4672/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

GZ. BMVIT-13.000/0001-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 

 


Wien, am     . April 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Jarmer, Freundinnen und Freunde haben am 26. Februar 2010 unter der Nr. 4712/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 4 sowie 8 und 9:

Ø  Die UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen ist in allen Lebensbereichen relevant. Welche konkreten Schritte hat Ihr Ministerium unternommen, um zur Umsetzung der Konvention beizutragen?

Ø  Die Konvention formuliert vier Dimensionen von Barrierefreiheit: soziale, kommunikative, intellektuelle und physische Barrierefreiheit. Welche Maßnahmen hat Ihr Ministerium gesetzt, um intern wie auch extern

a) die soziale Barrierefreiheit

b) die kommunikative Barrierefreiheit

c) die intellektuelle Barrierefreiheit

d) die physische Barrierefreiheit zu fördern?

Ø  Wie setzt Ihr Ministerium die „allgemeinen Prinzipien“ der Konvention (Artikel 3) um?


Ø  Gemäß der Konvention ist die Versagung von angemessenen Vorkehrungen eine Diskriminierung (Artikel 2, 5 (3)). Welche angemessenen Vorkehrungen hat Ihr Ministerium seit Inkrafttreten der Konvention gesetzt?

Ø  Hat es in Ihrem Ministerium Trainings zur Konvention bzw. andere Bewusstseins bildende Maßnahmen (Artikel 8) gegeben? Wann planen Sie solche abzuhalten?

Ø  Welche konkreten Bewusstseins bildenden Maßnahmen plant Ihr Ministerium für die Bevölkerung?

 

 

In meinem Ressortbereich wird den Anliegen von Menschen mit Behinderung große Bedeutung beigemessen; es werden daher alle vertretbaren Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen gesetzt.

 

So wurde mit dem Telekommunikationsgesetz 2003 in seiner Zielbestimmung klar gestellt, dass den Interessen behinderter Nutzer bei den von diesem Gesetz erfassten Maßnahmen besonders Rechnung zu tragen ist. Konkrete Maßnahmen sind in der Universaldienstverordnung (BGBl. II Nr. 192/1999 idF BGBl. II Nr. 400/2006) in § 23 Abs. 3 enthalten, wonach die einschlägigen Normen über barrierefreies Bauen bei der Errichtung einer öffentlichen Sprechstelle einzuhalten sind.

 

Unter dem Begriff „Barrierefreiheit“ werden in meinem Ressortbereich u.a. auch alle verkehrsrelevanten Bereiche des täglichen Lebens behinderter Menschen subsumiert.

Dazu wurden „Good practice guides“, die konstruktive Lösungen im baulichen und verkehrsorganisatorischen Bereich auf dem Gebiet „behinderte Menschen und Verkehr“ anbieten, erarbeitet und die Broschüren „Straßenraum für alle“ (bmvit, 2003) sowie „Barrierefreie Mobilität“ (bmvit, 2008) veröffentlicht.

 

Neben der Herausgabe facheinschlägiger Broschüren werden (internationale) Vergleiche zwischen der aktuellen Gesetzeslage, den technischen Standards und den Transporttarifen im Bereich „behinderte Menschen und Verkehr“ in den CEMT-Staaten (Mitgliedstaaten der europäischen Verkehrsministerkonferenz) durchgeführt.

Dabei wird aktuell eine europaweit tätige Arbeitsgruppe (SC2 workshop on passenger accessibility of heavy rail systems) unterstützt, die sich u.a. mit der Barrierefreiheit von Schienenfahrzeugen befasst http://unece.org/trans/doc/2009/sc2/ECE-TRANS-SC2-inf09e.pdf).

 

Des Weitern wurde ein Arbeitsbehelf zur barrierefreien Gestaltung des öffentlichen Verkehrs erarbeitet; dieser Arbeitsbehelf bietet einen Überblick über geltende Rechtsvorschriften und Normen im Bereich der Barrierefreiheit im öffentlichen Verkehr und kann in Kürze über die Homepage des BMVIT bezogen werden.


Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie adressiert überdies mit seinem strategischen Forschungsförderungsprogramm IV2S plus „Intelligente Verkehrssysteme und Services plus“ generell auch Themen, die zur Verbesserung des Zugangs von Menschen mit Behinderungen speziell im Verkehrs- und Mobilitätsbereich beitragen. Besonders die Programmlinie ways2go (www.ways2go.at) widmet sich Fragestellungen von sozialer Inklusivität, Chancengleichheit und Barrierefreiheit im Verkehr.

 

Zudem ist im Rahmen der eisenbahnrechtlichen Genehmigungsverfahren auf die behindertengerechte Ausgestaltung der "Verkehrsanlagen der Eisenbahnen"  Bedacht zu nehmen, wobei die einschlägigen ÖNORMEN, Technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI), Dienstvorschriften und Dienstbehelfe zugrunde zu legen sind. Im Zuge der Erstellung der Eisenbahn-Kreuzungsverordnung habe ich eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die in Zusammenarbeit mit Vertreter/innen der behinderten Menschen in der Arbeitsgruppe „EKV Novelle“ einen Entwurf zum Ersatz der Eisenbahn-Kreuzungsverordnung aus dem Jahr 1961 erarbeitete.

 

Ebenso ist eine behördliche Zulassung von Eisenbahnrollmaterial nur unter der Voraussetzung der Einhaltung der Sicherheit und Ordnung sowie des Standes der Technik vorgesehen. Letzterer ist in einer zunehmenden Zahl von Normen, v.a. für den grenzüberschreitenden Verkehr in Merkblättern des internationalen Eisenbahnverbandes (UIC) sowie in Technischen Spezifikationen für Interoperabilität (TSI) festgeschrieben. Die dabei auch enthaltenen Erfordernisse für Mobilitätsbehinderte, die auch die Aspekte behinderter Menschen umfassen, werden laufend weiterentwickelt bzw. Kontakt mit Behindertenorganisationen hergestellt.

 

Im Rahmen der Bestellung Gemeinwirtschaftlicher Leistungen bei Schienenverkehrsunternehmen gemäß Bundesbahngesetz und Privatbahngesetz wird seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie der Erwerb von Vorteilscards durch Menschen mit Einschränkungen (Schwerkriegsbeschädigte, Blinde, Behinderte) kostenmäßig (bis zu 50%) gestützt. Auf Grundlage dieser Vorteilscards werden seitens der Schienenverkehrsunternehmen Fahrpreisbegünstigungen an diese Personengruppen gewährt.

 

Im Übrigen wird von meinem Ressort im Seilbahngenehmigungsverfahren für in Betracht kommende Aufstiegshilfen sofern möglich auf behindertengerechte Zu- und Abgänge geachtet.


Auf dem Gebiet der Binnenschifffahrt wurde durch entsprechende Regelungen in der Schifffahrtsanlagenverordnung dafür Sorge getragen, dass entsprechend den Anforderungen des Bundesbehindertengleichstellungsgesetzes für Menschen mit Behinderung die Benutzung der Anlage ermöglicht oder in Ausnahmefällen durch eine Betriebsvorschrift die erforderliche Hilfe bei der Benutzung bereitgestellt wird.

Im Bereich der Schiffszulassung richten sich die technischen Anforderungen an Fahrgastschiffe nach der EU-Richtlinie 2006/87/EG, deren Bestimmungen auch auf Menschen mit Behinderung Bedacht nehmen.

Eine EU-Verordnung über die Fahrgastrechte im See- und Binnenschiffsverkehr, die auch Regelungen über die Rechte von behinderten Menschen enthalten wird, ist derzeit auf Gemeinschaftsebene in Ausarbeitung.

 

Um gehörlosen bzw. hörbehinderten Menschen die Teilnahme am öffentlichen Leben zu erleichtern wurde weiters die Möglichkeit geschaffen, die theoretische Fahrprüfung für den Erwerb der Lenkberechtigung in Gebärdensprache abzulegen. Dies ist mittels einer DVD möglich, die von den Bundessozialämtern zur Verfügung gestellt wird.

 

Auf den österreichischen Verkehrsflughäfen ist ein gleichberechtigter Zugang der behinderten Flugreisenden sowie der Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gewährleistet. Die Flughäfen sind behindertengerecht gestaltet und die Flughafenbetreiber bieten Hilfeleistungen von der Ankunft der Reisenden bis zum Sitzplatz im Flugzeug.

Um die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität gemäß der EG-Verordnung Nr. 1107/2006 (Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität) zu gewährleisten, wurde auf der Homepage des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie ein barrierefreier Zugang zu Informationen über  die Fluggastrechte dieser Reisenden eingerichtet. Von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 12:00 Uhr besteht die  Möglichkeit, über die Hotline für Fluggastrechte allfällige Beschwerden an die Behörde heranzutragen.

Das Verkehrsressort ist in den Sitzungen des Expertengremiums betreffend Barrierefreiheit im Flugverkehr eingebunden. Diese Besprechungen dienen nicht nur der Aufnahme von gewünschten Maßnahmen, die von behinderten Flugreisenden oder Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität bekannt gegeben werden, sondern vor allem auch deren Umsetzung.

 


Die Objekte der Zentralstelle meines Ressorts sind nach BGStG seit 2006 barrierefrei ausgestattet. Das Amtsgebäude Radetzkystraße erhielt u.a. selbständig öffnende Eingangstüren, einen Info-Point, der mit einer Induktionsschleife für Hörbehinderte ausgestattet ist und sprechende Aufzüge, die taktil zu bedienen sind.

Für MitarbeiterInnen meines Ressorts mit diversen Behinderungen werden regelmäßig auf deren Bedürfnisse angepasste Möbeleinrichtungen und andere Hilfsmittel angeschafft. So rüstet die IT-Abteilung die IT-Benutzerarbeitsplätze der Zentralstelle nach dem jeweiligen konkreten Erfordernis der IT-Nutzerin/des IT-Nutzers mit hard- und softwaremäßigen Komponenten aus.

Im Bereich der Webangebote wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, barrierefreie Informationen zur Verfügung zu stellen. Mein Ressort arbeitet laufend daran, die Barrierefreiheit im Internet weiter zu optimieren.

 

Im Übrigen verweise ich auf den „Bericht der Bundesregierung über die Lage von Menschen mit Behinderungen 2008“. Dieser Bericht wurde dem Nationalrat vorgelegt.

 

Zu den Fragen 5 bis 7 sowie 12 bis 14:

Ø  Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich haben Sie bereits getroffen?

Ø  Welche konkreten Maßnahmen aufgrund der Ratifizierung der UN-Konvention durch Österreich werden Sie wann treffen?

Ø  Gibt es dazu einen Umsetzungsplan?

Ø  Werden Sie sich für einen Nationalen Aktionsplan für die Umsetzung der UN-Konvention einsetzen und an dessen Umsetzung mitarbeiten?

Ø  Wie wird Ihr Ministerium die Verpflichtungen aus der Konvention mit denen aus anderen Menschenrechtsverträgen – Pakt für politische und zivile Rechte (BGBl. 591/1978), die Europäische Menschenrechtskonvention (BGBl. 210/1958), sowie die Bestimmungen im Pakt für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Menschenrechte (BGBl. 590/1978), Übereinkommen über die Beseitigung aller Formen rassischer Diskriminierung (BGBl. 377/1972), Konvention zur Beseitigung jeder Diskriminierung der Frau (BGBl. 443/1982), sowie das Übereinkommen über die Rechte des Kindes (BGBl. 7/1993) – konkret verknüpfen?

Ø  Gemäß Artikel 35 ist Ende Oktober der erste Staatenbericht an das internationale Komitee in Genf zu richten:

a) Welche Umsetzungsschritte wird Ihr Ministerium zur Beurteilung durch die internationalen ExpertInnen vorlegen?

b) Wie werden Sie in der Vorbereitung des Staatenberichtes die Zivilgesellschaft (Artikel 4 (3)) einbinden?

 

 

Ich verweise auf die Ausführungen des Herrn Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4704/J.


Zu den Fragen 10 und 11:

Ø  Wie werden Sie die verpflichtende aktive Einbeziehung von Betroffenen und die sie vertretende Organisationen (Artikel 4 (3)) bei der Ausarbeitung von Rechtsvorschriften sicherstellen?

Ø  Den Vorgaben der Konvention folgend hat Österreich einen Monitoringausschuss eingerichtet (§ 13 BBG). Dieser hat die mangelnde Involvierung der Zivilgesellschaft in einer Stellungnahme bereits moniert. Welche konkreten Maßnahmen hat Ihr Ministerium gesetzt, um die Involvierung der Zivilbevölkerung zu verbessern?

 

 

Ich verweise auf die Antwort des Herrn Bundeskanzlers zur schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 4701/J.