4679/AB XXIV. GP

Eingelangt am 26.04.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Dr. Kräuter, Genossinnen und Genossen haben am 23. März 2010 unter der Zahl 4904/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Motive der geplanten Unterlassung der amtlichen Information der Wahlberechtigten zur Bundespräsidentenwahl“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Die vom Bundesministerium für Inneres bei der zurückliegenden Nationalratswahl 2008 sowie bei der Europawahl 2009 angebotenen „Informationsmailer“ wurden hergestellt, um die Österreicherinnen und Österreicher über die bei diesen Wahlen erstmals bestehende Möglichkeit der Briefwahl näher zu informieren.

Die Notwendigkeit für eine neuerliche Herstellung von „Informationsmailern“ hat sich insofern nicht ergeben, als die Änderungen bei der Wahlkarte, die sich gegenüber der Europawahl 2009 ergeben haben, relativ geringfügig sind und die Handhabung der neu eingeführten Lasche auf der Wahlkarte ausführlich dargestellt ist. Weiters wurden die Verbesserungen im österreichischen Briefwahlsystem sowohl auf der homepage des BM.I als auch durch die Massenmedien gut vermittelt. Schließlich ist im Bundesministerium für interessierte Bürgerinnen und Bürger weiterhin eine Telefon-Hotline zu Fragen der Bundespräsidentenwahl 2010 und insbesondere zur Stimmabgabe mittels Wahlkarte eingerichtet.