar 2010 unter der Nr. 4748/J an mich eine schriftliche
parlamentarische
Anfrage
betreffend " Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte
der Menschen mit
Behinderung
" gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 4, 8 und 9
Der
Rechnungshof ist von den in der UN-Konvention normierten Inhalten im Rahmen
der
Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen
Aufgaben-
stellung
als föderatives Bund-Länder-Gemeinde-Organ mittelbar und unmittelbar
tangiert.
Der Rechnungshof hat aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Stellung als
Organ
des Nationalrates bzw. Landtages jedoch andere Aufgaben als ein Ministerium.
So
arbeitet er etwa keine Rechtsvorschriften aus, hat nur beschränkte
Möglichkeiten die
Involvierung
der Zivilbevölkerung zu verbessern und kann Bewusstseins bildende
Maßnahmen
insbesondere nur im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit setzen.
Ich erlaube
mir auf das Leitbild des Rechnungshofes und seine Strategie zu verweisen.
Das Leitbild schreibt Chancengerechtigkeit als eines seiner bestimmenden Werte
neben
Unabhängigkeit,
Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit, Objektivität und Glaubwürdigkeit
fest. In seiner
Strategie hält der Rechnungshof fest, dass er allen Mitarbeiter/innen
gleiche
Chancen einräumt und die Chancengerechtigkeit fördert, indem er
leistungsgerechte
Voraussetzungen für alle Bediensteten schafft. Die Gleichberechtigung
von
Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind
dabei
wesentliche
Aspekte. Seine bewährten Programme dazu - etwa zur Integration neuer
Mitarbeiter/innen
oder zur Gleichstellung von Frauen und Männern - entwickelt der RH
gezielt
weiter. Menschen mit Behinderungen zählen zu seinen gleichberechtigten
Leistungsträgern,
er beschäftigt daher mehr begünstigte Bedienstete als es dem
gesetzlichen
Erfordernis entspricht.
Entsprechend
seiner strategischen Positionierung nimmt der Rechnungshof seine
Verantwortung
insbesondere auch im Rahmen der Einstellung von begünstigt
Behinderten
umfassend wahr und übererfüllt seine Pflichtzahl um nahezu das
Doppelte.
In der täglichen
Arbeit des Rechnungshofes werden die vier Dimensionen von
Barrierefreiheit nach
Möglichkeit laufend übererfüllt.
Zur Erfüllung
der physischen Barrierefreiheit wurde insbesondere auch im Zuge der im
Jahr
2009 abgeschlossenen Sanierung des Gebäudes des Rechnungshofes auf die
Herstellung
barrierearmer Umwelten im eigenen Gestaltungsbereich geachtet. Sowohl
beim
Zugang als auch innerhalb des Gebäudes sollten
Barriereeinschränkungen
verhindert werden. Der Rechnungshof hat zu diesem Zweck unter anderem niedrig
gesetzte Bedienungstableaus im Eingangsbereich und in den
Personenaufzügen,
Brailleschrift
und akustische Positionsansagen in den Personenaufzügen oder gesonderte
motorbetriebene
Gehtür für Behinderte parallel zu den Vereinzelungsschleusen einbauen
lassen.
Bei der primären
Kommunikationsplattform des Rechnungshofes - seiner Homepage -
wird ein besonderes Augenmerk auf die barrierearme Gestaltung der Inhalte
gelegt. Im
Rahmen der Planungen und Vorbereitungen des derzeit laufenden
"Relaunches" der
Rechnungshof-Homepage
wird auf den barrierefreien Zugang zu den vom Rechnungshof
zur Verfügung gestellten Informationen besonderes geachtet.
Auch in seiner
Prüfungstätigkeit
nimmt sich der Rechnungshof Fragen der Gleichstellung
und Barrierefreiheit an. Ziel und Wirkung der Prüfungen
"Förderung begleitender Hilfe
am Arbeitsplatz" (siehe Reihe Bund 2002/2), "Einkauf von
Hüftendoprothesen (siehe
Reihe
Bund 2003/3), "Förderungsmaßnahmen für behinderte
Jugendliche" (siehe Reihe
Bund
2004/4) sowie der Schwerpunkt im Bereich des Vollzugs des Pflegegeldes mit
insgesamt sieben
Berichtsbeiträgen (siehe zuletzt den Vergleich des Vollzugs Pflegegeldes
bei 21 Entscheidungsträgern, Reihe Bund
2010/3) war unter anderem auch
Bewusstseinsbildung. Der Bericht zum
Vollzug des Pflegegeldes hat gezeigt, dass nicht
Strukturen und
Kompetenzen der Prüfungstätigkeit im Vordergrund stehen, sondern
die
bedarfsgerechte,
effiziente Erbringung der Leistung im Sinne der Bürgerinnen und
Bürger.
Erste
Maßnahmen zur Optimierung der Leistungserbringung für
Pflegegeldbezieher
wurden
infolge der Prüfberichte bereits gesetzt, weitere wurden zugesagt.
Neben der nationalen
Prüfungstätigkeit
bringt sich der Rechnungshof als
Generalsekretariat
der INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten
Rechnungskontrollbehörden)
auch in den internationalen Erfahrungsaustausch zur
Prüfung
von Fragen der Gleichstellung und Barrierefreiheit ein. So wurden Fragen zur
Prüfung
von Programmen zur beruflichen Integration von Behinderten am VII Kongress
der
EUROSAI, der 2008 in Krakau stattgefunden hat, unter den europäischen
Rechnungshöfe
eingehend diskutiert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die
gewonnenen
Erkenntnisse in neun Empfehlungen für die Prüfung von sozialen
Programmen
zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen
zusammengefasst. Für weiterführende Informationen verweise ich auf
die im Internet
(unter
http://www.eurosai.org/ger/magazine-ger/Eul4al.pdf) erhältlichen
Informationen.
Im Zuge der jährlichen
Prüfungsplanung werden weitere Prüfungen zu Fragen der
Gleichstellung und
Barrierefreiheit diskutiert.
Fragen 5 bis 7, 12 bis 14
An der
Erarbeitung des in der Beantwortung angekündigten Nationalen Aktionsplan
Behinderung
wird der Rechnungshof im Rahmen seiner Möglichkeiten und
Verfassungsrechtlichen
Aufgaben mitarbeiten und das Bundesministerium für Arbeit,
Soziales
und Konsumentenschutz unterstützen.
Fragen 10 und 11
In seinem
eigenen Wirkungs- und Verantwortungsbereich arbeitet der Rechnungshof
sehr
eng mit der gewählten Behindertenvertrauensperson zusammen.