4669/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Rechnungshof

Anfragebeantwortung

 

 

 

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Helene Jarmer, Kolleginnen und Kollegen haben
am 26. Februar 2010 unter der Nr. 4748/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend " Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit
Behinderung " gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Fragen 1 bis 4, 8 und 9

Der Rechnungshof ist von den in der UN-Konvention normierten Inhalten im Rahmen
der Erfüllung seiner Aufgaben im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Aufgaben-
stellung als föderatives Bund-Länder-Gemeinde-Organ mittelbar und unmittelbar
tangiert. Der Rechnungshof hat aufgrund seiner verfassungsrechtlichen Stellung als
Organ des Nationalrates bzw. Landtages jedoch andere Aufgaben als ein Ministerium.
So arbeitet er etwa keine Rechtsvorschriften aus, hat nur beschränkte Möglichkeiten die
Involvierung der Zivilbevölkerung zu verbessern und kann Bewusstseins bildende
Maßnahmen insbesondere nur im Rahmen seiner Prüfungstätigkeit setzen.

Ich erlaube mir auf das Leitbild des Rechnungshofes und seine Strategie zu verweisen.
Das Leitbild schreibt Chancengerechtigkeit als eines seiner bestimmenden Werte neben
Unabhängigkeit, Rechtsstaatlichkeit, Nachhaltigkeit, Objektivität und Glaubwürdigkeit

fest. In seiner Strategie hält der Rechnungshof fest, dass er allen Mitarbeiter/innen
gleiche Chancen einräumt und die Chancengerechtigkeit fördert, indem er
leistungsgerechte Voraussetzungen für alle Bediensteten schafft. Die Gleichberechtigung
von Männern und Frauen sowie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sind dabei
wesentliche Aspekte. Seine bewährten Programme dazu - etwa zur Integration neuer
Mitarbeiter/innen oder zur Gleichstellung von Frauen und Männern - entwickelt der RH
gezielt weiter. Menschen mit Behinderungen zählen zu seinen gleichberechtigten
Leistungsträgern, er beschäftigt daher mehr begünstigte Bedienstete als es dem
gesetzlichen Erfordernis entspricht.

Entsprechend seiner strategischen Positionierung nimmt der Rechnungshof seine
Verantwortung insbesondere auch im Rahmen der Einstellung von begünstigt
Behinderten umfassend wahr und übererfüllt seine Pflichtzahl um nahezu das Doppelte.


In der täglichen Arbeit des Rechnungshofes werden die vier Dimensionen von
Barrierefreiheit nach Möglichkeit laufend übererfüllt.

Zur Erfüllung der physischen Barrierefreiheit wurde insbesondere auch im Zuge der im
Jahr 2009 abgeschlossenen Sanierung des Gebäudes des Rechnungshofes auf die
Herstellung barrierearmer Umwelten im eigenen Gestaltungsbereich geachtet. Sowohl
beim Zugang als auch innerhalb des Gebäudes sollten Barriereeinschränkungen
verhindert werden. Der Rechnungshof hat zu diesem Zweck unter anderem niedrig
gesetzte Bedienungstableaus im Eingangsbereich und in den Personenaufzügen,
Brailleschrift und akustische Positionsansagen in den Personenaufzügen oder gesonderte
motorbetriebene Gehtür für Behinderte parallel zu den Vereinzelungsschleusen einbauen
lassen.

Bei der primären Kommunikationsplattform des Rechnungshofes - seiner Homepage -
wird ein besonderes Augenmerk auf die barrierearme Gestaltung der Inhalte gelegt. Im
Rahmen der Planungen und Vorbereitungen des derzeit laufenden "Relaunches" der
Rechnungshof-Homepage wird auf den barrierefreien Zugang zu den vom Rechnungshof
zur Verfügung gestellten Informationen besonderes geachtet.

Auch in seiner Prüfungstätigkeit nimmt sich der Rechnungshof Fragen der Gleichstellung
und Barrierefreiheit an. Ziel und Wirkung der Prüfungen "Förderung begleitender Hilfe
am Arbeitsplatz" (siehe Reihe Bund 2002/2), "Einkauf von Hüftendoprothesen (siehe
Reihe Bund 2003/3), "Förderungsmaßnahmen für behinderte Jugendliche" (siehe Reihe
Bund 2004/4) sowie der Schwerpunkt im Bereich des Vollzugs des Pflegegeldes mit
insgesamt sieben Berichtsbeiträgen (siehe zuletzt den Vergleich des Vollzugs Pflegegeldes
bei 21 Entscheidungsträgern, Reihe Bund 2010/3) war unter anderem auch
Bewusstseinsbildung. Der Bericht zum Vollzug des Pflegegeldes hat gezeigt, dass nicht

Strukturen und Kompetenzen der Prüfungstätigkeit im Vordergrund stehen, sondern die
bedarfsgerechte, effiziente Erbringung der Leistung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger.
Erste Maßnahmen zur Optimierung der Leistungserbringung für Pflegegeldbezieher
wurden infolge der Prüfberichte bereits gesetzt, weitere wurden zugesagt.

Neben der nationalen Prüfungstätigkeit bringt sich der Rechnungshof als
Generalsekretariat der INTOSAI (Internationale Organisation der Obersten
Rechnungskontrollbehörden) auch in den internationalen Erfahrungsaustausch zur
Prüfung von Fragen der Gleichstellung und Barrierefreiheit ein. So wurden Fragen zur
Prüfung von Programmen zur beruflichen Integration von Behinderten am VII Kongress
der EUROSAI, der 2008 in Krakau stattgefunden hat, unter den europäischen
Rechnungshöfe eingehend diskutiert. Im Rahmen dieser Veranstaltung wurden die
gewonnenen Erkenntnisse in neun Empfehlungen für die Prüfung von sozialen
Programmen zur beruflichen Integration von Menschen mit Behinderungen
zusammengefasst. Für weiterführende Informationen verweise ich auf die im Internet
(unter http://www.eurosai.org/ger/magazine-ger/Eul4al.pdf) erhältlichen Informationen.

Im Zuge der jährlichen Prüfungsplanung werden weitere Prüfungen zu Fragen der
Gleichstellung und Barrierefreiheit diskutiert.


Fragen 5 bis 7, 12 bis 14

An der Erarbeitung des in der Beantwortung angekündigten Nationalen Aktionsplan
Behinderung wird der Rechnungshof im Rahmen seiner Möglichkeiten und
Verfassungsrechtlichen Aufgaben mitarbeiten und das Bundesministerium für Arbeit,
Soziales und Konsumentenschutz unterstützen.

Fragen 10 und 11

In seinem eigenen Wirkungs- und Verantwortungsbereich arbeitet der Rechnungshof
sehr eng mit der gewählten Behindertenvertrauensperson zusammen.